Wer übernimmt die Kranmiete?

Diskutiere Wer übernimmt die Kranmiete? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, kurze Frage, wie in der Praxis die Stellung des Krans gehandhabt wird. Weder im LV noch im Bauvertrag ist explizit...

  1. #1 Behauserin, 20.05.2011
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    Hallo zusammen,

    kurze Frage, wie in der Praxis die Stellung des Krans gehandhabt wird.

    Weder im LV noch im Bauvertrag ist explizit geregelt, ob der Kran bauseits gestellt wird oder ob er vom Zimmermann und den nachfolgenden Gewerken selbst gebracht oder angemietet werden muss.

    Wie ist dann die übliche Vorgehensweise? Kümmert sich jedes Gewerk selbst um die benötigten Maschinen (also auch den Kran) oder muss der Bauherr das übernehmen (und bezahlen)?

    Danke für Infos :-)

    Grüße
    Behauserin
     
  2. #2 ralph12345, 20.05.2011
    ralph12345

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    Wenn das LV beinhaltet, daß ein Dachstuhl errichtet wird, dann ist es allein Aufgabe des Auftragnehmers, alles dafür zu tun und zu bezahlen, bis der Dachstuhl steht. Ausnahmen davon müssten im LV / Bauvertrag explizit beschrieben sein.
     
  3. #3 Behauserin, 20.05.2011
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    Danke Ralph für Deine Rückmeldung.
    Würde mich über weitere Meinungen freuen.
     
  4. R.B.

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    Ich würde mich als Endkunde zurücklehnen, denn ich habe beispielsweise ein Dach zum Festpreis bestellt, und welches Werkzeug der Zimmermann benötigt, ist nicht mein Problem. Der kann ja einen mobilen Kran mitbringen (haben alle Zimmereifachbetriebe bei uns in der Gegend) oder von mir aus das Holz auf der Schulter nach oben tragen.

    So lange im Auftrag nichts Gegenteiliges vermerkt ist, hat der Bauherr nichts damit zu tun. Als nächstes fragt der Zimmerer noch ob ich einen Hammer und Nägel beistelle.

    Nebenbei bemerkt, muss er nicht nur sein Werkzeug selbst koordinieren, sondern auch so Dinge wie Absturzsicherung.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Baufuchs, 20.05.2011
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    Behauserin schreibt was von "LV und Bauvertrag".

    Was ist das für ein Vertrag?

    Gab/gibt es "Vorbemerkungen zum LV"? Oft sind derartige Dinge dort aufgeführt. Z.B. Baustelleneinrichtung = Rohbauer, Kran muss zur Mitbenutzung durch Andere zur Verfügung gestellt werden. Dto. z.B. Baustromkasten/Baustrom.

    Gleiches gilt für z.B. Gerüste, es wäre ja Schwachsinn, wenn der Rohbauer sein Gerüst abbaut, der Zimmermann baut eins auf und ab und der Putzer stellt sich wieder ein eigenes hin.
     
  6. #6 Behauserin, 22.05.2011
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    Tja, in den Vorbemerkungen zum LV ist das leider nicht geregelt.

    Im LV für den Rohbau war die Baustelleneinrichtung sowie die Stellung des Krans enthalten, beim Zimmermann steht diesbezüglich nichts drin. Im Bauvertrag ist zwar geregelt, wie es mit Bautrom/Bauwasser etc. gehandhabt wird, allerdings leider auch nichts zum Thema Kran.

    Im LV des Zimmermanns steht auch nicht konkret drin, dass ein Dachstuhl errichtet werden soll, sondern nur die ganzen Einzelpositionen, die dafür benötigt werden.

    Es hat mich eben verwundert, dass wir für den Zimmermann den Kran stellen müssen, für die nachfolgenden Gewerke (zum Beispiel Fenster - hier wird aufgrund der Größe auch ein Kran benötigt) aber dann wieder nicht. Beim Fensterbauer ist der Kran nämlich auch nirgends explizit geregelt worden.
     
  7. #7 fmjuchi, 22.05.2011
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    Wieso eigentlich LV des Zimmermanns und nicht LV des Architekten?

    Wenn dir als Laie klar ist, dass auch für Dachstuhl und Fenster ein Kran benötigt wird, hätte das doch auch der Architekt erkennen müssen. Was sagt der denn dazu?
     
  8. #8 Behauserin, 22.05.2011
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    Ich meine damit, das LV für die Zimmerarbeiten, das der Architekt ausgearbeitet hat.

    Der sagt, wir hätten den Kran ausschreiben müssen, wenn wir gewollt hätten, dass der Zimmermann den selbst besorgt und bezahlt.

    Bei den Fenstern heißt es wiederum, dass der Fensterbauer selbst schauen muss, wie er die Fenster ins Haus gebaut bekommt.
     
  9. #9 fmjuchi, 22.05.2011
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    Wenn selbst der Architekt davon ausgeht, dass der Kran nicht zum Leistungsumfang gehört, hat sich dieser sicherlich Gedanken gemacht, wie das Problem zu lösen ist.

    Oder wird nun für jedes Gewerk der Kran oder das Gerüst auf und ab gebaut?
     
  10. #10 Baufuchs, 22.05.2011
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    Vor allem:
    Wieso hättet ihr den Kran ausschreiben müssen? :mauer
    Ist doch der Job des Architekten.

    Schickt den in die Spur, der soll das regeln.
     
  11. #11 fmjuchi, 22.05.2011
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    Hi Fuchs,

    das ist Architektendeutsch. Wenn der Archi "wir" sagt, meint er eigentlich sich selbst...

    Aber spätestens beim Zahlen wird dann ein "wir" daraus.
     
  12. #12 Baufuchs, 22.05.2011
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    Baufuchs Gast

    Ist wohl wie bei Ärzten.

    "Na, wie gehts uns denn heute"?
     
  13. #13 Behauserin, 22.05.2011
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    genau richtig interpretiert...

    Im LV für den Rohbauer war der Kran ja drin - er ist hier also auch im Gesamtpreis für den Rohbau berücksichtigt.
    Außerdem steht sozusagen als Eventualposition auch noch der Preis pro Kran-Verlängerungswoche drin - diese Verlängerung ist aber im Gesamtpreis erstmal nicht enthalten.

    Laut Archi bleibt der Kran vom Rohbauer so lange stehen, bis auch der Zimmermann fertig ist. Der Preis für die "Verlängerungswochen" ist ja bekannt, war bisher in der Gesamtkalkultion nur leider nicht berücksichtigt.
    Sind halt für uns leider auch gleich wieder ungeplant ein paar hundert Euro mehr :-(
     
  14. #14 fmjuchi, 22.05.2011
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    ja dann ist doch alles klar :28:

    Da kann man dem Archi aber doch keinen Vorwurf machen. Wenn der Dachstuhl gestellt wird, bevor der Rohbauer fertig ist, ist es für lau und ansonsten müsst ihr natürlich was zahlen.
     
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