Nachweispflicht des Bauträgers

Diskutiere Nachweispflicht des Bauträgers im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben kurzlich unsere Neubauwohnung ein einem MfH bezogen und das Gemeinschaftseigentum stand zur Abnahme an. Der BT hat...

  1. bertig

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    Hallo zusammen,
    wir haben kurzlich unsere Neubauwohnung ein einem MfH bezogen und das Gemeinschaftseigentum stand zur Abnahme an. Der BT hat einen eigenen Sachverständigen bestellt und die Abnahme zusammen mit den Eigentümern durchgeführt. Der Sachverständige hat sowohl die eigenen als auch die Feststellungen der Eigentümer ins Protokoll aufgenommen.

    Nach etwa 4 Wochen kam dann die atualisierte Version des Berichts an die Eigentümer und siehe da, die meisten Punkte waren erledigt, mit dem Hinweis: "lt. Unterlagen des Bauträger i.O.". Nun zweifeln wir natürlich einbißchen an dieser Argumentation. Muss der BT diese Unterlagen auf Verlangen auch den Eigentümern zur Verfügung stellen, damit wir uns selbst ein Bild machen können ?
    Hat jemand das schon mal erlebt ?
     
  2. #2 DerSuchende, 23.05.2011
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    ja viele, weil dazu nichts im bt-vertrag stand.

    aber der verwalter (ist der auch vom bt?) sollte einige unterlagen haben.
    (google mal unter: herrausgabe der unterlagen des bauträgers)

    mfg
     
  3. #3 Baufuchs, 23.05.2011
    Baufuchs

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    Darum gehts doch gar nicht.

    Es wurde eine Abnahme gemacht, bei der Mängel ins Protikoll aufgenommen wurden. Dieses Protokoll wurde ja wohl von den Beteiligten unterschrieben.

    Der neue Schrieb vom BT kann keine "aktualisierte Version des Abnahmeprotokolls" sein, denn ein Protokoll kann nicht einseitig geändert werden.


    Vermutlich soll wird sich um ein Schreiben des BT sein mit dem dieser (unter Einschaltung des Sachverständigen) zur Kenntnis gibt, dass ein Teil der aufgeführten Mängel erledigt sind.

    Nun muss die WEG halt prüfen, ob die Mängel tatsächlich beseitigt sind.
     
  4. #4 DerSuchende, 23.05.2011
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    und, macht man die prüfung dann auch subjektiv (oder ist das eine neue frage)?
    weil man ahnt, dass man vorher, wahrscheinlich, einen fehler gemacht haben könnte und
    erst jetzt zweifel, an der aussagefähigkeit des sv "in direkter verbindung zum" bt, hat.

    mfg
     
  5. sepp

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    vielleicht standen ja in den unterlagen des bauträgers dinge wie:
    "dat muss so sein" oder "des gehört sooo" :D
     
Thema: Nachweispflicht des Bauträgers
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