Wie gehe ich vor?

Diskutiere Wie gehe ich vor? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Unsere Dachfenster wurden zu hoch eingebaut. Statt Oberkante Fenster ca. 2 m. wurden diese bei mind. 2,50 Oberkante eingebaut. D.h Bedienung unten...

  1. #1 khzaubermaus, 23.12.2004
    khzaubermaus

    khzaubermaus Gast

    Unsere Dachfenster wurden zu hoch eingebaut. Statt Oberkante Fenster ca. 2 m. wurden diese bei mind. 2,50 Oberkante eingebaut. D.h Bedienung unten wie oben des Fensters ist (fast) ausgeschlossen. Dem bauleiter haben wir es gesagt. Er wird das erstmal mit dem BT besprechen und sich (nun leider erst im neuen Jahr) wieder bei uns melden. Nun wollen wir das trotzdem schriftlich dem BT schicken und die Abschlagszahlung für Dach und Fenster zurückbehalten.
    Wir sind Laien: ist es sinnvoll dass wir als Laien trotzdem eine Mängelrüge senden und was muss diese alles beinhalten? Sollten wir einen Sachverständigen zuziehen? Oder lieber gleich zum Anwalt?
    Können wir die Abschlagszahlung vorerst einbehalten?
    Danke für Eure Infos.
     
  2. #2 MLiebler, 23.12.2004
    MLiebler

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    Servus,

    der Bauleiter ist der von Ihnen engagiert, oder vom BT?
    Wenn es Ihrer ist müsste er eine Mängelrüge verschicken, wenn es nicht Ihrer ist, dann kann alles mögliche oder gar nix passieren.
    Sie sind doch Vertragspartner des BT, also spricht nix dagegen dem BT eine Mängelrüge, zu schicken, dann weiß er woran er ist
    Einen Einbehalt dürfen Sie auch machen, üblicherweise den 3-fachen Wert des Mangels, sollten Sie auch so ankündigen.
    Die Bezahlung der unstrittigen Leistungen sollten Sie schon vornehmen.
     
  3. #3 khzaubermaus, 27.12.2004
    khzaubermaus

    khzaubermaus Gast

    Hallo!
    Danke für die Antwort! Der Bauleiter ist vom BT. Das mit dem 3-fach-Wert einbehalten ist ein guter Tipp. Die Mängelrüge werden wohl erstmal wir an den Bauträger senden und abwarten, was passiert. Ggf. melde ich mich danach nochmal.
    Allen guten Rutsch!
    khzaubermaus
     
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