Notwendiger Ablauf Gebäudeeinweisung?

Diskutiere Notwendiger Ablauf Gebäudeeinweisung? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Eine Frage an die Vermesser hier. Habe heute die Rechnung des Vermessers wegen der Gebäudeeinweisung erhalten. Auffallend: Der war wohl 2mal an...

  1. #1 ecobauer, 23.05.2011
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    Eine Frage an die Vermesser hier. Habe heute die Rechnung des Vermessers wegen der Gebäudeeinweisung erhalten.
    Auffallend: Der war wohl 2mal an der Baustelle, einmal zur Grob- und einmal zur Feinabsteckung, und das jeweils angeblich für 3,5 Stunden!:hammer:

    Ist das so vorgeschrieben oder erforderlich?

    Nach meinem Verständnis hätte die Grob- und Feinabsteckung auch locker an einem Termin gemacht werden können und gut wäre gewesen.
    Warum also obige Vorgehensweise?
     
  2. #2 Baufuchs, 23.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal hier lesen, was es da so alles gibt.

    - Wer hat den Vermesser beauftragt?
    - Was steht ggf. zu diesem Punkt im Bauvertrag?
     
  3. #3 ecobauer, 23.05.2011
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    Der Ablauf ist mir schon bekannt.

    Beauftragt hat den der GÜ - wohl unkoordiniert, sonst hätte der Rohbauer doch das Schnurgerüst aufstellen können und Grob- und Feinanbsteckung zusammen stattfinden können!?
     
  4. #4 DerSuchende, 23.05.2011
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    tut mir ja leid ecobauer:
    aber in diesem fall, kennt der ausschreiber "wenigstens" die gepflogenheiten am bau und weiß was es kostet, wenn die Grobmotoriker (meist = großgeräte) die feinabsteckung "höchst wahrscheinlich" unbrauchbar gemacht haben.

    ich stimme dir zu, dass die fachleute das auch mal vorab erklären sollten.

    ach ja, warum die absteckungen den gleichen zeitaufwand hatten, könnte daran liegen das:
    bei der grobabsteckung nach den Grenzsteinen gesucht wurde oder die bezugspunkte sehr weit weg sind oder.......? halt mal beim vermesser nachfragen.

    na ja,
    hättest dem gu auch die vermessung mit aufs auge drücken sollen. zumindest hättest dann ......::smoke

    mfg
     
  5. #5 Baufuchs, 23.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Erst erfolgt Grobabsteckung (für Baugrube), nach Baugrubenaushub stellt der Rohbauer das Schnurgerüst und der Vermesser macht die Feinabsteckung.
     
  6. #6 ecobauer, 23.05.2011
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    Es gibt keine Baugrube.
    Das Grundstück war vorher schon bis zum Planum hergestellt, Bodengutachten lag vor, der Rohbauer konnte gleich anfangen, die Fundamente rauszukratzen.
    Grenzpunkte sind alle vorher freigelegt und markiert gewesen - hatte ich selbst gemacht.

    Der Vermesser hat bei der Grobabsteckung lediglich an den Eckpunkten des zu erstellenden Gebäudes angespitzte und markierte Hölzchen in den Boden gekloppt.
    Eine Woche später kam dann der Rohbauer, hat sein Schnurgerüst aufgebaut. Tage später kam dann wieder der Vermesser und hat die Feinabsteckung am Schnurgerüst vorgenommen.
    Umständlicher gehts nimmer.
    Aber so wird wohl Umsatz generiert??
     
  7. #7 Baufuchs, 23.05.2011
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    Baufuchs Gast

    Hätte man in diesem Fall besser koordinieren können/müssen.
     
  8. #8 ecobauer, 23.05.2011
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    Dann werde ich mal den suchen, der jetzt die Mehrkosten übernimmt......:shades
     
  9. #9 DerSuchende, 24.05.2011
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    m.e., brauchste doch nicht suchen.
    schuld hat der Schiedsrichter, es handelt sich doch um zeitspiel.

    mfg
     
  10. #10 ecobauer, 24.05.2011
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    Schiedsrichter = der GÜ,
    der hat die Leitung mit allem drum und dran...........
     
  11. #11 DerSuchende, 25.05.2011
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    den als schieriiii:yikes, darüber würde ich aber nochmal ganz scharf nachdenken und protest einlegen ("oder spielst du in der pampas-liga (etwas spaß muß sein)"

    mfg
     
  12. #12 ecobauer, 25.05.2011
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    Wenn ein GÜ das Häuschen baut, dann ist er halt der Regisseur der Baumaßnahme und vergibt die notwendigen Aufträge. Ich habe da leider nur eine Randrolle und kann denen auf die Finger gucken und solche Fehler feststellen und reklamieren.
    Ist bei der Konstellation leider so........:motz
     
  13. #13 Baufuchs, 25.05.2011
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    Stimmt nur, soweit es um Leistungen geht, die im Vertragspreis enthalten sind.

    Entweder der GÜ hat die Einmessung im Preis, dann vergibt der die.

    Hat er sie nicht im Preis, muss der Bauherr den Vermesser beauftragen und selbst sehen, wie er das koordiniert.

    Oder hat dein GÜ von Dir eine Vollmacht zur Vergabe von Aufträgen?

    Was steht zur Einmessung im Vertrag/der Baubeschreibung?
     
  14. #14 ecobauer, 26.05.2011
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    Der GÜ hat angeboten, den Vermesser zu beauftragen, mit dem die eh immer zusammen arbeiten. Die Preise wären wegen der Honorarordnung eh alle gleich.
    Dem habe ich zugestimmt.
     
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