Neues von der WFA NRW

Diskutiere Neues von der WFA NRW im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ab sofort bedarf es bei Einsatz von Bausparverträgen bei Finanzierungen mit Fördermitteln WFA NRW einer Ausnahmegenehmigung der NRW Bank. Wer...

  1. #1 Baufuchs, 23.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ab sofort bedarf es bei Einsatz von Bausparverträgen bei Finanzierungen mit Fördermitteln WFA NRW einer Ausnahmegenehmigung der NRW Bank.

    Wer so etwas vorhat, sollte VOR Antragstellung unbedingt mit der für ihn zuständigen Bewilligungsbehörde (Kreisverwaltung) sprechen.
     
  2. cc24

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    Stimmt. Gemäß Rundschreiben vom 06.05.2011 können allerdings Bausparverträge, die mit Riester gefördert werden, dennoch eingesetzt werden. Ebenso bereits bestehende Bausparverträge.

    Gruß
    Stefan
     
  3. #3 cool110, 26.05.2011
    cool110

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    gibt es ein links?

    was passiert,wenn nach der wfa?kann es man machen?

    danke
     
  4. #4 Baufuchs, 26.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kannst Du die Frage mal vernünftig formulieren, damit wir verstehen worum es geht?
     
  5. #5 Danny73, 02.06.2011
    Danny73

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    Hallo zusammen,

    wie stehen überhaupt noch die Chancen für das Jahr 2011 Fördergelder zu bekommen?
    Hat man bessere Chancen mit einem Schwerbeschädigtenausweis?

    Gruß Danny
     
  6. kane81

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    Für die Fördermittel in 2011 sieht es wohl eher mau aus. Grund dafür ist :
    1. Wurden und werden noch Anträge aus 2010 aus dem Topf für 2011 finanziert
    2. Floß generel weniger Geld in den Topf der Kommunen in 2011 als 2010, was auch die reduzierung der Förderbetrage erklärt.

    Was mich intresiert, zu den Bausparverträgen:
    Bei uns sind 2 Bausparverträge vorhanden, die aber beide nicht für die finanzierung genutzten werden sollen.
    Der erste Bausparvertrag wird nie beliehen werden, es handelt sich hier noch um einen sehr alten Vertag der bei nicht Beleihung mit 4,5 % rückwirkend verzinst wird. Leider ist hier die ersparte summe bzw. die zu ereichende Bausparsumme sehr kein. Der zweite Bausparvertrag ist erst kürzlich abgeschlossen worden um sich in weisser vorraussicht einen günstigen Dahrlehnszins bei der Umschuldung in ca. 10 Jahren zu sichern.

    Nun meine Frage: Da beide Verträge nicht zur Eigenkapital bildung genutzt werden, kann es der WfA doch relativ egal sein. Die WfA wird legendlich die Einlagen Beträge zu den lebenshaltungskosten addieren, oder ?

    MfG KAne81
     
  7. #7 Baufuchs, 19.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn die Bausparverträge nicht in die beantragte Finanzierung einbezogen werden brauchst Du keine Zustimmung der WFA.

    Allerdings werden die mtl. Bausparbeiträge zu den Lebenskosten addiert bzw. vom frei verfügbaren Netto-Einkommen abgezogen.
     
  8. kane81

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    Danke, sag ich doch :winken
     
  9. #9 vincvega, 15.12.2011
    vincvega

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    Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, wird er für uns nun interessant!
    Was genau ist damit gemeint?
    Dieses sog. Rundschreiben vom 06.05.2011 kann uns nun die Beine brechen, bzw. die gesamte Finanzierung versauen.
    Die Anträge für die öffentlichen Mittel wurden von uns im April gestellt und die Finanzierung basiert auf einem Baudarlehen von 150.000€ und einem parallelen Bausparvertrag welcher das Darlehen nach 10 Jahren auslösen soll. Hinzu kommt noch die WFA-Förderung von 80.000€ und ein kleiner Betrag Eigenkapital.
    Jetzt sagt die NRW-Bank das ein solches Finanzkonzept nicht rechtens wäre?!
    Erschwerend kommt hinzu, das bereits der Rohbau komplett steht und die Handwerker auf Ihr Geld warten.
    Da auch das Grundstück finanziert werden muss, sperren sich im Moment alle Kreditgeber.

    Was können wir tun???
     
  10. #10 Baufuchs, 15.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hattet ihr eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn, oder wieso steht der Rohbau schon?
     
  11. #11 vincvega, 15.12.2011
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    Also, die Förderzusage haben wir am 05.10.2011 vom Kreis erhalten. Bis zum Einreichen aller noch benötigten Unterlagen, konnte es Mitte November mit dem Bau losgehen.
     
  12. #12 Baufuchs, 15.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn der bausparer im Finanzierungsplan angegeben war und so bewilligt wurde dürfte alles OK sein.
     
  13. cc24

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    Ihr habt doch schon die Förderzusage. Wo ist dann das Problem ?
    Und warum sperren sich alle Kreditgeber ?????
    Es sei denn, Ihr habt eine annuitätische Finanzierungsbestätigung eingereicht und habt Euch später anders entschieden und eine andere Bank / Bausparkasse mit anderen Konditionen gesucht.

    In der Förderzusage steht: "Zur Absicherung der bewilligten Darlehen ist nach Maßgabe der noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarungen eine Hypothek zu bestellen. Dieser Hypothekt dürfen im Range vorgehen: in Abteilung III x EUR für x Bank."

    Habt Ihr andere Konditionen, bzw. eine andere Bank ( Bausparkasse) gewählt, müsstet Ihr einen Antrag auf Gläubigerwechsel stellen.

    Gruß
    Stefan
     
  14. #14 vincvega, 15.12.2011
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    Nein, die beteiligte Bank und die Konditionen sind unverändert.
    Das Problem liegt seitens der Bausparkasse und NRW-Bank in der "Reihenfolge der Zahlungen".
    - Erst das Grundstück kaufen, dann das Haus bauen - .
    Macht ja eigentlich auch Sinn. Nur das wir den Kaufvertrag für das Grundstück erst relativ spät machen konnten und dieses auch über die Kredite finanzieren müssen.
    Und nun die Zwickmühle:
    Die NRW-Bank möchte, daß das Grundstück bezahlt(gekauft) worden ist, bevor die Auszahlung der ersten Rate erfolgen kann.
    Die Bausparkasse Ihrerseits ist nicht bereit den Kaufpreis für das Grundstück zu übernehmen. Hierzu soll das Darlehen der NRW-Bank eingesetzt werden.

    Was nun?
     
  15. #15 cc24, 15.12.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.12.2011
    cc24

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    Nochmal. Wo ist das Problem mit der Bausparkassenfinanzierung ?
    NRWBANK zahlt 1. Rate nach Baubeginn. Bausparkasse ist über die Gesamtfinanzierung informiert und müsste das Grundstück finanzieren. Kaufvertrag ist abgeschlossen. Somit könnte die NRW.BANK ihre Hypothek und die Bausparkasse die Grundschuld eintragen. Das Ganze hat nichts mit dem Bausparkassenerlass zu tun. Wieso hat die BSK ein Problem, die Finanzierungsmittel für das Grundstück zur Verfügung zu stellen ? Die muss doch wissen, dass die 1. Rate von der NRW.BANK erst nach Baubeginn erfolgt. Verstehe ich also nicht.

    Gruß
    Stefan

    Xxxxxx. X
     
  16. Hasso

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    Hallo,
    bei uns wird ein Bankenwechsel mit besseren Konditionen zutreffen, wie müssen wir vorgehen?
    Mit der neuen Bank planen wir bereits und werden nächste Woche die letzten Unterlagen einreichen, damit wir den endgültigen Darlehensvertrag wie von der WFA gewünscht, vorlegen können. Aber auch das macht uns Bauchschmerzen, was ist wenn wir einen unterschriebenen Darlehensvertrag und aus irgend einem Grund bekommen wir die Mittel nicht?
     
  17. cc24

    cc24

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    Habt Ihr die Förderzusage schon oder wurde Euch ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt ?
    Bessere Konditionen müssen keine Bauchschmerzen bereiten. Bevor die Zusage kommt, müsst Ihr ja eine Tragbarkeitsberechnung beilegen. Die ist dann bei günstigeren Konditionen positiver.

    Gruß
    Stefan
     
  18. Hasso

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    Vorzeitiger Baubeginn wurde uns im Oktober angeboten, aber da wir zu diesem Zeitpunkt nicht auf den Baubeginn eingestellt waren und die Förderzusage ja nicht 100% ist, haben wir dies bis zur endgültigen Bewilligung auf Frühjahr geschoben.
    Bessere Konditionen -klar besser, aber wir können nur bauen wenn wir die Fördermittel bekommen und wenn wir einen Darlehensvertrag mit der Bank abgeschlossen haben, kommen wir da für den Fall, dass das mit den Mitteln nichts gibt wahrscheinlich nicht so einfach raus?
    Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn man einen Darlehensvertrag mit der Bank hat, wo 12 Monate keine Bereitstellungszinsen erhoben werden und man entschließt sich innerhalb dieser Frist statt das Bankdarlehen auf ein Privatdarlehen von beispielsweiser Eltern & Schwiegereltern zurück zu greifen. Vorrausgesetzt natürlich, dass noch keine Auszahlung seitens der Bank erfolgt ist, fallen hier hohe Gebühren an oder ist dies überhaupt umsetzbar?
     
  19. cc24

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    Wenn Ihr einen Darlehensvertrag mit Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der Fördermittel abschließt, geht es.

    Ansonsten fällt eine Nichtabnahmeentschädigung an. ( Berechnung wie Vorfälligkeitsentschädigung ). Hat nichts mit der Zeit der Bereitsstellungszinsen zutun. Ein Privatkredit ist kein Grundschulddarlehen. Hier fehlt die dingliche Sicherheit.
    Aber warum solltet Ihr die Fördermittel nicht bekommen ? Ist doch alles geprüft. Momentan schreiben die Bewilligungsbehörden die Antragsteller an, die letzten Gehaltsabrechnungen, die Kopien der Darlehensverträge (für den Fall des vorzeitigen Baubeginns), sowie die Schufa Erklärung einzureichen.

    Gruß
    Stefan
     
  20. Hasso

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    Danke Stefan, dass mit dem Rücktrittsrecht klingt interessant sofern es die Bank anbietet. Kopie Darlehensvertrag sowie Schufa-Auskunft sollen wir im Januar abgeben, warum meinst du für den vorzeitigen Baubeginn?
    Muss ich der WFA den Bankenwechsel mit den anderen Konditionen mitteilen, die würden dies dann ohnerhin mit dem Darlehensvertrag erfahren:Brille
     
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