Lichtschacht, druckwasserfest, auf Perimeterdämmung

Diskutiere Lichtschacht, druckwasserfest, auf Perimeterdämmung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, Reihenmittelhaus wir bauen ein KFW 85 Haus mit XPS Perimeterdämmung. Der GU hat die ACO Lichtschächte auf die Perimeterdämmung...

  1. #1 gepetto, 24.05.2011
    gepetto

    gepetto

    Dabei seit:
    24.05.2011
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Solingen
    Hallo,

    Reihenmittelhaus
    wir bauen ein KFW 85 Haus mit XPS Perimeterdämmung. Der GU hat die ACO Lichtschächte auf die Perimeterdämmung verschraubt und mit Bitumen abgedichtet. Unser Sachverständige/ Baubegleiter hat das bemängelt,da in unserer Baubeschreibung steht, dass wir "Druckwasserdichte Lichtschächte aus Kunststoff" bekommen.
    Fa. ACO (Lichtschächte( Kellerschutz) sagt, dass druckwasserdichtigheit auf Perimeterdämmung nicht möglich ist. In unserem Baugrundgutachten steht, dass wir Lastfall 6 haben (drückendes Wasser). Der Keller ist bei 2 der 4 Lichtschächte beheizt.
    Eine Dränage ist nicht vorgesehen.

    Meine Befürchtung ist, dass sich bei wochenlangen Regen das Wasser vor den Lichtschächten sammelt und trotz Rückstaukugel beim Ablauf über die Seiten der Lichtschächte und an der Stelle wo kein Bitumen aufgetragen wurde (Im unteren Bereich der Lichtschächte (da wo der Abfluß ist),hat der GU teilweise (2 von 4) kein Bitumen aufgetragen.) Wasser in den Lichtschacht und dann den Keller läuft. (wir haben keine Hochwasserfenster.)

    Ich kann nicht bewerten, ob es ein Mangel ist, den ich mit Minderung tolerieren kann. Der GU sagt, dass wir kein drückenden Wasser bei unserem BV haben.

    Fa ACO bietet seit diesem Jahr ein System an ( eine Art Rahmen mit Lichtschächten) die druckwasserfest und Wärme dämmen soll.

    Kann oder muss ich so etwas vom GU fordern?

    Kann mir jemand Rat geben?
    Gruß gepetto
     
  2. #2 Baufuchs, 24.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und, was hilft ihm das? Nix.

    1. sagt euer Bodengutachten etwas anderes
    2. schuldet er gem. Baubeschreibung druckwasserdichte Lichtschächte, da spielt es nicht einmal eine Rolle, ob drückendes Wasser vorliegt, denn schon die Abweichung von der Baubeschreibung stellt einen Mangel dar.

    Da soll halt euer Sachverständiger euch eine entsprechende Mängelrüge formulieren, die ihr zusammen mit der Aufforderung, diesen Mangel zu beseitigen an den GU schickt.
     
  3. #3 Carden. Mark, 24.05.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    hmmm, sehe ich auch so.
    Das ist aber eigentlich auch die Aufgabe des SV zu beraten und zu unterstützen.
     
  4. #4 gepetto, 24.05.2011
    gepetto

    gepetto

    Dabei seit:
    24.05.2011
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Solingen
    Mänelrüge schon geschehen:
    Gibt es möglichkeiten, dass doch zu akzeptieren, ich habe ehrlich gesagt auf Mediation und Anwalt etc. keine Nerven
     
  5. #5 Manfred Abt, 25.05.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Einfache Abwägung, bei der dir keiner helfen kann:
    • keine Nerven auf Mediation und Anwalt etc.
    • keine Nerven auf das Risiko, im Alter noch den Keller auszupumpen, nasse Teppiche die Treppe hochzuschleppen, den Innenputz zu erneuern etc.
     
  6. #6 Wolfgang38, 25.05.2011
    Wolfgang38

    Wolfgang38

    Dabei seit:
    31.08.2006
    Beiträge:
    773
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Fahrenzhausen
    Und Du glaubst nicht, wie das Wasser seinen Weg findet.
    Hatte selber den Fall (gott sei Dank noch im Rohbau). Wasser lief hinter der Petimeterabdichtung über einen Lüftungsauslass in Haus. Lüftungsauslass war mittig über einem Kellerfenster in einem Schacht.
    Zunächst unbemerkt, weil in die Schalldämpfer der Lüftung :(
     
  7. #7 RMartin, 25.05.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Also wer hat denn die Planung gemacht? Was steht da drin, also ist im Plan gezeichnet?
    Was in der Baubeschreibung steht ist einerlei, gebaut wird aber nach zur Ausführung freigegebener Zeichnung.

    Weichen Zeichnung und Baubeschreibung sehr voneinander ab, sollte die ausführende Firma dies zwar in Form von z.B. einer Bedenkenanmeldung kommunizieren, aber erstmal zählt schon Planung (wenn diese hier nicht auch vom GU kommt).
     
  8. #8 Baufuchs, 25.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einspruch.
    Was in der Baubeschreibung, die bei GU´s immer Vertragsbestandteil ist, geschrieben steht, beschreibt das Leistungssoll. Insofern also keineswegs "einerlei".

    Hätte es einen vom GU unabhängigen Planer gegeben, der etwas anderes als druckwasserdicht in der Ausführungsplanung gezeichnet hätte, dann würde sich der GU nicht rausgereden mit: "sie haben hier keine drückendes Wasser", sondern hätte auf eben diesen Ausführungsplan verwiesen.

    Meine Meinung:

    1.) Es gibt keinen unabhängigen Planer
    2.) Es gibt keine Ausführungspläne, gebaut wird nach 100stel-Zeichnungen
     
  9. #9 RMartin, 25.05.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Gehe nicht ganz konform.....
    Anderes Beispiel: Wenn ein Beton, z.B. C25/30 auusgeschrieben ist; in den Ausführungsunterlagen steht jedoch ein C20/25. Dann baut der Unternehmer logischerweise einen C20/25 ein.
    Dass der Kunde dann (evtl.) ein Recht auf Preisnachlass hat, ist wieder eine andere Sache. Aber gebaut wird nach (zur Ausführung freigegebenem) Plan/ Ausführungsunterlagen.

    Dein zweiter Absatz überzeugt mich im vorliegenden Fall aber... Klar, der GU hätte wohl auf die Ausführungsunterlagen verwiesen.
     
  10. #10 gepetto, 25.05.2011
    gepetto

    gepetto

    Dabei seit:
    24.05.2011
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Solingen
    Hallo
    vielen Dank für die Reaktionen
    ich werde jetzt auf die Reaktion der GU warten. Frist wurde gesetzt.
    Ist leider nicht der einzige Mangel.
    Die Perimeterdämmung wurde auch nicht für Lastfall 6 verklebt.
    Das ist alles sehr abenteuerlich.
    Gruß und vielen Dank
     
  11. #11 RMartin, 25.05.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Dennoch wäre es interessant für Alle zu wissen; nicht zuletzt im Hinblick auf vllt. weitere zukünftige Fragen Deinerseits; wer denn die Planung im Auftrag hat?
    Ist das Leistung vom GU oder ist diese separat beauftragt und für den GU 'bauseits'?
     
  12. #12 Thomas B, 25.05.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...der GU ist zumindest mutig! Denn dieser mangel kann zu ganz erheblichen Folgeschäden führen, die schnell im hohen zweistelligen tausenderbereich liegen können (je nach Größe, Ausstattung des Kellers). Den Mangel jetzt zu beheben ist vergleichsweise einfach: aufgraben, Lichtschächte demontieren, Perimeterdämmung entfernen, LS montieren, Dämmung anarbeiten, wieder verfüllen.

    Das ist auch kein Fall für Mediation und anwalt...obgleich: wenn's zum Super GAU kommt, wird's evtl. doch noch ein Ding für den RA.

    Also: Mangel anzeigen und beheben lassen. Keine weitere Diskussion mit dem GU darüber.

    Thomas
     
  13. #13 gepetto, 25.05.2011
    gepetto

    gepetto

    Dabei seit:
    24.05.2011
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Solingen

    Ich habe einen GU Vertrag: In diesem steht aber drin, dass der GU für die Planung und Herstellung verantwortlich ist.
    Ferner steht auch drin, dass das Architektenhonorar mit vergütet ist.

    GU sagt aber immer, dass er nach Planung des Architekten ausführt. Fakt ist, dass wir in der Bauphase von dem Architekten bisher rnicht betreut wurden.

    Es sind zahlreiche Mängel durch Planung und Ausführung vorhanden.
    Wenn Interesse besteht, kann ich das noch weiter ausführen
     
  14. #14 RMartin, 25.05.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Klar, dass er nach Planung des Architekten ausführt; seine Pflicht. Aber wenn er diese Leistung mit im Auftrag hat, dann sind auch die Architektenleistungen seine Pflicht.

    Somit #12 vom Thomas beherzigen.
     
  15. #15 Baufuchs, 25.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So wird das sicher nicht im Vertrag stehen.

    Und:

    Es kann ja wohl nicht sein, dass der Architekt des GU mit seiner Planung (einseitig) den gem. Vertrag vom GU geschuldeten Leistungsumfang ändert.:mauer

    Dass ihr während der Bauzeit vom Architekten nicht betreut werdet, muss euch nicht wundern. Es ist nicht euer Architekt, es ist der des GU. Bei dem ist der angestellt bzw. der bezahlt den.

    Sonst wie ThomasB: Ran an den Speck.
     
  16. #16 gepetto, 25.05.2011
    gepetto

    gepetto

    Dabei seit:
    24.05.2011
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Solingen
    §2 Vertragsgrundlagen
    [...]
    Die Vergütung ist ein Festpreis [...]
    a) das Architektenhonorar [...]

    §3 Herstellungsverpflichtung
    "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das in den Vertragsgrundlagen beschriebene BV zu planen und zu erstellen, und das BV nach anerkannnten Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei zu erstellen"



    Ich habe leider noch keiner Architekten gesehen. Nur bis zur Unterschrift beim Notar
     
  17. #17 Baufuchs, 25.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso denn auch?

    Geplant hat der Architekt das BV doch. Sonst gäbs keine Baugenehmigung.

    Von Bauleitung des Architekten lese ich da nix. Nur davon, dass der Auftragnehmer (der GU) das Bauvorhaben bla bla bla....

    Falsche Erwartungshaltung.

    PS:
    Bei meinen Bauten sieht der Bauherr den planenden Architekten auch nicht auf der Baustelle. Mich dafür um so öfter..:D
     
  18. #18 gepetto, 11.06.2011
    gepetto

    gepetto

    Dabei seit:
    24.05.2011
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Solingen
    Kurze Info
    Nach Begehung mit Sachverständigen

    Bauträger möchte druckwasserfeste Lichtschächte einbauen auf dem Beton und dann sachgerecht verdichten

    Gruss
     
  19. #19 Carden. Mark, 12.06.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Siehste - irgend wofür sind die doch gut :-)
     
Thema: Lichtschacht, druckwasserfest, auf Perimeterdämmung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. lichtschact druckwasserfest ausführen

Die Seite wird geladen...

Lichtschacht, druckwasserfest, auf Perimeterdämmung - Ähnliche Themen

  1. Lichtschacht erhöhen

    Lichtschacht erhöhen: Hallo zusammen, Ich würde mich über Ideen oder Tipps zur Umsetzung zu folgendem Thema freuen... Im Anhang befindet sich der aktuelle Aufbau....
  2. Lichtschacht mit geringer Einbautiefe gesucht

    Lichtschacht mit geringer Einbautiefe gesucht: Hallo zusammen, ich bekomme demnächst mein WDVS (14cm) und muss nun noch eine Lösung finden für einen alten Betonlichtschacht, den ich wegbauen...
  3. Kelleraußenwand abdichten- Lichtschacht

    Kelleraußenwand abdichten- Lichtschacht: Hallo Zusammen, aufgrund von feuchten Wänden im Keller würden wir gerne die den Keller abdichten und dämmen. Der Keller ist komplett unter Erde...
  4. Alten Lichtschacht von innen abdichten

    Alten Lichtschacht von innen abdichten: Hallo, wir haben bei uns im Verein alte Lichtschächte, welche Risse in den Ecken und am Abfluss haben. Durch eine Nasse Wand, liegt die Vermutung...
  5. druckwasserfeste lichtschächte

    druckwasserfeste lichtschächte: hallo wir müssen mit einer weissen wanne bauen. meine fragen: muss man unbedingt druckwasserfeste lichtschächte einbauen oder gehen auch...