Eigenheim Abschreibung

Diskutiere Eigenheim Abschreibung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Ich habe ein vermietetes Eigenheim, wo ich den Kreditzins steuerlich abgesetzt habe. Die Finanzierung ist zum Ende dieses Jahr durch. Jetzt...

  1. earl80

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    Hallo. Ich habe ein vermietetes Eigenheim, wo ich den Kreditzins steuerlich abgesetzt habe. Die Finanzierung ist zum Ende dieses Jahr durch. Jetzt habe ich ein eigengenutztes
    Eigenheim gekauft, wo eine neue Finanzierung aufgenommen wurde... Bei einem selbstgenutzten Eigenheim kann ich steuerlich nicht viel geltend machen... Kann man das umschulden?

    Gruß
     
  2. #2 Gast217, 25.05.2011
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    Selbst wenn man es könnte,

    die Zinsen stehen auch dann im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu eigenen Wohnzwecken genutzen Objekt.

    Marion :)
     
  3. #3 ReihenhausMax, 25.05.2011
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    Man kann wohl höchstens Gebühren sparen, wenn man die alte Grundschuldeintragung
    für das neue Objekt nutzen kann.
     
  4. #4 ecobauer, 25.05.2011
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    Frag mal deinen Steuerberater, ob es noch das 2-Konten-Modell gibt. Darüber wäre es möglich!
     
  5. #5 Gast217, 25.05.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Ecobauer, wie würdest Du das Zweikontenmodell denn in diesem Fall aufsetzen?

    Folgendes Beispiel habe ich gefunden:
    http://www.steuertipps.de/lexikon/vermietung-zwei-konten-modell

    Wo ist hier der Vorteil, wenn man durch den Zwei-Konten-Konstrukt erst künstlich Zinsaufwand produziert, der Liquiditat abführt, aber nicht in gleicher Höhe Liquidität durch Steuerentlastung zurückführt?
     
  6. #6 ecobauer, 26.05.2011
    ecobauer

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    Aus Mieteinnahmen und Eigenmitteln den privaten Kredit so schnell als möglich zurückzahlen und alle Aufwendungen und Kosten zu Lasten des zweiten Kontos - dem zukünftigen Kredit - aufbringen.
    Ein Steuerberater sollte das durchrechnen können!
     
  7. #7 Gast217, 27.05.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Es war die Frage nach der Umschuldung und nicht nach der Rückzahlung. Das passiert jetzt schon so, dass Einnahmen für den Kredit verwendet werden.
    Das war nicht die Frage.

    Nebenkosten der vermieteten Wohnung auf dem Kontokorrent langsam auflaufen lassen? Wäre eine mühsame Geschichte und wie im früheren Beitrag erwähnt hinsichtlich der Liquidätswirkung und des höheren Zinssatzes auf Kontokorrentkonten fragwürdig.

    Das Zweikontenmodell kommt aus dem betrieblichen Bereich und die Idee ist ja die private Investition über Entnahmen von einem bestehendem betrieblichen Guthabenkonto, in das sämtliche Betriebseinnahmen laufen, zu finanzieren und gleichzeitig sämtliche Betriebsausgaben von einem anderen betrieblichen Konto zu bezahlen. Damit entsteht auf dem Betriebsausgabenbankkonto ein Sollsaldo, dessen Verzinsung gewinnmindernd ist. Zum einen braucht es für diesen Konstrukt ein entsprechenden Cashflow und zum anderen sind die bilanziellen Folgen zu beachten.

    Marion :)
     
  8. #8 ecobauer, 27.05.2011
    ecobauer

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    Das ist alles richtig.
    Es ist jedoch die einzige Möglichkeit, aus privaten Krediten gewerbliche - auch ein Vermieter ist in gewisser Weise gewerblich -zu machen.
    Ob sich das beim TE rechnet, kann nur dessen Steuerberater rechnen, da uns hierzu alle Rahmenbedingungen fehlen.
     
  9. #9 Gast217, 28.05.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Was soll in "gewisser Weise gewerblich" überhaupt heißen? Verschiedene Gesetze definieren "Gewerbe". Dann ist man nach den jeweiligen Gesetzen "gewerblich" oder man ist es nicht.

    Es ist eine steuerliche Frage und nach steuerlichen Gesichtspunkten wird ein Vermieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, es sei denn das Vermietungsobjekt ist Betriebsvermögen z.b. eines Gewerbebetriebes. Dann sind diese Einkünfte Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen.

    Earl80 sollte erst ein mal selbst ein bisserl nachzudenken und rechnen, bevor er Honorare für einen Steuerberater zahlt. Die Parameter für einen zukünftigen Kredit kann auch der Steuerberater nicht rechnen. Außerdem handelt es sich ja nicht einfach nur um eine Umwidmung der Finanzierung vom eingenutzten zum vermieteten Objekt wie Earl80 zunächst dachte sondern um einen Konstrukt, den er möglicherweise auch gar nicht Erwägung ziehen würde.

    Selbst wenn uns die Rahmenbedingungen fehlen, sehe ich Potetial für eine vernünftige Umschuldung nur, wenn das vermietete Objekt schnell einen hohen Schuldenstand durch die Bewirtschaftungskosten (bei Nebenkosten von 500 Euro monatlich würden wir von einem jährlichen Darlehensvolumen von 6.000 Euro diskutieren) zulässt, die Verhandungsposition gegenüber der Bank stark, der Konstrukt sicher und nicht teuer ist und die bestehenden Darlehen Sondertilgungen zulassen, die earl80 nur dann leisten kann, wenn er anderweitig Schulden macht. Entschulden geht vor Umschulden und unnötige Zusatzkosten zu produzieren, nur weil sie steuerlich abzugfähig sind hat noch nie Sinn gemacht.

    Marion :)
     
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