Entschädigung während Bautrocknung nach Wasserschaden ???

Diskutiere Entschädigung während Bautrocknung nach Wasserschaden ??? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ca. 4 Wochen nach unserem Einzug in unsere Eigentums-Neubau-Wohnung tropfte bei den Nachbarn unter uns das Wasser von der Decke....

  1. #1 Nirtak, 26.05.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.05.2011
    Nirtak

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    Guten Tag,

    ca. 4 Wochen nach unserem Einzug in unsere Eigentums-Neubau-Wohnung tropfte bei den Nachbarn unter uns das Wasser von der Decke.

    Danach ging der Sanitärmensch bei uns auf die Suche, klopfte 2 Löcher in Badwand und Boden und fand dann die Leckage.
    Bei der Warmwasserleitung war ein Verbindungsstück undicht - entweder wegen schlampiger Montage oder Materialfehler - was auch unerheblich ist, denn die Kosten übernimmt die Versicherung.

    Hier ist nun über einen Zeitraum von mind. 6-8 Wochen Wasser ausgetreten, dass ich im Estrich und der Fußbodendämmung verteilt hat und erst als diese voll war nach unten getropft ist.

    Die Bautrocknungsfirma xxxxx hat diese Woche Messungen bei uns vorgenommen und erheblich erhöhte Werte im Bereich Bad, angrenzender Flur und angrenzendes Schlafzimmer festgestellt.

    Nun werden im Flur und Bad noch weitere Löcher (in den Fliesen) gemacht, damit sie mit ihren Maschinen in und unter den Estrich kommen, im Schlafzimmer machen sie dies, um den Parkett nicht zu beschädigen über Schlitzdüsen-Verfahren.

    Da auch die Gipsdielenwand zum Schlafzimmer Feuchtigkeit gezogen hat - ebenso wie die Metallständerwand zum Flur, wird hier der Putz von den Wänden geschlagen und diese mit Infrarot bestrahlt.

    2-3 Bautrocknungsmaschinen werden mindestens 14-20 Tage laufen und diese Wände und Boden trocknen müssen (1 im Schlafzimmer, 1 im Bad und 1 im Flur).

    Dass die Sanitärfirma bzw. deren Versicherung für die Bautrocknung und Sanierung zahlt, steht nicht zur Debatte - dies ist geklärt ...

    Worum es uns nun geht ist die Tatsache, dass in unsere Wohnung diese Bautrocknungsmaschinen stehen werden, die nicht unerheblich laut sind - eine davon sogar im Schlafzimmer, das Bad nur noch umständlich zu benutzen ist, und wir den Ärger und Dreck in der ganzen Wohnung haben ...

    Hier ist nun die Frage - haben wir einen Anspruch auf Entschädigung für die erheblich geminderte Wohn- und Lebensqualität oder gar Anspruch auf ein Hotel während dieser Zeit - und wenn ja in welcher Höhe?

    Müssen wir uns diese Entschädigung bzw. den Anspruch VORHER schriftlich bestätigen lassen, um nachher nicht auf evtl. Hotelkosten sitzenzubleiben oder falls wir in der Wohnung bleiben, ohne Entschädigung leer auszugehen ?


    Vielen Dank für Eure Hilfe !


    Liebe Grüße
    Katrin
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Entschädigung - keine Ahnung, sowas ist generell schwierig.

    Hotelkosten,- dafür gibt es Urteile. Ein RA hilft hier weiter.
     
  3. #3 coroner, 26.05.2011
    coroner

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    :offtopic: Passt auf wo diese Trocknungsgeräte eingesteckt werden.
    Euer Stromzähler wird sonst zum Propeller! Zählerständer vorher notieren!

    Zu der Geräuschthematik mein Beileid! Ein Bekannter hat das auch gerade hinter sich. Furchtbar wenn man dabei drin wohnen muß!
     
  4. refa77

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    Hallo Katrin,

    wenn es dir und deiner Familie nicht zumutbar ist in der Wohnung zu bleiben bis die Trocknungsarbeiten abgeschlossen sind, hast du "normal" Anspruch auf eine Ersatzwohnung bzw. Hotelunterkunft. Für diese Kosten kommt i.d.R. die Haftpflichtversicherung des Handwerkbetriebs auf. So ist es jedenfalls in meiner Betriebshaftpflicht geregelt.
     
  5. Nirtak

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    @Stromkosten - hier wird entweder ein Zwischenzähler eingehängt oder der Zählerstand vorher und nachher abgelesen und wir geben auch dem Stromunternehmen bescheid, nicht, dass die uns danach dann hochstufen

    @Lärm & Entschädigung - ganz ehrlich, wie soll ich schlafen, wenn im Schlafzimmer so ein Gerät wummert ????

    @Zumutbarkeit - wer legt das denn fest ???
     
  6. R.B.

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    Wenn ich lese, dass 1 Trockner im Schlafzimmer stehen soll, wie soll man dann dabei schlafen? Sicher ist, dass Euch ein Schaden entstanden ist, nicht nur materieller Art. Die Frage die sich stellt, wie kann man den Schaden beziffern?

    Ist die Wohnung während der Trocknungsarbeiten unbewohnbar, dann steht Euch während dieser Zeit eine Ersatzunterkunft zu. Die Kosten muss derjenige übernehmen der den Schaden verursacht hat (bzw. dessen Versicherung).

    Kompliziert wird es, wenn "nur" eine Minderung der Gebrauchsfähigkeit vorliegt.

    Welcher Fall bei Dir vorliegt, ist aus der Ferne nur zu vermuten. Ich würde wohl zuerst einmal bei der Versicherung des Handwerkers nachfragen. Sollte deren Angebot nicht akzeptabel sein, wirst Du um einen Rechtsbeistand nicht herumkommen. Für einen Anspruch auf Schadenersatz, muss dieser Schaden ja zuerst einmal ermittelt werden.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Julius

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    Was ist mit der Nutzbarkeit des Badezimmers in jenem Zeitraum? Wasserversorgung gegeben?
    Hat die Wohnung noch andere, zum Schlafen nutzbare Zimmer (z.B. unbelegtes Kinderzimmer)?

    Vielleicht kann man dorthin ausweichen, sonst -> Ersatzwohnung bzw. Hotel!

    Ich würde keine Trocknungsarbeiten in meiner Wohnung dulden, bevor das nicht vollständig geklärt ist und Kostenübernahmeerklärung schriftlich vorliegt!!!
     
  8. Nirtak

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    Wasserversorgung ist gegeben - man muss sich eben an Loch und Bautrockner in die Dusche schlängeln und Zähneputzen ggf. in der Küche ...

    Wir haben noch ein kleines Büro, aber keinen Platz hier ein Bett o.ä. aufzustellen ...

    Und im Wohnraum zu schlafen ist auch ungeschickt, da der ohne Tür in den Flur übergeht - also auch hier keine Ruhe !!!


    Ja, wir wollen auf jeden Fall noch vorher mit der Versicherung sprechen und die Kostenübernahme schriftlich !!!

    Und das mit der Entschädigung werden wir auch versuchen zu regeln ggf. mit einem Anwalt ....
     
  9. #9 Maxpower, 26.05.2011
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    Also so laut ist die heutige Trocknungstechnik nicht mehr....
    Gegebenenfalls kann man die Geräte wärend der 8 nächtlichen Ruhestunden ausschalten. Das wird aber nicht an die große Glocke gehangen, weil sich dadurch die Trocknungszeit nur unnötig verzögert.
    Schlimm sind eig. noch die Schläuche, die überall im Weg liegen.
     
  10. Nirtak

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    Nachdem wir nun mit der Sanitärfirma gesprochen haben, kommen die nun dafür auf, dass wir in der Zeit während die Trocknungsgeräte stehen (vermutlich 2 Wochen), woanders unterkommen...

    Da es sehr schwierig ist, ein Hotel zu bekommen in diesem Zeitraum, haben wir nun eine kleine Ferienwohnung/Zeitwohnung gefunden - und die Kosten von 500 Euro/Woche übernimmt die Sanitärfirma ...

    Somit können die Trocknungsgeräte auch 24h/7d laufen und nach 2 Wochen können sie hoffentlich wieder abgebaut und die Wohnung saniert werden ... *aufHolzklopf


    ich hoffe mal, dass wir dann spätestens Mitte/Ende Juli ENDLICH unsere neue Wohnung genießen können ...
     
  11. Julius

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    Na siehste, das ist doch ne gute Lösung.
    Aber nicht die Schriftform vergessen...
     
  12. #12 Gast943916, 30.05.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ist doch dann wie Urlaub...:winken


    Gipser
     
  13. #13 Andersson, 22.06.2011
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    Ähnliches Problem

    Hallo,

    bei mir ist ein sehr ähnlicher Wasserschaden in der Wohnung. Habe auch eine Neubauwohnung (1 Jahr alt) und in der Wand im Flur wa ein Problem mit den Anschlüssen der Fussbodenheizung. Das Wasser ist über einen längeren Zeitraum (wie lange weiss ich nicht genau) in den Fussboden gelaufen, also auch unter den Estrich:-( Haben seit Ostern Trocknungsgeräte in der WOhung die den Beriech unterhalb des Estrichs trocknen "sollten". ich haffe das hat geklappt. EIn Bodenverleger war letzte Woche hier und öffnete den Parket und alles war nass und schimmelte. Er hat es gleich wieder verschlossen. Jetzt stell ich mir die Frage ob auch Wasser in andere Zimmer gelaufen sein könnte. Und wenn ja könnte das Schaden anrichten oder trocknet das schon mit der Zeit. Unter Umständen wird am Freitag der Parkett in der Diele entfernt und anschließend der Estrich getrocknet. Kann in diesem Fall eine Entschädigung beantragt werden?
    @Nitrak: Ist der Schaden bei euch komplett behoben worden?
    Ciaoi Martin
     
Thema: Entschädigung während Bautrocknung nach Wasserschaden ???
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