Gebühren für Bauantrag

Diskutiere Gebühren für Bauantrag im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wer kann mir helfen! Wir als Sportverein haben eine neue Flutlichanlage bekommen und die Bauarbeiten beauftragt und beaufsichtigt. Hierfür...

  1. #1 sportgoofy, 26.05.2011
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    Wer kann mir helfen!

    Wir als Sportverein haben eine neue Flutlichanlage bekommen und die
    Bauarbeiten beauftragt und beaufsichtigt. Hierfür haben wir auch das nötige Geld bekommen. Der Sportplatz gehört aber der Stadt Hamburg. Nun müssen
    die Gebühren für den Bau bezhalt werden (ca. 1.000 EUR). Die Stadt will
    das aber nicht übernehmen. Muss nicht der Eigentümer für den Bau
    bezahlen!

    Bitte schnelle Hilfe!
     
  2. #2 00imperator, 26.05.2011
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    Ihr seid der Auftraggeber, Ihr zahlt. Punkt. Wahrscheinlich habt Ihr ein Nutzungsrecht für den Verein von der Stadt, seid aber für bauliche Veränderungen selbst verantwortlich mit allen Rechten und Pflichten.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2011
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    Wenn Du Dir ein Auto leihst, stellst Du das dann mit leerem Tank wieder dem vor die Tür, dems gehört? Weil - Fürs Tanken hast Du es ja nicht geliehen, nur fürs Fahren und den Sprit dafür muss doch der Eigentümer zahlen - oder??
    Sorry - bei allem Verständnis für die Kassenlage von Vereinen: Für was soll denn der Staat (wozu auch das Land Hamburg gehört) noch alles aufkommen?
    So viel zur Moral.
    Juristisch ist es noch einfacher. Der im Antrag genannte Antragsteller (Hier wohl der Verein) ist auch Kostenschuldner.
    Ob der dann Dritte findet, denen er die Kosten weitergeben kann, juckt die Baubehörde nicht die Kaffeebohne.
     
  4. #4 ecobauer, 26.05.2011
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    Mal wieder so ein Punkt, der vorher geklärt nachträglich viel Ärger gespart hätte......:think
     
  5. #5 sportgoofy, 31.05.2011
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    Vielen Dank für die Infos!
     
  6. #6 Der Bauberater, 01.06.2011
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    Schaut mal in die Gebührensatzung der Stadt, ob die Höhe der Gebühr da abgesegnet ist!
    Ansonsten Widerspruch gegen die Höhe. Aber der Schuldner ist der Antragssteller.
     
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