Veränderungsnachweis

Diskutiere Veränderungsnachweis im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mal eine weitere Frage: Wir haben unser Grundstück jetzt real geteilt. Was genau bedeutet es, wenn "der Veränderungsnachweis des...

  1. #1 sw84244, 26.05.2011
    sw84244

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    Mal eine weitere Frage:

    Wir haben unser Grundstück jetzt real geteilt.

    Was genau bedeutet es, wenn "der Veränderungsnachweis des Vermessungs- und Katasteramtes vorliegt".

    Werden im Anschluss darauf auch zeitnah die neuen Grundbuchblätter vorliegen?
     
  2. #2 ecobauer, 26.05.2011
    ecobauer

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    Das kommt darauf an, wie schnell euer Grundbuchamt arbeitet!
    Bei uns dauert das trotz elektronischem Grundbuch immer noch 4 MONATE!!!

    Mal beim Notar nachfragen, ob er da etwas unternehmen kann.
     
  3. #3 Der Bauberater, 27.05.2011
    Der Bauberater

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    Wenn ein Grundstück real geteilt wird, dann wird eine oder mehrere Grenzen neu gezogen oder verändert. Diese Veränderung wird im Liegenschaftskataster "aufgeschrieben". Das neu gebildete Flurstück bekommt eine neue Flurstücknummer.
    Diese Veränderung wird mit Vorgangsnummer (VN-xxxxx) auf einem Plan nachgewiesen. Mit diesem VN kann dann z.B. ein Bauantrag auf dem/den neuen Flurstücken beantragt werden oder das Flurstück verkauft werden.

    Im Grundbuch ist es aber noch nicht eingetragen.

    Der VN ist so lange gültig/notwendig, bis das neue Flst. in das Grundbuch eingetragen wurde und das Grundbuch wieder mit dem Lika übereinstimmt!
     
  4. oberh

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    ... und vom Grundbuchamt bekommst Du dann die VM = Veränderungsmitteilung ...

    Wenn ein Grundstück real zerlegt wird, dann wird eine oder mehrere Grenzen neu gezogen. Diese Veränderung wird im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Das neu gebildete Flurstück bekommt eine neue Flurstücknummer, eine neue Fläche, evtl eine neue Nutzung, evtl. neue Ergebnisse der Bodenschätzung und noch so ein paar Kleinigkeiten.
    Diese Veränderung wird mit Vorgangsnummer (VN-xxxxx) auf einem Auszug aus der Liegenschaftskarte und einer textlichen Auflistung von Alt und Neu nachgewiesen. Die Fortschreibung im Grundbuch wird dann als Teilung benannt
     
Thema: Veränderungsnachweis
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