Anschlusskosten Bauträger

Diskutiere Anschlusskosten Bauträger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, laut Vertrag darf unser Bauträger alle Anschlusskosten "mit den tatsächlich angefallenen Kosten" und "zzgl. einer...

  1. Mucker

    Mucker

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    Hallo zusammen,

    laut Vertrag darf unser Bauträger alle Anschlusskosten "mit den tatsächlich angefallenen Kosten" und "zzgl. einer Verwaltungsaufwandsentschädigung von 6,5%" an uns weiterberechnen.

    Nun schickt er uns bereits vor Ausführung der Anschlüsse die Rechnung aufgrund von Kostenvoranschlägen und lässt dabei ihm gewährte Skonti unter den Tisch fallen.

    Die Ausführung der Anschlüsse wird erst in einigen Wochen erfolgen und ich bin der Meinung, dass dann erst die Tatsächlicj angefallenen Kosten" feststehen, z.B. für den Förderbrunnen der Grundwasserwärmepumpe. Zudem gehört muss bei den "tatsächlichen Kosten" meiner Meinung nach auch das von ihm gezogene Skonto berücksichtigt werden.

    Ich tendiere daher dazu, ihm die Rechnung zurückzuschicken mit der Bitte, sie mir nach Abschluss der Anschlüsse unter Berücksichtigung der Skonti erneut zuzusenden.

    Was meint Ihr?

    Viele Grüße,

    Mucker
     
  2. #2 Baufuchs, 26.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Korrekt, mach das so.

    1.) Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein
    2.) Nach § 632a darf der BU Abschlagszahlungen nur für vertragsgemäß erbrachte Leistungen verlangen.
    (Das auch nur, wenn er bei 1. Abschlagsrechnung Sicherheit in Höhe von 5% der Vertragssumme stellt.

    Aber ein Bauträger wird das nicht sein. Mal hier lesen.
     
  3. Mucker

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    Vielen Dank, Fuchs.

    Es ist tatsächlich ein BT, habe mit Grundstück von ihm gekauft.

    Gruß, Mucker
     
  4. #4 Baufuchs, 26.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso sieht dann der Vertrag einen anderen Zahlungsplan vor, als den von der Makler-/Bauträgerverordnung vorgeschriebenen?
    Guckst Du hier
     
  5. Mucker

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    Keine Ahnung, ging aber auch beim Notar so durch.
    Die Rechnung über
    8 vom Hundert für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
    -
    3 vom Hundert für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
    -
    3 vom Hundert für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,
    -
    3 vom Hundert für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
    -
    10 vom Hundert für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,

    kam zeitgleich.

    Gruß, Mucker
     
  6. KlausK

    KlausK Gast

    Wessen Notar? Wer hat ihn ausgesucht?
     
  7. Mucker

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    Hallo Klaus,

    natürlich hat der BT den Notar ausgewählt. Ich wollte meinen, ging aber angeblich nicht wegen der anderen DHH und der gegenseitigen Dienstbarkeiten,...

    Gruß, Mucker
     
  8. #8 Thomas B, 27.05.2011
    Thomas B

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    Bist Du Dir sicher eine DHH zu besitzen....??????????

    Thomas
     
  9. #9 DerSuchende, 27.05.2011
    Zuletzt bearbeitet: 27.05.2011
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    @ Thomas
    du meinst doch sicher: so kaufen zu wollen?

    mfg
     
  10. #10 Baufuchs, 27.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso kaufen zu wollen?

    Gekauft hat er doch schon. Aus #5: "...ging beim Notar so durch..."
     
  11. #11 Thomas B, 27.05.2011
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    ..egal ob nun kaufen/ kaufen wollen/ gekauft haben wollen....

    Für mich riechen diese "Dienstbarkeiten" ein wenig nach einem WEG-Konstrukt.

    Da wären so Posten wie Anschlußgebühren wahrlich ein Nebenkriegsschauplatz.....

    Thomas
     
  12. #12 Baufuchs, 27.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Muss aber nicht.

    Kann z.B. sein, wenn nur 1 Kanalanschluss für beide DHH verlegt wird und deswegen Dienstbarkeit eingetragen wurde.

    Schaun mer mal, ob uns der Fragesteller aufklärt.
     
  13. #13 Thomas B, 27.05.2011
    Thomas B

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    ...nee...muß nciht...riecht aber irgendwie so...müffelt leicht danach....
     
  14. Mucker

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    Hui, da habe ich ja was losgetreten, aber es ist alles wie beschrieben, auch wenn hier oft Verwechslungen (schon zwischen BT, BU, GU, etc. auftreten).

    Kurz zur Aufklärung:

    Das Grundstück ist real geteilt, auf jedem Flurstück steht eine Hälfte. Mir gehört die hintere Hälfte. Ich darf auf dem Grundstück der vorderen Hälfte (die im Gegensatz zu meiner an der Straße liegt):

    - Gehen
    - Fahren
    - Garage bauen und benutzen
    - Mülltonnenhäuschen bauen und benutzen
    - Grundwasser für meine Grundwasserwärmepumpe aus dem Schöpfbrunnen schöpfen

    Mein Nachbar darf auf dem Grundstück meiner hinteren Hälfte:

    - "Ab"wasser seiner Grundwasserwärmepumpe im Schluckbrunnen versickern lassen

    Gruß, Mucker
     
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