Wie berechne ich ein Vollgeschoss ?

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  1. #1 domeyer, 29.05.2011
    domeyer

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    Hallo !
    Es handelt sich um ein Wohngrundstueck im Land Brandenburg.Die Stadt erhebt Strassenbaubeitraege, deren Hoehe sich nach der Grundstuecksgroesse und derAnzahl der Vollgeschosse richtet. Da es sich um ein Grundstueck zwischen 2 Strassen handelt,werden diese Beitraege *zweimal erhoben werden.Dazu kommen dann auch noch Beitraege zur Schmutzwasserbeseitigung , die nach *gleichem Muster berechnet werden.
    Ich denke , dass die von der Stadt eingesetzte Anzahl der Vollgeschosse moeglicherweise zu hoch *ist und wuerde das,wenn moeglich , gerne ueberpruefen.

    Haus
    Breite. 14.11m
    Tiefe. 11.35m
    Hoehe 10.11m

    KG Raumhoehe 2.48m OKFF -2.80
    EG. Raumhoehe 3.36m
    DG Raumhoehe Mitte 2.49m Gauben 2.00m Kniestock 0.97m OKFF +3,71

    Ich besitze ein Aufmass des Hauses aus dem Jahre 1999.
    Kann ich das daraus ersehen? Wenn ja, wie?

    Danke fuer jede Hilfe!
    dom
     
  2. #2 Baufuchs, 29.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es kommt auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses an:

    Aus Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung vom 18.02.2009:

    2.4.1 Soweit auf Grund des Baugesetzbuches (BauGB) erlassene Satzungen den Begriff "Vollgeschoss" verwenden, ist der zum Zeitpunkt des jeweiligen Satzungsbeschlusses geltende Vollgeschossbegriff anzuwenden:

    •für die Zeit vom 20. Juli 1990 bis 30. Juni 1994:
    "Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben."
    •für die Zeit vom 1. Juli 1994 bis 31. Dezember 1997:
    "Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung haustechnischer Anlagen dienen (Installationsgeschosse), gelten nicht als Vollgeschosse."
    •für die Zeit vom 1. Januar 1998 bis 31. August 2003:
    "Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung haustechnischer Anlagen dienen (Installationsgeschosse), gelten nicht als Vollgeschosse."
    •seit 1. September 2003:
    "Vollgeschosse sind alle oberirdischen Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung technischer Gebäudeausrüstungen dienen (Installationsgeschosse), sowie Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Vollgeschosse."

    Da musst Du dir raussuchen, welche Berechnungsart "Vollgeschoss" anzuwenden ist.

    Dann weiter.
     
  3. #3 domeyer, 29.05.2011
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    Vollgeschoss

    Hallo Baufuchs,
    erst mal vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
    Da es brandaktuell ist , sollte da nicht die Vorschrift von 09/2003 die gueltige sein? Oder gibt es fuer die Gueltigkeit andere Kriterien?

    Jetzt schau ich mir das erst mal an und hoffe , dass ich , wenn noetig, wieder um Hilfe rufen kann.
    Danke und schoenen Abend.
    dom
     
  4. #4 ManfredH, 29.05.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hat er doch geschrieben:

     
  5. #5 Baufuchs, 29.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die von 2003 ist auch in der 2010er Fassung der Bauordnung Brandenburg so enthalten.

    Aber:

    Lies mal in eurer Satzung nach, es ist auch möglich, dass gem. Satzung die Beiträge nach der möglichen baulichen Nutzung berechnet werden.

    D.h., wenn du zwar 1-geschossig gebaut hast, würde -wenn gem. Bebauungsplan für das Grundstück 2-geschossig zulässig wäre- der Satz für 2-geschossig berechnet.
     
  6. #6 domeyer, 07.06.2011
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    Hallo,
    sorry fuer die spaete Antwort - Krankheitsfall in der Familie.
    Nochmals vielen Dank fuer Deine Hinweise.
    LBO und Satzung eingesehen .Als Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte hoechstzulaessige Zahl der Vollgeschosse.
    Problem ist Bebauungsplan. Haus wurde 1900 gebaut.Kann fuer diesen Zeitpunkt zu einem Bebauungsplan nichts finden.Erschwerend ist , dass es in der Ex DDR liegt ,wo es keine Grundbuecher mehr gab ,und vieles nicht mehr auffindbar ist.
    In der Mitteilung steht :Ihr Grundstueck IST mit einem Gebaeude mit 3 Vollgeschossen bebaut. Also geht es hier wohl nicht um eine Moeglichkeit .In der Satzung steht auch ....fuer die kein Bebauungsplan besteht,wenn sie bebaut sind , die hoechste Zahl der tatsaechlich vorhandenen Vollgeschosse, mindestens jedoch die Zahl der in der naeheren Umgebeung ueberwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
    Es gibt in der Umgebung nicht ueberwiegend 3 Vollgeschosse, also geht es wohl ,wenn ich das richtig sehe,um die tatsaechliche Anzahl der Vollgeschosse.Da stellt sich mir als Laie die Frage ,nach welchen Kriterien kommt die Stadt auf 3 Vollgeschosse ?
    Das Problem fuer mich bleibt wohl ,die Berechnung des Dachgeschosses mit Schraegen und Gauben. Inwieweit zaehlt das Treppenhaus dazu etc. Gibt es vielleicht irgendwo so etwas wie eine Anleitung , oder ist das den Fachleuten vorbehalten ?
    Bin fuer jeden Hinweis dankbar.
    Danke auch nochmal fuer Deine Hilfe soweit.
    Gruss,
    dom
     
  7. #7 Baufuchs, 07.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Macht nix.

    Gibts jetzt einen Bebauungsplan?

    Wenn ja, dann nimm da mal Einsicht.

    Wenn nein. Nachrechenen ob DG ein Vollgeschoss ist.

    Wie berechnen? Wann das DG ein Vollgeschoss ist, steht in der Bauordnung.
    Welche Berechnungsart hängt vom Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ab. Treppenhäuser zählen mit.

    Wenn Du das nicht selbst rechnen kannst: Frag mal einen Architekten in deiner Nähe, was der für eine solche Berechnung nimmt.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Gibts es einen aktuell gültigen Bebauungsplan? Wenn ja, dürfte der gelten.
    Wenn nein, dann wohl das im Umfeld übliche, also die nach §34 BauNVO höchstmögliche Ausnutzung des Grundstücks. Nur Ihr Haus zu betrahcten, dürfte da irrelevant sein.
    Eine solche Umfeldanalyse kann zumindest belastbar nur ein Fachmann machen.
    Alternativ, relativ kostengünstig und noch dazu absolut rechtssicher, wäre eine Bauvoranfrage für eine Aufstockung Ihres Hauses oder einen Neubau.
    Wenn Sie diese für 2 Vollgeschosse stellen (immer vorausgesetzt, wir reden über §34) und sie abgelehnt wird, senden sie diese an die abgabenerhebende Behörde mit freundlichen Grüssen und Bitte um Überarbeitung.
    Sie müssen nur der erste sein mit der Idee. :D
    Denn die Verwaltung dürfte sehr schnell reagieren (wenn nicht schon geschehen) und solchen Ideen einen Riegel vorschieben, in dem z.B. kurzfristig mal 3-Geschosser zulässig gemacht werden in der Hoffnung, keine dieser Anfragen sei mit einer konkreten Bauabsicht verbunden. :bounce:
     
  9. #9 domeyer, 16.08.2011
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    Vollgeschoss-Strassenbaubeitraege

    Hallo Baufuchs * -*und *alle anderen Experten,
    letzte mail hierzu *vom 7.6.2011. *Wegen Todesfalls gab es eine laengere Pause.
    Nun also der letzte Stand:*

    Kommune schreibt :*
    1.mit der Information im Schreiben ..... mitgeteilt , dass von einer Bebauung mit 3 Vollgeschossen ausgegangen wird.
    2. Ausschlaggebend fuer die Beurteilung und Beruecksichtigung des Grundstueckes sind die Verhaeltnisse auf dem Grundstueck zum Zeitpunkt der Entstehung de rsachlichen Beitragspflicht.Die sachliche Beitragspflichtim Strassenbaubeitragsrecht entsteht mit der Abnahme der Baumassnahme. D.h. die Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Grundstueck vorhanden waren , sind zu beruecksichtigen.
    Auf dem Grundstueck steht ein Wohngebaeude mit 3 Vollgeschossen.
    Unerheblich ist hingegen , wann das Gebaeude gebaut wurde.
    Die Zahl der Vollgeschosse wird anhand der tatsaechlichen Bebauung auf dem Grundstueck festgestellt.
    Grundlage bildet die Brandenburgische Bauordnung,die im § 2 den Begriff
    Vollgeschoss definiert.
    3. Eine Vermessung der Zahl der Vollgeschosse hat nicht stattgefunden.*

    Die tatsaechliche Bebauung sind ein Keller ,ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss.Das heisst aber nicht ,dass es sich um Vollgeschosse handeln muss.
    Die Bauordnung definiert als Vollgeschoss jedes Geschoss, das ueber wenigstens 2/3 der Grundflaeche eine Mindesthoehe on 2,30m aufweist.

    Die Kommune geht nicht von einer moeglichen Bebauung, sondern von der tatsaechlichen Bebauung aus. Eine Vermessung gab *es nicht.
    Es gibt auch keine Gebaeudedatei mit diesbezueglichen Informationen,da in vergangenen Zeiten Hausunterlagen geschlossen ,bzw. vernichtet worden waren.

    Da stellt sich die Frage : Wie wurde dann die tatsaechliche Bebauung festgestellt?

    Interessant ist in diesem Zusammenhang *sicher auch , wenn von anderer Stelle dasselbe Haus mit 2 Vollgeschossen aufgefuehrt wird.

    Ist es generell Rechtens , dass eine Kommune im Land Brandenburg
    (fuer mich willkuerlich) eine Vollgeschosszahl fuer die Beitragsberechnung ansetzt,ohne dies mit Fakten belegen zu koennen ,obwohl die tatsaechliche Bebauung gilt und ein Vollgeschoss lt.Landesbauordnung eindeutig in seinen Mindestmassen definiert ist ?
    Gruss,
    do
     
  10. Hfrik

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    Also ich würde eine gegenrechnung senden.
    KKG scheint mit OK Decke unter Bodenniveau zu liegen, also deutlich weniger als 1,4m über Bodenniveau -> kein Vollgeschoss.
    OG mit 1m Drempel -> vermutlich ohne genaue Kenntnis der Dachneigung Vollgeschoss
    -> Es gibt 2 Vollgeschosse, keine 3, so wie ich die Beiträge lese.
     
  11. #11 domeyer, 23.08.2011
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    vollgeschosse

    Hallo,
    vielen Dank fuer die Antwort.
    Habe nochmal Papiere durchforstet.
    DG
    Dachneigung betraegt ca 33,2°
    Keller ragt verhaeltnismaessig weit aus dem Boden .
    OKG – 1.95, OKFF – 2,80 , Raumhoehe 2,48m
    Wenn ich das richtig sehe , waeren damit gut 1,60 m Raumhoehe ueber OKG,
    also Vollgeschoss?
    dom
     
  12. Hfrik

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    Nun, wenn das Gelände in der Masskette nicht bei 0 liegt (wo ich davon ausgegangen bin, sondern bei -1,95m, ist der Keller wohl ein Vollgeschoss, da nicht wirklich in der Erde. Dann sinds vermutlich 3 Vollgeschosse. Beim OG mal exakt nachrechnen.
     
Thema: Wie berechne ich ein Vollgeschoss ?
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