Dem Notar "blind" vertrauen?

Diskutiere Dem Notar "blind" vertrauen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Wir stehen kurz vor unserem Hauskauf (Bestandsimmobilie) und werden deshalb in 1 oder 2 Wochen auch beim Notar sitzen....

  1. #1 otto2011, 29.05.2011
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    Hallo zusammen!

    Wir stehen kurz vor unserem Hauskauf (Bestandsimmobilie) und werden deshalb in 1 oder 2 Wochen auch beim Notar sitzen.

    Sollte man den Vertrag durch einen Anwalt prüfen lassen oder darf man dem Notar vertrauen? Ich gehe davon aus, dass ich selbst nicht alles prüfen kann.

    Ist das eine sichere Sache für beide Seiten oder könnte es auch Fallstricke geben, die mir als Käufer das Leben schwer machen würden?

    Gibt es Dinge auf die man achten muss?

    Vielen Dank für eure Einschätzung!
     
  2. Lukas

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    Was ein Notar ist weißt Du?

    Er schreibt.

    Gruß Lukas
     
  3. #3 otto2011, 29.05.2011
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    Was meinst du mit er schreibt? Und wer sagt was geschrieben wird?
     
  4. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Na, z.B. Du.
    Oder eben der Verkäufer...

    Wer hat denn den Notar ausgesucht?
     
  5. #5 ReihenhausMax, 29.05.2011
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    Dem Notar kannst Du zumindest dann trauen, wenn Du ihn Dir ausgesucht
    hast (Dein Recht als Käufer). Er ist zur Neutralität verpflichtet. Wir haben uns
    beim zweiten Mal den Notar vom Finanzberater empfehlen lassen und sind
    mit ihm sehr gut gefahren. Hier in Bremen dürfen Notare auch als Anwälte
    arbeiten, aber da nehme ich mal an, daß es da auch Vorgaben gibt, daß er
    nicht einmal als Anwalt und ein andermal als Notar für eine Partei aktiv ist.
    Wie weit das in richtigen Bundesländern auch so ist, weiß ich leider nicht.
     
  6. Lukas

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    Der schreibt alles, was er schreiben soll, so es nicht zu rechtswidrig ist und hat Hinweispflichten. Er gibt dem Geschriebenen eine Verbindlichkeit. Laienhaft ausgedrückt.:o

    Der Notar bastelt aber eher nicht die Verträge.

    Gruß Lukas
     
  7. #7 ReihenhausMax, 29.05.2011
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    Beim EFH wird das wohl ein 0815 Vertrag werden, wie er ihn am Fließband
    macht. Die Inhalte kommen natürlich von Euch.
     
  8. #8 ecobauer, 29.05.2011
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    In der Regel haben Notare Standardverträge, die bei der jeweiligen Beurkundung zugrunde gelegt werden.
    Standardvertrag heißt für euch, dass der durchaus in Eurem Sinne auch abgeändert werden kann.
    Da ihr nicht wißt, was Euch evtl. von Nutzen sein könnte in einem solchen Vertrag, würde ich mir fachlichen Beistand holen. Da gibt es z.B. Verbraucherzentralen, Wohnungs- und Hauseigentümerverband, Verband privater Bauherren usw.usw.
    Sind immer billiger, als ein schlechter Vertrag!
     
  9. #9 otto2011, 29.05.2011
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    Ein wenig verunsichert bin ich jetzt schon.

    Der Makler hat uns einen Notar empfohlen bzw. einen genannt mit dem er immer zusammen arbeitet. Spricht denn generell etwas dagegen diesen zu verpflichten?

    Aber, wenn ich euch richtig verstehe, sollte man den Vertrag lieber prüfen lassen bevor man ihn unterschreibt?

    Was soll ich denn für Inhalte bei steuern? Ich möchte für mein Geld ein Haus kaufen. Was gibt es denn sonst noch zu beachten?
     
  10. Lukas

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    Richtich!

    Man unterschreibt doch nicht einfach Verträge, die einem so vorgelegt werden. Wenn man sie selbst nicht versteht, dann fragt man jemanden, der sie hoffentlich versteht.

    Gruß Lukas
     
  11. #11 Wieland, 29.05.2011
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    Dem Notar sollte man vertrauen können. Letztendlich bekundet dieser nur euren Willen,
    dazu ist es wichtig zu wissen, was man eigentlich will.
    Mir wäre wichtig, daß weder im Grundbuch des Amtsgericht noch im Baulastenverzeichnis
    der Kreisbaubehörde irgendwelche Rechte eingetragen sind u.das keinerlei vertragliche
    Bindungen des Vorbesitzers bezüglich des Objektes bestehen.
    Der Wert der Bestandimmobilie sollte ebenfalls belegt sein.
    Der Kaufmann sollte bezüglich der Prüfung besondere Sorgfalt üben, da Kaufmänner
    in gerichtlichen Verfahren bezüglich Kauf,in der Regel weniger geschützt sind.

    Grüße
     
  12. #12 tanzbaer, 30.05.2011
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    Es gibt solche und solche Makler. Allein das wäre für mich ausreichend Grund nicht den empfohlenen Notar des Maklers zu nehmen.
     
  13. #13 ReihenhausMax, 30.05.2011
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    Der Makler steht nicht auf Deiner Seite auch wenn Du ihn bezahlen mußt. Ich würde da schon aus Prinzip einen anderen nehmen. Wir hatten bei unserer
    ersten Wohnung die Empfehlung des Verkäufers genommen, da der
    Notar schon mehrere Wohnungen aus dem Haus bearbeitet hat. Gab keine
    Probleme etc., aber einen wirklichen Nutzen hat es auch nicht.
     
  14. #14 otto2011, 30.05.2011
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    Wir nehmen jetzt den Notar den damals meine Schwiegereltern beim Kauf hatten. Soll sehr nett sein und erklärt alles sehr ausführlich.

    Jetzt muss ich mir nur noch jemanden suchen der über den Vertrag schaut.

    Vielen Dank für eure Hinweise!
     
  15. #15 D3esperator, 31.05.2011
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    klar solle man kritisch sein - hat aber der notar nicht die pflicht beidseitige interessen zu wahren (bestmöglich) - bei vertragsabschluss?

    also kann man ihn da nicht in die haft nehmen, wenn er dich über den tisch ziehen will?
     
  16. #16 likema33, 31.05.2011
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    Ein Hauskauf ist wohl die teuerste Investition im Leben. Warum sollte man ausgerechnet da dem Notar vertrauen? Natürlich hat der Notar Hinweispflichten, allerdings wird er Wohl kaum Hinweise darauf geben, welche Klauseln man ändern sollte und welche nicht.

    Fazit: Vertrag einem Anwalt vorlegen und die 200€ an Kosten investieren. Ihr werdet in Euer Haus so viele Dinge einbauen, die teurer sind, dass das kaum ins Gewicht fällt.

    Im Zweifel ist dieses Geld besser angelegt, als alles andere.
     
  17. #17 ralph12345, 01.06.2011
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    Ein Notar wahrt keine Interessen. Partei A und B handeln einen Vertrag aus (oder eine Partei gibt einen vor), der Notar schreibt das auf, hat die Pflicht, den INhalt zu erklären, überwacht die Abarbeitung der Inhalte. Aber ob bestimmte Klauseln schwer zum Nachteil einer Partei formuliert sind und man das anders machen sollte, das sagt er einem nicht.
     
  18. #18 Tina2010, 01.06.2011
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    Der Notar hat umfangreiche Prüfungs- und Belehrungsfristen, nachzulesen in § 17 Berukundungsgesetz. Er nimmt eine neutrale Position ein.
    Bei meinem Notartermin, der zusammen mit einem anderen (juristisch nicht vorgebildeten Käuferpaar) stattgefunden hat, habe ich festgestellt, dass unser Notar durchaus kritisch auf einige Punkte im Bauträgervertrag hingewiesen hat und auf alle Fragen sehr ausführlich geantwortet hat. Der Termin hat deshalb sehr lange gedauert. Note 1 für unseren Notar.

    Sinnvoll ist eine vorherige Vetragsprüfung vor allem dann, wenn man Aussicht auf eine Änderung des Vertrages hat (Bei uns war es halt so: macht es so wie wir es vorgeben, oder wir haben noch zehn andere Käufer an der Hand) oder bereit ist, im Zweifel die Finger von dem Objekt zu lassen.
     
  19. #19 Baufuchs, 01.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu § 17 Beurkundungsgesetz.

    Erklär uns mal den Unterschied zwischen "soll" und "muss".
     
  20. #20 Tina2010, 01.06.2011
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    Sollvorschriften sind ein faktisches Muss, mit einem gewissen Ermessensspielraum.

    D. h. wenn jemand Fragen stellt muss der Notar entsprechend aufklären. Wenn jemand nur dasitzt beim Verlesen der Urkunde und immer nickt und schweigt, wird der Notar nicht mehr als kurze Anmerkungen machen.
     
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