"Vereinfachter Bauantrag"

Diskutiere "Vereinfachter Bauantrag" im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Liebe Gemeinde, mein Architekt hat beim Bau des FEH einen Bauantrag nach dem Vereinfachtem Genehmigungsverfahren gestellt. Was ist da...

  1. #1 solyanim, 30.05.2011
    solyanim

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    Hallo Liebe Gemeinde,

    mein Architekt hat beim Bau des FEH einen Bauantrag nach dem Vereinfachtem Genehmigungsverfahren gestellt.

    Was ist da der Unterschied zu einem "nicht vereinfachten" Antrag?
    Was kann ich da für Vorteile/Nachteile haben?
    Bitte die Antworten für einen Laien :(

    Vielen Dank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Warum wird nicht der Antragsersteller gefragt??? Der sollte die Gründe doch am besten kennen, oder???
     
  3. #3 solyanim, 30.05.2011
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    Das Haus steht schon und das Verhältniss nicht mehr. Ich wollte wissen ob zu dem Mist was er schon gemacht hat, Ich dass auch noch hinzufügen kann.

    Einfach nur aus Interesse, ob dem Bauherren Nachteile entstehen können oder nicht.

    Nicht lachen aber ein Nachbar hat behauptet das die Quadratmeterzahl der Wohnfläche kleiner ausfallen kann, wenn man den Antrag so stellt. Habe zwar im Netz nichts gefunden, aber wie so üblich bereitet das einem Kopfschmerzen. Besonders vor der Gerichtsverhandelung....


    Also Hilfe ja oder nein?

    Danke
     
  4. #4 Wieland, 30.05.2011
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    Wieland Gast

    Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, wenn zulässig, trägt der Entwurfsverfasser die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen / baurechtlichen Vorgaben.

    Grüße
     
  5. #5 DerSuchende, 30.05.2011
    DerSuchende

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    ob es dir hilft? k.a.
    hoffentlich hörste nicht erst in der gerichtsverhandlung, den auszug aus deinem a-vertrag: "das Risiko trägt der bauherr. damit der architekt nicht (z.b. für eine spätere aufhebung der baugenehmigung) zur verantwortung gezogen werden kann."
    mfg
     
  6. #6 D3esperator, 30.05.2011
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    bei mir gibt es das "freie genehmigungsverfahren" was binnen 1 monat bearbeitet werden muss (von der behörde). hier muss man sich komplett an den bebauungsplan halten.

    dann gibt es noch das vereinfachte verfahren, was binnen 3 monaten bearbeitet wird und abweichungen zum b-plan beinhalten kann. ob die "sonderwünsche" genehmigt werden, steht in den sternen.

    wie sich nun die genehmigungsverfahren definieren / abgrenzen, weiss ich allerdings auch nicht.
     
  7. #7 ralph12345, 03.06.2011
    ralph12345

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    Die vereinfachte Statikprüfung ist damit nicht gemeint?
    Die Antragsart, wo der Ersteller der Statik das am Bau überprüft und sich die Behörde dafür eine umfangreiche Prüfung der Statik im Rahmen des Bauantrages erspart..?
     
  8. #8 ManfredH, 03.06.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hallo??? Es geht hier um ein Einfamilienhaus und um eine Frage zum Baugenehmigungsverfahren und nicht um Prüfstatik!
     
  9. #9 Baufuchs, 03.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @solyanim

    Der Nachbar erzählt Unfug.

    Vereinfacht dargestellt:

    in NRW gibt es:

    - Genehmigungsfreistellung (man hält sich an B.-Plan) Bauamt prüft nix, Architekt haftet
    - vereinfachtes Genehmigungsverfahren (B.-Plan vorhanden, Bauamt prüft ob öffentl. Baurecht eingehalten wird.
    - Bauantragsverfahren (kein B.-Plan vorhanden (z.B. 334 BauGB) oder B.-PLan vorhanden, Bauherr beantragt trotzdem dieses Verfahren, weil Bauamt umfangreicher prüft.

    So wie es bei dir gelaufen ist, wird das schon passen.
     
Thema: "Vereinfachter Bauantrag"
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