Glas-Schiebetür kaputt...

Diskutiere Glas-Schiebetür kaputt... im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Eigentlich lief bis wirklich ganz zum Schluß alles prima mit dem Hausbau. Erst kurz vor dem Einzug ging dann doch noch was schief. Folgendes:...

  1. #1 Gabi2211, 30.05.2011
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    Eigentlich lief bis wirklich ganz zum Schluß alles prima mit dem Hausbau.
    Erst kurz vor dem Einzug ging dann doch noch was schief.

    Folgendes:
    Bei einem Baumarkt (kleiner Baumarkt im Ort wo man die Verkäufer persönlich kennt) habe ich ein Angebot für eine Glasschiebetür eingeholt. Da wir die Tür nicht selbst einbauen können, fragte ich ob der Baumarkt das auch macht und der Verkäufer sagte, er hat Leute, die das für sie machen.
    Also habe ich die Tür bestellt ... allerdings war auf der AB nur die Tür, der Preis für den Einbau wurde mündl. ausgemacht.
    Der Handwerker kam mit der Tür, hatte jedoch verschiedenes Werkzeug, Schrauben usw. vergessen was uns sehr stutzig machte.
    Naja, auf jeden Fall war die Tür nach 3-4 Stunden eingebaut und er führte sie im Beisein meiner Mutter und meines Mannes vor. Beim Vorführen gab es einen großen Knall und die Tür zerfiel in 1000 Scherben.
    Natürlich war der Baumarkt mittlerweile geschlossen, sodass wir dies nicht sofort melden konnten.
    Gleich montags hab ich dort angerufen und die Sache geschildert.
    Aber nun kommts ... der Handwerker (selbstständig hier vom Ort und quasi in unserem Namen vom Baumarkt beauftragt - wobei es nichts schriftliches gibt darüber!) sagt, er habe nichts kaputte gemacht... mein Mann hätte die Tür kaputt gemacht !
    Und nun stehen wir da ... der Baumarkt sagt, es geht ihn nichts an.
    Der Handwerker sagt er wars nicht.

    Nun ist die ganze Sache schon einige Wochen her und wir sind machtlos !
    Nen Anwalt einschalten ? Haben wir Chance hiermit durchzukommen?
    Wir haben eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung (die wir bis heute nciht gezahlt haben).
    Wir haben keinen Lieferschein ... jedoch die Schiene in der Decke....
     
  2. Julius

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    Das Wichtigste aber ist: Ihr habt Zeugen, er nicht!

    Da würde ich durchaus eine Klage riskieren.
    Was steht denn für eine Firmierung auf der Einbau-Rechnung?

    Habt Ihr denn schon versucht, beim Hersteller der Tür um den Besuch eines seiner Kundendiensttechniker zu ersuchen?
    Evtl. liegt ja ein noch erkennbarer Einbaufehler vor.
     
  3. #3 Gabi2211, 30.05.2011
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    Für den Einbau haben wir keine Rechnung. Der Handwerker hat auch kein Geld für den Einbau gefordert.
    Nur für die Schiebetür haben wir eine Rechnung vom Baumarkt.

    Auf diese Idee sind wir noch nciht gekommen ... beim Hersteller mal anzufragen. Gute Idee !
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Nur so ein Gedanke... wenn ja keine Rechnung des Handwerkers gestellt wird, läuft das ja in Richtung Schwarzarbeit, die durch den Baumarkt vermittelt (gefördert) wurde, während ihr das ja gar nicht wolltet (setze ich voraus).
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas dem GF gefällt. An eben diesen würde ich mich auch mal wenden.
     
  5. #5 fmjuchi, 30.05.2011
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    Wie kommt denn der Handwerker darauf, dass der liebe Herr Gatte Schuld hat?
    Es ist ja ein Unterschied, ob die Tür z.B. falsch montiert ist oder ob jemand nach dem Einbau die Tür beschädigt hat.
     
  6. #6 Bulla2000, 30.05.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    GF des Baumarktes mal ansprechen und zur Not mal bei meinen Kollegen vom Zolls anrufen. Spätestens wenn Sie damit kommen, sollte der GF seinem Verkäufer die Ohren lang ziehen.
     
  7. #7 Gabi2211, 30.05.2011
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    Tja gute Frage wie er darauf kommt. Mein Mann hat die Tür definitiv nicht angefaßt. Der Typ will wohl nur alles von sich weisen ...
     
  8. #8 fmjuchi, 30.05.2011
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    auch wenn es der falsche Weg ist, schon mal geprüft ob Glasbruch versichert ist?

    Gabi hat doch geschrieben, dass der Handwerker selbständig ist. Vielleicht hat im nur der Mut gefehlt, noch eine Rechnung zu schreiben, nachdem die Tür hin war.
     
  9. #9 Gast23627, 31.05.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Baumarkt & Handwerker

    Das "Kind ist zwar im Brunnen" aber allein die o.g. Konstellation, getrennter Kauf und Einbau, fordert doch die geschilderten Probleme geradezu heraus.

    Wenn Sie nicht definitiv nachweisen können, dass der Handwerker die Tür ursächlich durch eine fehlerhafte Montage zerstört hat, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen und müssen womöglich auch noch die Montage bezahlen...

    Freundliche Grüße
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Moment mal, nicht so schnell mit den jungen Pferden. Nur weil der Handwerker noch keine Rechnung geschrieben hat, kann man noch lange nicht von Schwarzarbeit reden. Ein ordentlicher Handwerker schreibt dann seine Rechnung wenn die Arbeit erledigt ist, und das ist hier noch lange nicht der Fall.

    Jetzt stellt sich erst einmal die Frage, wer, was, wie beauftragt hat.

    Dann wäre zu prüfen, wodurch der Schaden entstanden ist. Handelt es sich um einen Materialfehler oder Einbaufehler? Wurde die Tür durch eine der anwesenden Personen unbeabsichtigt beschädigt? Fragen über Fragen.

    Erst wenn die Fakten auf dem Tisch liegen kann man entscheiden.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Gabi2211, 15.06.2011
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    ICH habe immer nur mit dem Baumarkt gesprochen ... niemals direkt etwas mit dem Handwerker vereinbart.
    Die Tür ging beim Vorführen der Tür durch den Handwerker am Ende des Einbaus zu Bruch. Wie !? Keine Ahnung !

    Stand der Dinge ist mittlerweile diese, dass wir an die Mahn-Stelle einen Brief geschrieben haben und den Vorfall geschildert haben mit der Bitte um Prüfung, damit wir die Sache außergerichtlich klären können.
    Gestern kam nun der Handwerker vorbei mit genau diesem Brief und besteht weiterhin darauf, dass mein Mann die Tür zugeschoben hat (was aber definitiv nicht stimmt ... sowohl mein Mann wie auch meine Mutter standen nur da und schauten wie der Handwerker die Tür zuzog und sich die Hände verschnitt!).

    Wir sagten ihm, dass wir das Glas nicht zahlen, da von unserer Seite niemand hingefaßt hat. Er meinte - als Entgegenkommen würde er ja schon keine Montagekosten verlangen !?
     
  12. #12 RMartin, 15.06.2011
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    Also:
    Vertrag bzw. Auftragsbestätigung nur über das Material; sprich die Glastür. Einbau nur mündlich abgesprochen und Preis vereinbart?!

    Warum habt Ihr eigtl. keinen Lieferschein? Hast Du denn dem Handwerker (er hat die Tür geliefert) den Erhalt quittiert? Wenn nein, dann habt Ihr die Tür ja quasi nicht bekommen...
     
  13. #13 Wieland, 15.06.2011
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    Wieland Gast

    Wann der Handwerker seine Rechnung stellt ist doch Sache des Handwerkers.

    Wenn er für seine Arbeit bezahlt wir u. zahlt keine Steuern bzw.meldet seine
    Einahmen nicht der Finanzbehörde ist es Schwarzarbeit.

    Auch Schwarzarbeit ist eine gewerbliche Leistung u. endbindet nicht
    von der Gewährleistung !

    Problematisch für Gewährleistung ist, die Unendgeldlich erbrachte Leistung !!!

    Grüße aus Bürstadt
     
  14. #14 Gabi2211, 15.06.2011
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    Du hast es genau richtig erfasst.
    Auftragsbestätigung nur über die Glastür, Einbau und Preis nur mündlich (mit dem Baumarkt) vereinbart.
    Wir haben dem Handwerker gar nichts quittiert.... Er hat die Tür vom Baumarkt abgeholt und bei usn eingebaut. Wir haben außer der Auftragsbestätigung und der Rechnung gar nichts ... nur die montierte Schiene - aber kein Glas !
     
  15. #15 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Was sgat der Baumarkt / Sachbearbeiter ? Das sollte man zuerst klären, aber nicht alleine!! ( In dessen Geschäftsstelle ).
    :hammer:
     
  16. #16 Gast036816, 15.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zum verständnis ein paar fragen:

    - handelte es sich um eine esg-tür? wahrscheinlich ja.
    - kann der verkäufer nachweisen, dass das glas heat-soak-getestet wurde, besser sogar die bezeichnung esg-h aufweist?
    - wie war die bruchstruktur der glasscheibe, etwa 421.587 kleine glaskrümel?

    in dieser konstellation - verkauf durch einen baumarkt mit vermittlung eines selbstständig arbeitenden monteurs - wird es schwierig, den verursacher des schadens zu ermitteln.
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Dann hat der Handwerker den Lieferschein für die Glastür unterschrieben. Lass dir davon eine Kopie im Baumarkt machen. Wenn die den nicht Kopieren wollen, haben sie keinen Nachweis, dass die Ware ordnunggemäß ausgeliefert wurde, müssten also nochmals liefern.
    Andernfallsschuldet dir der Handwerker dann eine Glastür, da seine Leistung nicht abgenommen ist. Bis dahin trägt er aber die Gefahr. Dafür wird er eine Haftpflichtversicherung haben. Wenn nicht, hat er Pech.
     
  18. #18 jturtle, 16.06.2011
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    ich denke mal, wenn er eine haftpflicht hätte, würde er nicht so ein zinober machen...
     
  19. #19 Achim Kaiser, 16.06.2011
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    Das ist ein klassisches - aber auch typisches - Bespiel warum man solche Auftragskonstellationen weder als Bauherr noch als Handwerker eingehen sollte.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. #20 Gabi2211, 16.06.2011
    Gabi2211

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    @AchimKaiser
    SOWAS werden wir auch nie niemehr machen. Hab mir aber vorher gar keine Gedanken gemacht, dass sowas passieren könnte, da ich ja sowohl den VErkäufer wie auch den Monteur kannte... sind bei hier vom Ort !

    Ich halt euch auf dem Laufenden wie es weitergeht ...
     
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