Dachrandabdeckung Blech/Natur-/Kunststein

Diskutiere Dachrandabdeckung Blech/Natur-/Kunststein im Dach Forum im Bereich Neubau; Liebe Kollegen und Experten, ich hätte da mal eine Frage zum (für viele Architekten zumindest) leidigen Thema Dachrandabdeckung: Es geht um...

  1. #1 Slinknew, 30.05.2011
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    Liebe Kollegen und Experten, ich hätte da mal eine Frage zum (für viele Architekten zumindest) leidigen Thema Dachrandabdeckung:

    Es geht um einen eingeschossigen (h<8m) Neubau mit einschaliger verputzter Fassade (Poroton o.ä.). Eine Skizze des Dachrandes liegt als PDF bei.

    Die Verfasser der "Flachdachrichtlinien" wünschen sich eine Überdeckung der Fassade von mind. 50mm. Das sieht in diesem Fall leider furchtbar aus, und wenn ich mir Gesimsabdeckungen, Fensterbänke oder Balkonbrüstungen an betagteren Gebäuden ansehe, funktionieren Zinkbleche mit sehr kurzen Überdeckungen auch seit Jahrzehnten. Das Eindringen von Wasser in die Konstruktion lässt sich ja auch durch die Vermeidung von Hohlräumen verhindern.

    Gibt es außer den FD-Richtlinien andere Regelwerke, auf die man sich zur Beruhigung von Bauherrn und Versicherung berufen kann? Am liebsten wäre mir ja eine Abdeckung aus Werkstein, was gilt denn wohl dafür?

    Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar, es soll ja nachher alles funktionieren, aber man sollte einen Kindergarten auch von einer Lagerhalle unterscheiden können...


    Besten Dank im Voraus,

    Nils Wenk
     
  2. #2 Slinknew, 22.06.2011
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    Hat niemand eine Idee dazu?
     
  3. #3 Gast036816, 23.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    durch was sollen denn die aRdT erstzt werden?

    ich kenne ausreichend gebäude und details, bei denen der überstand zurückgenommen wurde, sogar flächenbündig angeordnet wurden, sieht im detail auf dem papier oder bildschirm sehr schick aus. nach einigen jahren zeichnen sich die laufspuren von wasser und schmutz an der fassade ab.

    spätestens dann kommt die frage - was ist jetzt schöner?
     
  4. #4 Gast360547, 23.06.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    weshalb?

    Moin,

    das ist - mit Verlaub - Quatsch. Die Physik unterscheidet bei diesen Angelegenheiten auch nicht zwischen einer Lagerhalle und einem Kindergarten. Und solange ausschließlich die Optik vor Technik kommt, solange habe ich sicher Aufträge.

    Wenn da eine Brüstungsabdeckung aus Naturstein kommen würde, dann wird das ein geplanter Pflegefall. Selbst wenn beidseitig Schnitte gemacht werden, Wasser wird allein durch Winddruck in den Übergang Abdeckung/Wand gedrückt. Dann soll die Abdeckung auch noch ein Gefälle zur Dachseite haben, was das auch nicht unbedingt verbessert.
    Es soll ja Schlämmen oder Flüssigkunststoffe geben, die dann ein Eindringen verhindern sollen, regelkonform ist das allerdings nicht und Sie sollten den BH unbedingt und nachweislich auf diesen Umstand hinweisen.

    Sichtbare Schäden bei Altbauten werden regelmäßig übergepinselt, weil es einfach billig und furchtbar aussieht.

    Grüße

    stefan ibold
     
  5. #5 Slinknew, 23.06.2011
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    @ rolf a i b

    Das sehe ich durchaus genauso, Details müssen funktionieren. Auf den Überstand kann man in der Regel daher nicht verzichten. Aber der Sinn der Überdeckung (vertikal) erschließt sich mir nur bei Profilen, die mit Luft zwischen Blech und Mauerkrone verlegt werden, damit dort kein Wasser eindringt. Wird dieser Hohlraum verfüllt, macht die große Überdeckung m.E. keinen Sinn mehr (vgl. z.B. Steinabdeckungen, die sind i.d.R. ohne Überdeckung aufgemörtelt).
     
  6. #6 Gast360547, 23.06.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ja und?

    Bei Fensterbänken ist aber das Gefälle in der Art, dass Wasser sozusagen mit Schmackes über die Wandoberfläche geführt wird. Bei einer Abdeckung ist die Außenseite in dieser Richtung aber eher ungeschützt. Und ich keine so einige Objekte, wo das in die Grütze gegangen ist. Schon allein wegen der unterschiedlichen thermischen Längenänderung des Werkstoffs der Abdeckung.

    Und was passiert im Stoß- oder Eckbereich? So mache Gartenmauer hat deshalb schon dahingerafft.

    si
     
  7. #7 Slinknew, 23.06.2011
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    @ stefan ibold

    Die Physik unterscheidet nicht, die Architektur tut es. Das bedeutet ja nicht gleich, dass Optik vor Technik kommt. Optik entsteht zu nicht unerheblichem Teil aus der Technik. Aber eben nicht pauschal, sondern der jeweiligen Situation angemessen.

    Wenn ich eine Abdeckung aus Stein aufmauere (Unterseite horizontal,Oberseite mit Gefälle zum Dach), wo liegt denn dann der Unterschied zur normalen Fuge zwischen zwei Ziegeln? Die wird bei Regen ebenso nass, ohne dass das problematisch wäre.
     
  8. #8 Gast360547, 23.06.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ahja

    Verwirrend.

    Wenn Sie einen im Querschnitt betrachtet dreieckförmigen Naturstein aufmauern, dann wird dessen Vorderansicht nicht wesentlich dünner sein als ein gekantetes Profil, denn Sie müssen ja auch dessen Mindestdicke beachten.

    Wenn Sie einzelne Ziegelmauerwerkssteine verwenden, dann sind deren Längenänderungen nach meiner Erfahrung wohl deutlich geringer als bei z. B. 1 m langen und 25 cm breiten Natursteinabdeckungen, oder irre ICH hier?

    Haben Sie sich mal Gartenmauern angesehen, deren Abdeckungen aus Ziegeln gemacht wurden? Nach ca. 15 Jahren sind auch die sanierungsreif und da ist kein zu schützendes Bauteil unterhalb angeordnet.

    Sie kennen das Problem, das auch Vorsatzmauerwerksschalen Wasser durchlassen? Meinen Sie, dass das im Abdeckungsfall anders aussehen würde?

    Ich schrieb ja, ich werde Aufträge genug bekommen. Und nein, bei vielen geht zunächst ausschließlich die Optik vor der Technik. Und Ihre Frage rennt geradezu in diese Richtung.

    si
     
  9. #9 Slinknew, 23.06.2011
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    Nun gut, ich denke, die Frage ist damit beantwortet. Ich kann mich nicht auf ein detaillierteres Regelwerk berufen sondern muss das mit dem Dachdecker und dem Bauherrn abstimmen, gewissermaßen eine kleine ZiE. Es ist ja nun nicht alles schlecht, was nicht geregelt ist.

    Trotzdem vielen Dank für die Antworten und bis zum nächsten mal...
     
  10. #10 Gast036816, 23.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und wer erteilt die sogenannte kleine ZiE?
     
  11. #11 garfield1, 24.06.2011
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    Wenn der Denkmalschutz mit im Boot ist, wird gern eine Abdeckung mit Rundwulst gefordert. Historisch optisch korrekt. Die Wulst hat dann natürlich keine 50 mm Durchmesser und es funktioniert auch. Flächenbündig ist keine wirklich gute Idee, 50 mm vertikal liegen weit auf der sicheren Seite.
    Wobei sich mir der optische Unterschied zwischen - sagen wir mal - 30 und 50 mm nicht erschließt, aus 5m Abstand betrachtet.
     
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