Darlehensbetrag nicht komplett abrufen?

Diskutiere Darlehensbetrag nicht komplett abrufen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe ein Finanzierungsangebot für eine Doppelhaushälfte vorliegen. Was passiert wenn ich den Darlehensbetrag nicht komplett abrufe?...

  1. #1 marzipan, 31.05.2011
    marzipan

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    Hallo,

    ich habe ein Finanzierungsangebot für eine Doppelhaushälfte vorliegen.
    Was passiert wenn ich den Darlehensbetrag nicht komplett abrufe?

    Hintergrund ist, dass wir kurzfristig noch einen "Familienbonus" erhalten so dass wir ca. 20.000 Euro weniger Darlehensbedarf haben.
    Kann ich mir ein neues Finanzierungsangebot machen lassen, oder nutze ich den "Überschuss" um am Ende des Jahres direkt eine SoTi zu machen?

    Laut Vertrag sind bis zu 5% SoTi möglich. Gekauft/Eingezogen werden soll Oktober/November.

    Konditionen liegen bei 4,63 effektiv für 240.000 Euro bei 20 Jahren Laufzeit und einer Rate von 1.300 Euro. Und das bei EK von 120 bzw. jetzt 140k. Passables Angebot?

    VG
     
  2. #2 ReihenhausMax, 31.05.2011
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    Ich würds von abhängig machen, was noch an Eventualitäten auf Euch zukommt und
    was Ihr an Puffer fürs Haus und sonst habt. Die Hälfte würdest Du ja über die
    Sondertilgung noch dieses Jahr einbringen können und die andere im Januar und etwas mehr Sicherheit läßt besser schlafen. Wenn Ihr schon genug Reserven zurückhaltet
    und absehbar ist, daß Ihr nächstes Jahr auch schon sondertilgen könnt, sieht das
    natürlich anders aus. So lange man nicht unterschrieben hat, kann man ja mit der
    Bank auch reden ;-)
     
  3. R.B.

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    Wozu ein neues Angebot wenn der Kreditvertrag schon unterzeichnet ist? Die Bank wird den bestehenden Vertrag nicht ändern, zumindest nicht freiwillig.

    Ich würde aber zuerst einmal abwarten bis alle Kosten bezahlt sind, und dann schauen was noch übrig ist. Danach kann man anhand von Fakten entscheiden, bisher hat man ja nur Planzahlen.

    Wie das Darlehen getilgt wird, steht im Vertrag. Neben der regulären Tilgung wurde eine SoTi Option vereinbart, weitere Tilgungsoptionen gibt es vermutlich nicht. Also kann man auch nur diese Möglichkeiten nutzen.

    Ein zusätzliche Rückführung, auch in Teilen, wäre zu diesem Zeitpunkt wohl nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    Also, schauen was im Vertrag steht, abwarten bis alle Kosten bezahlt sind und verbindliche Zahlen vorliegen, und dann kann man bei Bedarf noch mit der Bank sprechen. Ich gehe aber mal davon aus, dass sie sich strikt an den Vertrag halten wird.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 papabaut, 31.05.2011
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    Ich würde auch erst einmal abwarten. Es gehört schon eine Menge Disziplin dazu den Bau durch verschiedene Aufwertungen nicht doch noch etwas teurer werden zu lassen. Da sind 20T€ Reserve sicher gut.

    Nach Fertigstellung des Baus und der Außenanlagen sprechen wir uns gerne noch einmal.

    Helge
     
  5. #5 Sharawenya, 31.05.2011
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    Hi,

    bei uns steht z.B. drin, dass wir bis zu 20.000 zurückgeben können, falls wir sie nicht brauchen sollten. Ohne entstehende Kosten. :)
     
  6. #6 marzipan, 31.05.2011
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    Muss wohl noch ein paar Fakten nachschieben:

    -Es handelt sich um ein gebrauchtes Haus (also keine großen Zusatzkosten für Aussenanlagen, etc. notwendig)
    -Der Vertrag mit der Bank ist noch nicht unterschrieben - Ich habe ein Konditionsangebot einer Bank (über Interhyp) erhalten
    -Den Bankvertrag sollte ich erst unterschreiben wenn ich den Kaufvertrag für das Haus unterschrieben habe, richtig?
    -Kaufvertrag für das Haus wird vom Notar erstellt und sollte in den nächsten Tagen vorliegen
    -Was passiert wenn ich einen Vertrag bei der Bank unterzeichne und der Verkäufer doch noch einen Rückzieher macht?

    VG und Danke für eure Antworten und Tipps
     
  7. #7 Bulla2000, 31.05.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Da wir nur KfW brauchen und auch nach Kreditvertrag ne nette Summe extra bekamen, rufen wir auch nur die 30000,- ab und geben 20.000 zurück. Kein Problem lt. Sparkasse. Hätte man nur früher wissen müssen, dann wäre Grundschuldbestellung (Notar, Grundbuch) billiger gewesen.
     
  8. Clou

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    Das kommt mir komisch vor, ich würde es eher umgekehrt machen: Zuerst den Kreditvertrag festzurren, dann den Kaufvertrag. Oder wirkt der Verkäufer so flatterhaft, dass er heute verkaufen will und morgen dann wieder nicht?
     
  9. #9 00imperator, 31.05.2011
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    Dann hast Du ein Haus gekauft, ein Problem und kein Geld es zu bezahlen! Die Finanzierung muss VOR dem Kauf stehen mit der Option, dass das Darlehen erst zustandekommt wenn das Haus Dir gehört. Das Haus ist auch Bestandteil des Darlehensvertrages, es gilt ja als Rückversicherung für die Bank. Der Kaufvertrag darf also erst rechtkräftig werden, wenn Du die Finanzierung bekommst. Kläre das besser mit der Bank, wie das genau abläuft. Ich meine man nennt dieses Vorgehen Zug-um-Zug.
     
  10. Seev

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    Wo ist das Problem? Du hast doch ein verbindliches Angebot und eine schriftliche Finanzierungszusage, oder?
    Wenn Du die vorgesehenen Fristen des Angebots einhältst, sollte da nichts passieren. Wenn Du sicher bist, eine Bank zu haben oder weitere zu finden, die es finanzieren, dann würde ich auch abwarten mit Unterschrift des Kreditvertrags. Üblicherweise legt man zum Notartermin auch nur eine verbindliche Finanzierungszusage vor, (wenn verlangt), manche nehmen das in den Kaufvertrag rein. Das Risiko, daß der Kauf platzt ist definitiv immer da bis zur Unterschrift des Notarvertrages.

    Rechtskräftig werden ...?? Das halt ich aber für ein schweres Gerücht. Wozu sollte man diese Fessel dort einbauen? Dem Notar ist es erst mal egal wie und ob Du das finanziert kriegst. Er regelt nur, was passiert, wenn Du nicht zahlst. Dann gibts halt keine Übergabe bzw. Verzugszinsen.

    Gruss Seev
     
  11. #11 D3esperator, 31.05.2011
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    bei mir steht im vertrag genau drin - wieviel % man abrufen muss - rest ist kann.
    ansonsten zahlste halt auf den pflichtteil bereitstellungszinsen (nach freier zeit), bis ein abruf erfolgt oder du musst dich mit der bank einigen, wie du aus der sache rauskommst - ist aber nicht einfach und meist teuer für dich. mehr können dir da sicher die rechtsverdreher zu sagen oder die verbraucherzentrale - die haben da ab und an auch gute leute (juristen) sitzen, die sich auskennen (zumindest in frankfurt)
     
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