Abgrabung/Aufschüttung

Diskutiere Abgrabung/Aufschüttung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir stecken momentan mitten im Hausbau und sind zeitgleich an der Außenanlage zu Gange. Meine Frage: Der Nachbarn rechts ist...

  1. #1 spaetlese, 03.06.2011
    spaetlese

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    Hallo zusammen,

    wir stecken momentan mitten im Hausbau und sind zeitgleich an der Außenanlage zu Gange.
    Meine Frage:
    Der Nachbarn rechts ist ca. 1 m tiefer wie wir, er hat sich extrem tief eingegraben. Der Nachbarn links ist ca. 3 m hoch und hat zusätzlich 50 cm Erde aufgeschüttet. Dies ist lt. B-Plan erlaubt.
    Wie ist es allgemein mit der Abgrabung und Aufschüttung?
    Stimmt es, dass der der abgräbt abfangen muss? Und, dass der, der aufschüttet ebenfalls seine Aufschüttung abfangen muss?
    Muss man dem Nachbarn der tiefer ist bei dessen Abfangung helfen, sich die Kosten eventuell teilen? Eigentlich sind das doch dessen Kosten,oder?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    VG
    Spaetlese
     
  2. #2 Achim30, 06.06.2011
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    Zunächst: Es gilt das Verursacherprinzip.

    Generell ist jeder Grundeigentümer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Grundstück keine Erde auf ein anderes Grundstück gelangt. Dies haben deine Nachbarn offenbar getan. Wenn ihr jetzt in den bestehenden Geländeverlauf eingreift, verursacht ihr neue Gegebenheiten. Ich denke, ihr müsstet eine Stützmauer zu Absicherung des höheren Nachbarn finanzieren. Bei einer Böschung liegt der Böschungshang auf eurem Grundstück. Genauso müsstet ihr die Sicherungsmaßnahmen finanzieren, die den Erddruck zum tieferen Grundstück erhöhen.

    Würde Dir empfehlen, dich bei einem Sachverständigen zu erkundigen.
     
  3. Dingo

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    Was sagt denn der B-Plan zu den Bezugsgrößen (Höhenpunkte) im Ursprungsgelände.
    Einer 3m höher + Aufschüttung, der andere 1m runter. Sind ja 4,5 m Höhendifferenz auf eine wahrscheinlich überschaubare Strecke (deine Grundstücksbreite).
     
Thema: Abgrabung/Aufschüttung
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