Neues Regelwerk Windsogsicherung Dachsteine

Diskutiere Neues Regelwerk Windsogsicherung Dachsteine im Dach Forum im Bereich Neubau; Der Zentralverband des dt. Dachdeckerhandwerkes hat aufgrund der Änderung der DIN 1055-4 sein Fachregelwerk zur Windsogsicherung angepasst:...

  1. #1 Bulla2000, 07.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Der Zentralverband des dt. Dachdeckerhandwerkes hat aufgrund der Änderung der DIN 1055-4 sein Fachregelwerk zur Windsogsicherung angepasst:

    http://www.dachdecker.de/zvdhaktuel...ogsicherung_vorgeschrieben_04042011131309.pdf

    Habe mal bei meinem GÜ nachgefragt, ob das bei unserem Dach schon Beachtung findet (wird in ca. 3 Wochen gedeckt). Bekommt man für den Fall eines Sturmschadens Probleme mit der Gebäudeversicherung, wenn diese Sturmsicherung nicht ausgeführt wurde?
     
  2. #2 Baufuchs, 07.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den Text in deinem eigenen Link hast Du aber gelesen, oder?

    Lies da nochmal die letzte Zeile.
     
  3. #3 Bulla2000, 07.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Habe ich gelesen. Das bedeutet aber, dass man dies auf jeden Fall ausführen lassen muss.
     
  4. Dachi

    Dachi

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  5. #5 Bulla2000, 07.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Wie hoch sind denn die Mehrkosten pro m2 Dachfläche?
    (Braas Zementdachsteine, Taunuspfanne), Satteldach mit Krüppelwalm?
     
  6. #6 Bulla2000, 29.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    So, unser Dach ist eingedeckt. Man druckst allerdings ein wenig herum auf meine Frage, ob das neue Regelwerk des Dachdeckerverbandes eingehalten worden sei. Ich habe die Bezahlung der Rechnung an den GÜ von einer schriftlichen Bestätigung des GÜ abhängig gemacht, dass unser Dach regelkonform nach Windklasse 2 gedeckt worden ist.

    Was folgt aber aus der Nichtbeachtung? Aus meiner jur. Sicht wäre die Leistung damit nicht dem Stand der Technik entsprechend, damit mangelhaft, damit Nachbesserungspflicht durch GÜ/Sub.

    Denn diese neuen Regelungen sind verpflichtend, also keine KANN-Bestimmung und jeder Dachdecker muss sich daran halten. Oder?
     
  7. #7 Baukram, 29.06.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    wenn ich mir das neue Regelwerk so durchlese frag ich mich aber woher der Dachdecker
    Wissen soll welche Bereich des Daches Windsog gefährdet sind und geklammert werden müssen?
    wer soll den die neue Berechnung erstellen und wer bezahlt denn so etwas?
    dem Dachi müssten ja dann entsprechende Unterlagen vorliegen um danach Arbeiten zu können.
    da stellen sich aber mehrere Fragen auf.!!!!
     
  8. #8 Bulla2000, 29.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Stimmt. Aber dafür gibt es Planer. Zumal die meisten Hersteller eigene Planungs- und Berechnungstools auf ihren Webseiten anbieten. In unserem Falle bietet Braas ein solches Tool an. Das hat auch unser GÜ ausgeführt und ist auf Mehrkosten iHv. 500,- netto gekommen. Jetzt warte ich auf die schriftliche Bestätigung. Denn der DD sagte auf Nachfrage zu meinem Baubetreuer, er habe ein paar mehr Ziegel geklammert.....scheint mir nach der Methode "Pi x Daumen" und nicht nach Vorschrift.
     
  9. #9 Baukram, 29.06.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    wenn die Infos schon etwas eher da gewesen wären hätte ich mir meinen Kommentar sparen können.:motz
     
  10. #10 Bulla2000, 29.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Und? Ist eine Dacheindeckung, die nicht der neuen Vorgabe entspricht, nun als mangelhaft zu klassifizieren? Kann ich also ZUrückbehaltungsrechte geltend machen, falls Nachbesserung abgelehnt wird?
     
  11. #11 Baukram, 29.06.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    offensichtlich ist die Eindeckung doch nach den neuen Regeln ausgeführt worden!!
    warten Sie die schriftliche Bestätigung ab und gut iss.
    Ihre Aussage :

    "....scheint mir nach der Methode "Pi x Daumen" und nicht nach Vorschrift. "

    zeugt ja nur davon das Sie keinen blassen Schimmer haben ob das richtig oder falsch ausgeführt wurde.
    auf die Vermutung hin gleich Abschläge verlangen ???????:hammer:
    steht Ihnen ja frei sicher einen Gutachter zu bestellen der die Arbeiten in augenschein nimmt.
     
  12. #12 Bulla2000, 29.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Eine schriftl. Bestätigung ist mir eben verweigert worden. Ich würde die Unterlagen bei der Endabnahme erhalten. Fakt ist aber, wenn in der Gewährleistungsfrist ein Sturmschaden auftritt und der Gutachter der Versicherung feststellt, dass nicht ausreichend geklammert worden ist, muss der GÜ nacherfüllen.

    Ich frage mich, wo das Problem ist. Ich als BH hätte mich darum nicht kümmern müssen. Wenn die Neuregelung meinen GÜ anscheinend überrascht hat, so hätte wenigstens der DD bei der Angebotsabgabe auf das neue Regelwerk hinweisen müssen. Anders als dort geregelt, kann nicht mehr gebaut werden. Ich hatte aber ca. 3 Wochen vor Termin dem GÜ gg. darauf hingewiesen, also war genügend Zeit, zumal Braas das Berechnungstool ja einfach zur Verfügung stellt. Wenn jetzt herumgedruckst wird, kann das nur die Nichteinhaltung bedeuten.
     
  13. Dachi

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    Sprechen Sie das Thema nochmal in Ruhe mit dem GU an und weisen auf die nachträglich Überprüfung durch einen öbuvSV der Handwerkskammer hin.
    Dann wird Er wohl hüpfen:D
    Wenn nicht, holen Sie sich einen SV von der Handwerkskammer.
     
  14. #14 Bulla2000, 29.06.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Der GÜ hat mir eben bestätigt, dass das Dach nach dem Windsog-Berechnungsprogramm bei BRaas.de gedeckt worden ist. Also genauso, wie dort im ERgebnis vorgeschlagen.
     
  15. #15 borland, 06.07.2011
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    schriftlich bestätigt ?

    gruß
     
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