Baugenehmigung - was bedeutet das eigentlich.

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  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Baurechtslaien haben oft einen Denkfehler, wenn sie über eine Baugenehmigung oder einen Bauvorbescheid sprechen oder nachdenken, weil sie den Bauantrag mit anderen behördlichen Anträgen wie z.B. Kinder- oder Elterngeld gleichsetzen.

    Das ist aber nicht so!

    Eine Baugenehmigung ist kein positiver Bescheid im Sinne von:
    sondern ein Bescheid, dass dem beantragten Vorhaben nichts im Wege steht.
    Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, von diesem abgewichen werden soll oder im Anzeigeverfahren Kleinigkeiten übersehen werden.

    Im Rahmen eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens sucht die Behörde Gründe, das Vorhaben abzulehnen! Findet die Behörde keine solchen Ablehnungsgründe, wird die Genehmigung erteilt.
    Das spiegelt sich auch im Text des Bescheids wieder:
    Leider machen viele Bauherren (und auch Architekten) den Fehler, eine Genehmigung als Anrecht wie beim Elterngeld anzusehen, was dann zu entsprechend unvollständig vorbereiteten Anträgen führt.

    So lange sich alles im Rahmen eines Bebauungsplans und der LBO bewegt und dieser eingehalten werden soll, funktioniert diese Haltung auch, weil die Behörde eben keine Ablehnungsgründe findet.
    Besteht aber kein Bebauungsplan oder soll von diesem abgewichen werden, so muss das Vorhaben begründet werden.
    Je genauer, ausführlicher und unwiderlegbarer die Begründung ist, um so schwerer hat es die Behörde, eine Ablehnung auszusprechen, da sie diese ja rechtssicher beweisen und begründen muss.

    ist meist keine ausreichende Begründung. Selbst wenn der Nachbar legal so gebaut hat, kann er einen Solitär haben, dessen Bauweise sich nicht verfestigen darf oder soll (Bausünden vergangener Jahrzehnte).
    Auch Schwarzbauten sind irrelevant.
    Bei Abweichungen von Bebauungsplänen ist ganz genau zu begründen, warum denn diese Abweichung notwendig und für die Umgebung nicht nachteilig ist.
    Selbst dann, wenn das Bauamt eigentlich auch dafür ist.
    Denn die rechnen immer mit dem klagefreudigen Nachbarn, der damals selbst zu feige war, einen Antrag zu stellen oder (warum auch immer) damit gescheitert ist, weil er zu viel wollte.
     
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