Bauvolageberechtigt.....

Diskutiere Bauvolageberechtigt..... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Ich habe einen Bauplan von einem Architekten zeichnen lassen der keinen Stempel von...

  1. #1 Insulini, 08.06.2011
    Insulini

    Insulini Gast

    Hallo zusammen vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Ich habe einen Bauplan von einem Architekten zeichnen lassen der keinen Stempel von der ASK hat. Meine Gebäudestatik wird über den Bauunternehmer gemacht. Nun benötige ich Jemand der Bauvolageberechtigt ist um den Bauantrag bei der Unteren Bauaufsicht zu stellen. Der Fall gesetzt der Statiker ist auch nicht Bauvorlageberechtigt.
     
  2. #2 Thomas B, 08.06.2011
    Thomas B

    Thomas B

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    Wer, wenn nicht ein Architekt, sollte denn bauvorlageberchtigt sein???? Der Regierungspräsident? Der Verteidigungsminister? Die Kanzlerin...?

    Irgendwas stimmt hier nicht!

    Wenn Architekt, dann auch bauvorlageberechtigt. Wenn nicht bauvorlageberechtigt, dann wohl auch nicht Architekt.

    Thomas
     
  3. #3 Baufuchs, 08.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer Bauvorlageberechtigt ist, geht aus der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes hervor.

    Was sagt denn Dein "Architekt" wie er sich die Lösung dieses Problems vorstellt?
     
  4. #4 Gast036816, 08.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum so kompliziert - einfach gefragt:

    wie komme ich zu einem stempelaugust für XXX €?
     
  5. #5 Insulini, 08.06.2011
    Insulini

    Insulini Gast

    Danke für eure Antwort ersteinmal. Mein Planzeichner ist ein Diplomierter Bauingenieur mit angeschlossenem Zeichenbüro der als Bauträger sein Geld verdient.
     
  6. #6 ecobauer, 08.06.2011
    ecobauer

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    Ne,ne, so einfach iss das hier im Saarländle auch wieder nicht.

    Soweit ich weiß, ist Voraussetzung für die Berufsbezeichnung Architekt auch die Eintragung bei der AKS?!
    Baupläne kann jedoch jeder Bauing. zeichnen, nur halt nicht stempeln, wenn er weder bei der AKS noch bei der Ing.Kammer eingetragen ist.
    Und das wäre Voraussetzung für die Bauvorlagenberechtigung hier bei uns.
    Und nun sag nur jemand, das wäre alleine bei uns so!?
     
  7. #7 ecobauer, 08.06.2011
    ecobauer

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    Warum sorgt der dann auch nicht dafür, dass der Plan einreichungsfähig wird?
     
  8. Eksnef

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    Sachen gibt´s

    Moinmon,

    bin neu hier.
    Aber - wenn jemand zum Bauträger geht, der für einen die Genehmigungsunterlagen erstellt bzw. erstellen lässt, der kennt natürlich auch zugelassene Ingenieure. Ansonsten einfach bei der Ingenieurkammer erkundigen.
    Nur mit der Unterschrift ist man rechtlich gebunden, d.h. jeder verantwortungsvolle Ingenieur mit Zulassung wird diese Unterlagen entsprechend auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit prüfen. Das bedeutet Zeit ==> Zeit = Geld. Abgesehen vom Stress und zusätzlichen Kosten, wenn die Unterlagen nicht ausreichend sind.
    Auch Prüfingenieure können einem notfalls zur Seite stehen.
    Gruß
     
  9. #9 Insulini, 08.06.2011
    Insulini

    Insulini Gast

    Soweit ist das Architektengespräch noch nicht vorgedrungen. Ich bekomme die Tage erst den Planvorentwurf gezeigt, dann werde ich das Thema Planvorlageberechtigt wieder ansprechen und welch Kosten dafür anfallen, wenn er das ganze überhaupt in die Wege leiten kann.
     
  10. Baumal

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    wenn du zum geschäfte mit einem bauträger
    tätigst, kann es dich als kunde einen feuchten
    kehricht interessieren, wer bauvorlageberechtigt ist.

    das ist sein bier, nicht deines...
     
  11. #11 Thomas B, 09.06.2011
    Thomas B

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    ...sicher kann man von einem
    nicht automatisch qualifizierte Entwürfe erwarten. Daßder dann nicht berechtigt ist Pläne einzureichen spricht eine deutliche sprache...warum ist das denn wohl so? Reine Schikane? Wohl eher nicht....oder?

    Aber Hauptsache preiswert...nein...billig!

    Aber wie Baumal schon ganz richtig anmerkte: sein Problem, nicht Deines. Oder wie macht er das sonst als Bauträger? Er muß ja wohl irgendeinen Dummen haben, der ihm seine Pläne absegnet.....

    Thomas
     
  12. #12 Wieland, 09.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Am Bau gibt es verschiedene Fachleute, die aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt
    sind Bauvorlagen vorzubereiten u. vorzulegen, in der Regel ist mit der Bauvorlage
    das entsprechende Diplomzeugnis sowie der Nachweis der Berufshaftpflichtver-
    sicherung des Entwurfsvefasser vorzulegen. Eine Eintragung in den Kammern ist
    nicht immer zwingend erforderlich.
    Ein Entwurfsverfasser muß für das jeweilige Bauvorhaben geeignet sein !
    :bau_1:
     
  13. #13 Thomas B, 09.06.2011
    Thomas B

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    Mein voriger Beitrag mag "dünnhäutig" klingen, aber es ist immer wieder unangenehm wenn Entwurfsverfasser/ Planer/ selbsternannte Koriphäen als "Architekten" tituliert werden, wenn sie es doch gar nicht sind.

    Zum einen dann wenn Grundrisse gepostet werden mit dem Hinweis "hat mein Architekt so geplant", zumeist ein Desaster, das sich dann häufig als Nicht-Architekten-Planung entpuppt oder eben wenn z.B. die Bauleitung/ Koordinierung des "Architekten" als desaströs beschrieben wird und sich hinterher herausstellt, daß es eben gar kein solcher ist. Der unbedarfte Mitleser wird nicht sehr selten denken "was sind diese Architekten alles für Vollpfosten? So einen brauche ich nun wirklich nicht!".

    Von daher sehe ich es als schon wichtig an diese Bezeichnung nicht willkürlich zu verwenden. Nach dem Motto "wer ohne Unterbrechung einen Stift drei Sekunden lang halten kann ist ein Architekt". Man sollte -so meine Minung- schon sehr genau unterscheiden.

    Nicht jeder, der eine Zange halten kann ist deswegen auch gleich ein Zahnarzt und wer schon mal Jemandem beim Rasenmähen zugeshene hat empfiehlt sich nicht zwingend als Gärtner bezeichnet zu werden.

    Thomas
     
  14. #14 Gast217, 09.06.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Thomas, ich kann Dich beruhigen, das klingt nicht dünnhäutig.

    Meiner Ansicht nach kommen diese Hinweise auf einen angeblichen Architekten als Schutzbehauptung. Auch wenn ich das als Leser weiß, mich ärgert jedes Mal die Dreistigkeit, mit der ich als Leser für dumm gehalten werden soll.

    Marion :)
     
  15. #15 Wieland, 09.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die gegenseitige Beschimpfung der verschiedenen Berufsgattungen scheint am
    Bau besonders ausgeprägt zu sein.
    Bauen ist eine sehr komplexe Angelegenheit weshalb eine detaillierte Planung u.
    Koordination der verschiedenen Gewerke zwingend ist.
    :mega_lol:
     
  16. Baumal

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    .... ich darf mich anschließen!
     
  17. #17 Thomas B, 09.06.2011
    Thomas B

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    Jein!

    ich denke schon, daß so mancher, der hier schon etwas mitgelesen hat und sich bemüßigt fühlt hier einen Grundriss zum verriß einzustellen diesen gerne mit dem Attribut "vom Architekten gemacht" versieht, da er dann wohl eine wohlwollendere Auseinandersetzung seitens der Architekten hier erwartet...nach dem Motto "eine Krähe...." Daß dieses "Gütesiegel" sehr schnell demaskiert wird hat sich bisher wohl in allen Fällen recht schnell ergeben.

    ich denke aber auch, daß so mancher hier etwas einstellende schlichtweg denkt Planer = Architekt. Der Unterschied ist vielen Laien wohl gar nicht geläufig oder wird als nebensächlich erachtet. warum soll ich denn groß erklären, daß der "Planer" zwar saugut ist (sagt er), aber eben nicht in der Kammer. Das ist doch nur eine Formalie. Mag auch sein, daß der planer dies genauso kommuniziert?!

    "Mein Problem" damit ist, daß den vielen mitlesenden Laien/ angehenden Bauherren häufig der Eindruck vermittelt wird, daß die Architekten doch keinen Deut besser sind als die Standard-Schubladen-Grundriss-Akrobaten oder "Zeichenbüros" oder Franchise-Planer oder was weiß ich. Erst im Nachgang stellt sich dann heraus, daß der Planer eben kein Architekt ist. Das ist aber Etikettenschwindel. Gerade durch qualitätsvollere Planung/ Gestaltung heben wir uns doch von anderen Bauschaffenden ab. Und wenn sich nun solche, die dies nicht anbieten können mit diesem Nimbus versehen, so habe ich damit ein echtes Problem...ehrlich.
     
  18. Eksnef

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    Moinmoin,
    ich möchte Bitten hier nicht die Hass-Liebe zwischen Architekten+Ingenieuren darzustellen.
    Architekt zu sein bedeutet nicht gleichzeitig für das Bauwesen qualifiziert zu sein und/oder gleichzeitig ein Bauvorlageberechtigung zu besitzen.
    Architekt ist ein ungeschützter Titel - sehr bei Künstlern beliebt.
    Fazit: Egal ob "Architekt" oder "Bauingenieur". Was wer wie macht müsste eindeutig im Vertrag geregelt sein. Wenn der Beauftragte die Leistungen vertraglich erbringen muss, dann ist dies sein Problem - wenn nicht, dann muss man als Auftraggeber sich selbst kümmern.
    Gruß
     
  19. Baumal

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    ....:mega_lol:, was bist du denn für ein inschenör...????
     
  20. #20 Thomas B, 09.06.2011
    Thomas B

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    Das ist -mit Verlaub- hanebüchener Blödsinn!!!!!

    Das genaue Gegenteil ist richtig!!!!!

    Thomas

    PS::irre
     
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