Welche Lieferzeiten von Montagematerial sind ok?

Diskutiere Welche Lieferzeiten von Montagematerial sind ok? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich würde gerne wissen, wie lange eine ausführende Firma mit der Lieferung der Geräte (Heizung, Lüftung, ....) warten darf und ob eine...

  1. #1 BauKran, 09.06.2011
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    Hallo,

    ich würde gerne wissen, wie lange eine ausführende Firma mit der Lieferung der Geräte (Heizung, Lüftung, ....) warten darf und ob eine eine vertretbare Grenze gibt, in welcher Zeit dann die (teilweise vom Hersteller auf Bestellung angefertigten) Artikel geliefert werden müssen.

    Ist es z. B. hinzunehmen, wenn im Oktober 2010 eine Ausschreibung erfolgt, eine Haustechnikfirma für die Gewerke Wasser, Strom, Heizung und Lüftung auch Ende 2010 den Zuschlag erhält und in der ersten Januarwoche mit den Rohinstallationsarbeiten beginnt, Estrich fertig Mitte März und ab dann die weitere Installation fortlaufend.

    Vor ca. 1 Monat ist dann wohl erst das ausgeschriebene Lüftungsgerät seitens des Handwerkeres bestellt worden, die Montage wird auf Mitte Juli angekündigt. :yikes

    Zwischendrin bereits 3 Wochen Baustop weil es Lieferschwierigkeiten des Lüftungsrohr gab und so der Trockenbauer nicht mit den Abhangdecken anfangen konnte...
    Usprünglich geplanter und allen Handwerkern mitgeteilter Einzugstermin: gestern...

    Viele Grüße

    Johannes
     
  2. #2 siemenlufthaken, 09.06.2011
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    steht in der Ausschreibung nichts zu den Liefer- und Ausführungszeiten drim, zB in den Vorbemerkungen?
    Ausschreibung von wem? Vorbereitung der Vergabe durch wen?
    Wann hat der betreffende Handwerker seine verbindlichen Maße am Bau für die Sonderteile nehmen können?
    Was steht im Vertrag zu den Ausführungszeiten/-fristen?
    Wer macht die Bauüberwachung?
    Gab es Zeiten der Bauverzögerung durch Wettereinflüsse oder das Tun/Lassen von Vorgwerken?
     
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    Und wieder antwortet ich mal:
    Meiner Ansicht fehlen Fakten um eine Antwort zu geben.

    Was wurde durch wen, wann, wie mit wem vereinbart/veranlaßt. Bau überwintert?

    Der Laie fragt wieder mal:winken
     
  4. #4 coroner, 09.06.2011
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    für mich hört sich das so an, als ob beim Ausführenden gerade nicht genug Geld da ist... :D Unser Heizi hatte bei der Lüftungsanlage auch in
    Vorleistung gehen müssen, da er für den Hersteller "Neukunde" war...
    sowas kann einen kleinen Betrieb schonmal vor Probleme stellen.
     
  5. Neige

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    @coroner: Vorsicht mit derartigen Aussagen....als Gegenargument könnte man auch behaupten...der Kunde zahlt nicht pünktlich..*absofortschweig*
     
  6. #6 BauKran, 10.06.2011
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    Hallo,

    ich hoffe, dass ich jetzt alle noch benötigten Informationen nachreichen kann.

    Ausschreibung, Vergabe und Überwachung der Haustechnik durch von mir beauftragtes Planungsbüro.
    Alles andere: von mir beauftrager Architekt.

    Vertraglich angegebener Zeitraum: Rohinstallation Haustechnik 01.01.2011 - 31.01.2011 (hier durch den Haustechnikplaner 2 Wochen später angefangen und fertig gestellt), Rest nach Baufortschritt

    Der Bau war bereits lange mit Fenstern versehen, keine "fremdverschuldeten" Ausfall- und Verzögerungszeiten.

    Dann Anfang April Bekanntgabe des Bauzeitenplan für alle noch folgenden Arbeitsschritte, u. A. Installation der Lüftungsanlage 18. - 29.04.2011.
    Allerdings war da kein Rohr lieferbar und die Arbeiten wurden mit 3 Wochen Verzögerung begonnen. Dementsprechend musste auch der Trockenbauer später anfangen, da er natürlich auch noch andere Termine hatte und umstellen musste konnte der Trockenbauer durch diese Verzögerung auch erst 3 Wochen später beginnen.

    Das Lüftungsgerät war genau in der Ausschreibung beschrieben "Fabrikat XXX mit Bypass, Wärmetauscher"

    Aufmaß o. ä. musste nicht für das Gerät genommen werden, es hätte also theoretisch schon vor Monaten bestellt werden können.

    Ich hoffe, dass ich alle benötigten Informationen liefern konnte.

    Viele Grüße

    Johannes
     
  7. #7 RMartin, 10.06.2011
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    Also war nur die Rohinstallation terminlich im Vertrag fixiert?!
    Warum gab es keinen weiteren Terminplan?

    Also dass man als Firma keine teuren Geräte Monate im Voraus bestellt und sich dann aufs Lager legt um irgendwann dieses mal bei Dir einzubauen, kann ich schon verstehen. Oder war es vereinbart, dass er es direkt bestellt und Du dann auch schon bezahlst, bevor es eingebaut ist?!
     
  8. #8 BauKran, 10.06.2011
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    Hallo,

    ja, es wurde nur fixiert:
    - Januar Rohinstallation + Rest nach Fortschritt

    Dann im April vom Architekten der Zeitplan für alle Gewerke inkl. Zeitdauer Lüftungsanlage und Trockenbau / Abhangdecken durch den Trockenbauer - wofür natürlich die Lüftungsanlage schon fertig sein musste.

    Warum es darüber hinaus keine weiteren Terminfixierungen gab weiß ich nicht.

    Das Gerät kostet ca. 5000,- Euro, mit mir hat niemand über eine Vorfinanzierung etc. gesprochen. Aufgestellt werden hätte es schon vor rund 2 Monaten gekonnt, dann hätte doch auch schon die Rechnung für das Gerät gestellt und von mir bezahlt werden können.

    Viele Grüße

    Johannes
     
  9. #9 Gast036816, 10.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist eine sache der terminplanung - detailterminplanung - bei wichtigen bauteilen sollte man vorlaufzeiten wie aufmaß, bestell- und lieferzeiten, vorfertigung etc. mit aufnehmen und darstellen. nach der vergabe können mit dem auftragnehmer diese vorlaufzeiten verbindlich fixiert werden. in den koordinationsgesprächen kann der abruf der leistungen rechtzeitig erfolgen und veranlasst werden.

    solche vorlaufzeiten sind immer unterschiedlich. je nach bauteil - 1 tag für trockenbau-standart-elemente bis zu mehreren monaten für vorgefertigte fassadenelemente als beispiel - lässt sich das nur durch vorgespräche ausloten. bei manchen baustoffen ist der zeitfaktor schwankend z. b. glas, 6 wochen bis xxx wochen.
     
  10. #10 DerSuchende, 11.06.2011
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    @rolf
    nicht böse sein
    aber nix nach der vergabe sondern spätestens kurz vor der vergabe. deshalb ist es doch das problem.
    mfg
     
  11. #11 BauKran, 11.06.2011
    BauKran

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    Hallo,

    ich wäre davon ausgegangen, dass der Handwerker die Sachen eigenständig so bestellen muss, dass sie zeitnah verbaut werden.

    Bzw. dass er sich informieren muss, wie lange Lieferzeiten es für die Artikel gibt und dementsprechend plant.


    So wie ihr es schreibt hätte man keine Handhabung, wenn das Gerät erst im Herbst oder Winter geliefert werden würde?

    Viele Grüße

    Johannes
     
  12. #12 Gast036816, 11.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum böse - bin ich nicht, es ist eine andere ansicht.

    vor der vergabe kann man die lieferung dieses aggregats für 5.000 € nicht unbedingt exakt definieren. wenn der AN noch eine werkstatt- und montageplanung macht, die gerätschaft erst daraufhin feststeht, da ja die berechnungen nochmals überprüft werden etc. sollte die anlieferung danach exakt definiert werden. ich habe es bislang immer so durchlebt. wenn vom fachingenieur haustechnik alles passt und exakt wie geplant umgesetzt werden kann, dann ist es möglich, alles vor der vergabe genau festzugelegen.

    das problem ist, dass es gar nicht fixiert ist und durch passive bauleitung diese komponenten nicht abgerufen werden. wenn der AN auch noch pennt, dann ist der kollektiv-schlaf auf der baustelle eingezogen.
     
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