Wer kennt sich aus mit der Wohnflächenverordnung aus ?

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  1. #1 eyesonly, 10.06.2011
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    Hallo Zusammen,

    wer kennt sich aus mit dem Thema Wohnflächenverordnung?

    Also,ich habe mir ein Reiheneckhaus über einen Bauträger gekauft.Die Wohnfläche war laut Notarvertrag mit
    113,8 qm angegeben und laut Notar (best friend vom Bauträger) sind 3% Toleranz in der Wohnfläche zulässig.
    Wenn ich die 3% von der Wohnfläche abziehe blieben noch 109.6 qm übrig.
    Jetzt habe ich mich mit der Wohnflächenverordnung auseinander gesetzt und festgestellt das ich eventl.
    zuwenig qm habe.Nach meinen berechnungen habe ich eine Wohnfläche von 102,3 qm.
    Jetzt meine Frage:

    1. Zählt der Kellerflur mit zur Wohnfläche ? Die Kellerfluraußenwände wurden einfach mit styropur vom Bauträger gedämmt und eine Heizung im Kellerflur montiert.
    In der Wohnflächenverordnung steht ganz ausdrücklich das der Keller nicht mit zur Wohnfläche gehört.

    2.Im Notarvertrag wurden mir anteilig 3 qm Terasse zur Wohnfläche mit berechnet,obwohl die Terasse beim
    Bauträger immer in Eigenleistung erbracht wird.

    3.Meine Therme + 300 liter Wärmespeicher stehen bei mir oben im Dachgeschoss.Die Wohnfläche(wo die Therme drauf steht) wurde voll
    angerechnet.

    Ich bin um jede Antwort Dankbar,aber es währe schön,wenn sich Leute melden die richtig Ahrnung
    von der WoFlV haben.


    MIt freundlichen Grüßen


    Andreas
     
  2. #2 ecobauer, 11.06.2011
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    Bei einem EFH zählt die Wohnflächenverordnung nicht.
    Die gilt für Mietwohnungen.
    Hin und wieder wird die hilfsweise herangezogen, ist jedoch rechtlich nicht verpflichtend.
    Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht.

    Ansonsten mal warten, bis der Baufuchs hier auftaucht. Der ist da glaube ich gut dabei!:winken
     
  3. #3 Baufuchs, 11.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den Begriff "Wohnfläche" gibt es nur in der Wohnflächenverordnung.

    Wenn also der Bauträger im Vertrag diesen Begriff verwendet, richtet sich die Ermittlung der Wohnfläche nach der WFlVo.

    (Die im übrigen ohnehin auch bei der Ermittlung von Wohnflächen beim EFH gilt)

    In der Wohnflächenberechnung kann der BT eine Terrasse, wenn sie eingeplant ist, anteilig mit in die Wfl-Berechnung einbeziehen, auch dann, wenn diese bauseits zu erstellen ist. Kellerflure zählen nicht mit. Wenn in einem Abstellraum im DG die Therme aufgestellt ist, kann man sich streiten, ob dieser Abstellraum mitzurechnen ist. Kommt auf den Plan zum Vertrag an.
     
  4. linch

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    Hallo Zusammen,

    habe des gleiche "Problem" wie der Threaderöffner, deswegen habe ich diesen alten Thread ausgegraben. Bin gespannt, ob er und der Baufuchs auf diesem Weg noch zu erreichen sind:

    @eyesonly:
    Wie ist die Geschichte bei Dir ausgegangen?

    @Baufuchs: hast Du eine Quelle für deine ersten drei Sätze?

    Gruss,
    linch
     
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