kellerbau ohne Arbeitsraum ???

Diskutiere kellerbau ohne Arbeitsraum ??? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; der boden steht an den baugrubenwänden wie ne eins - weil er knochentrocken ist. wenn darauf der regen einsetzt, gehen die baugrubenwände abwärts,...

  1. #41 Nordhangplaner, 14.06.2011
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    Die Bauarbeiten wurden bereits eingestellt, weil wir diese Desaster und die Rechnung über 20.000 EUR Planungskosten, die vorab in Rechnung gestellt wurden, nicht gezahlt haben. Haben einen Rechtsanwalt und Sachverständigen eingeschaltet. Das kostet aber nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit.
    Unser "Bob der Baumeister" wird nicht weiterarbeiten, da wir jetzt den Bauaushub entfernen lassen sollen. Ein Angebot will er uns dafür aber nicht machen.

    No Comment !

    Danke für alle Infos !!

    sky
     
  2. Grizly

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    Hallo,
    Und nicht vergessen das es keinen Bauzaun gibt. Solche "Löcher" sind für Kinder immer interessant.
    mfg Andreas
     
  3. #43 Nordhangplaner, 14.06.2011
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    sehe ich auch so.

    ABER:
    Unser Baumeister (GÜ) meint, bei seiner Montagetechnik des Kellers muß niemand von außen arbeiten! Daher kein Arbeitsraum notwendig nach DIN 4124.

    Aus diesem Forum wurde geäußert, daß es solche Technik gibt.......aber nicht sinnvoll ist. Das wird unseren GÜ wahrscheinlich nicht stören. Er sagt jedenfalls, die Baugrube sei nicht mängelbehaftet und hat uns angemahnt und in Verzug gesetzt.
     
  4. bemi

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    Berufsgenossenschaft rausholen und die werden dem GÜ schon den Marsch blasen, am besten denen noch die Schreiben vom GÜ in die Hand geben dann werden die schon ein Ordnungswirigkeitenverfahren einleiten dann bekommt er auch noch ein saftiges Bußgeld.
    bemi
     
  5. #45 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast


    Gell !!!
     
  6. #46 Nordhangplaner, 15.06.2011
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    vielen Dank für Ihre warnenden Hinweise und Aufforderungen bezgl. der Baugrube !

    Bitte noch mal zu den erforderlichen Größe der Baugrube:

    Der Keller hat lt. Bauantrag die Außenmaße von
    9,80m x 12,80m (Absteckung vom Vermessi vorhanden).
    Keller soll als Weisse Wanne oder aus Porenbetonsteinen, jeweils mit äußerer Wärmedämmung von mind. 8cm erstellt werden.
    Die Maße der erstellten Grube sind 12,70mx10,50mx13,45x10,85m

    Gehen wir mal von einem nötigen Arbeitsraum von 50cm aus.

    Diese Frage wurde noch nicht so recht beantwortet!

    Der BU sagt, die evtl. fehlende Breite (max. wenige cm ) würde er dann per Hand nacharbeiten.

    Ist das bei der Größe der ausgehobenen Baugrube und der für die obigen Kellermaße erforderlichen Größe möglich ?


    Vorab vielen Dank !!
    sky
     
  7. #47 RMartin, 15.06.2011
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    Ich versteh die angegebenen Maße nicht ganz. Wieso vier Abmessungen und alles wird multipliziert; Einheit wäre Meter hoch vier. Einheit von Volumen ist aber m3.
    Oder Grundfläche Sohle = 12,70m x 10,50m und Grundfläche an der Oberkante Grube = 13,45m x 10,85 m?
    Das würde aber gar nicht passen weil ein Aussenmaß des Kellers dann größer wär als die 12,70m der Grube?!
     
  8. #48 Gast036816, 15.06.2011
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    die äußeren abmessungen vom gebäude im kellergeschoss, wenn die bodenplatte/fundamentplatte vorsteht dann diese äußeren abmessungen als grundlage nehmen, an jeder seite einen 60 cm breiten arbeitsraum hinzurechnen und von dem punkt die technisch notwendige neigung der baugrubenböschung ansetzen. anders geht es nicht.

    @ Nordhangplaner - mit den angegebenen maßen komme ich auch nicht klar.
     
  9. #49 Carden. Mark, 15.06.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was sagt der denn dazu?
    Der kann sich den Boden doch anschauen und anhand der Regeln festlegen was für ein Böschungswinkel zu erstellen ist.

    PS: Die möchtegern WW geht mir nicht aus dem Sinn.
    Da kommt das nächste Problem.
    Ich habe es im Gespür.
     
  10. #50 Nordhangplaner, 16.06.2011
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    Es handelt sich um die einzelnen Abmessungen der vier Seiten, gemessen ca. 60 cm über dem Boden. Also kein Rechteck, sonder vier unterschiedliche Längen !
     
  11. svjm

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    Ich denke, das ist der wichtigste Hinweis an den Bauherrn gewesen. Dazu kommt komischerweise keine Rückmeldung.

    Die Diskussionen über Abmessungen der Baugrube und notwendiger Arbeitsraum sind nach dem nächsten Gewitterregen eh hinfällig, so ich die Bildern deute.

    Und nach den bisherigen Informationen würde ich mit einem Fachanwalt das Thema Vertragskündigung zur Prüfung auf die Tagesordnung setzen.

    svjm
     
  12. #52 Nordhangplaner, 18.06.2011
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    ich hatte mich dazu geäußert:

    Bauaktivitäten wurden von mir untersagt. Den Rechtsanwalt haben wir beauftragt. Die BG habe ich bisher nicht informiert, da ich mit kein Eigentoir schiessen will (wir wollen ja weiterbauen). Allerdings haben wir auch einen Sachverständigen beauftragt.
    Dem GÜ haben wir schriftlich erklärt, daß weitere Bauaktivitäten erst nach Klärung erfolgen können.
     
  13. #53 Gast036816, 19.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die bg zu informieren ist durch den bauherrn nicht zwingend erforderlich. wenn der bauherr die arbeiten eingestellt hat, dann hat der bauherr von der bg wenig zu befürchten.

    die bg kann aber den unternehmer mal belehren, was unbedingt notwendig ist.
     
  14. bemi

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    Was ist den jetzt hieraus geworden?
    Würde mich mal Int.
    bemi
     
  15. #55 Nordhangplaner, 29.08.2011
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    Wir haben unserem "Bob der Baumeister" aus besonderem Anlaß gekündigt.
    Er hat sich daraufin nicht mehr gemeldet.
    Bis heute hat auch die dann beauftragte Firma nicht mit dem Bau begonnen.

    Baustelle mit ordentlichem hohen Bauzaun gesichert. Bauloch überwuchert immer mehr. Kosten für die Korrektur der Baugrube und Abfuhr des verschandelten Erdaushubs wird uns rd. 6 TEUR kosten.
    Durch die Verzögerung werden wir jetzt in eine Mietwohnung ziehen.
    Entweder wir können uns die Nachfinanzierung leisten oder verkaufen die Sch.... Baugrube (bzw. das Grundstück). :bau_1:

    Eine Tüte Mitleid bitte!

    Traurige Grüße
    sky
     
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