Ausbau Spitzboden zu Aufenthaltsraum

Diskutiere Ausbau Spitzboden zu Aufenthaltsraum im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich hoffe, daß ich in dieser Rubrik richtig bin, sonst bitte verschieben.... Wir wohnen in NRW, in einem Haus aus den 1930er Jahren....

  1. #1 motschi31, 11.06.2011
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    Hallo,

    ich hoffe, daß ich in dieser Rubrik richtig bin, sonst bitte verschieben....

    Wir wohnen in NRW, in einem Haus aus den 1930er Jahren. Der Spitzboden hat kaum Raumhöhe im Bereich von 2,30m und höher, er wird daher nicht als Aufenthaltsraum angesehen. Wir haben bereits vor ein paar Jahren eine Gaube einbauen lassen, was aber nichts am Status als "Nicht-Aufenthaltsraum" geändert hat.

    Nun wollten wir weitere Gauben einbauen und die vorhandene Gaube vergrössern lassen. Der Hintergrund: wir Eltern möchten unser Schlafzimmer, "Ankleide" (Fläche, um 2-3 Schränke zu stellen) und ein Bad mit Dusche & Wanne in den Spitzboden verlegen, damit wir 2 Kinderzimmer haben können. Da die Grundfläche recht klein ist, und in der Mitte natürlich der Schornstein steht, ist alles planerisch optimiert, um o.g. Ziel zu erreichen.

    Die eine oder andere Gaube wegzulassen und mit Dachflächenfenstern zu ersetzen, würde Innen den Platz reduzieren, und das würde dann bedeuten, wir müßten auf eine der Sachen verzichten - kein Waschtisch oder keine Schränke oder so. Ist natürlich nicht Sinn der Sache....

    Jetzt zum Problem: Erst hat man unseren Architekten 3x nachbessern und beweisen lassen, daß es sich nicht um ein Vollgeschoß handelt - weniger als 75% der Fläche über 2,30m. Nachdem das passiert ist, sagen Sie uns, daß es nicht gestattet ist, mittels Dachgauben aus einem "Nicht-Aufenthaltsraum" einen Aufenthaltsraum zu machen. Gauben dienen nur der Belichtung und Belüftung..... Also entweder anders umwandeln oder unter 50% der Grundfläche bleiben mit Raumhöhe von 2,30m. Wir haben jetzt natürlich das Gefühl, daß man uns den Ausbau nicht genehmigen möchte, aus welchen Gründen auch immer....

    Jetzt fragen wir uns natürlich, wie wir die notwendige Raumhöhe hinbekommen, um Schränke, Bett, etc stellen zu können.

    Eine Idee wäre, die Gauben tw. auf 2,20m Höhe zu reduzieren, was uns reicht und dann innerhalb der Vorgaben wäre. Allerdings gibt es dann noch die schwammige Regelung, daß eine Gaube nicht dachbeherrschend sein darf. Das liegt ja im Ermessen des Betrachters.... Das können sie ja immer anführen, was das Ende dieser Option bedeutet.

    Unser Architekt bastelt an alternativen Lösungen, wie bspw. einer "Dachlaterne", was erheblich teurer wäre als die Gauben, aber wir müssen ja irgendwie weiterkommen.

    Ich wollte einfach nicht nur abwarten und bin daher im Forum unterwegs. Leider habe ich ähnliche Fragen nicht gefunden...

    Daher meine Fragen:
    Gibt es andere Ideen, wie man "Nicht-Aufenthaltsräume" in Aufenthaltsräume umwandeln kann (die anderen Auflagen bzgl. Fluchtwege und Belichtung sollten wir erfüllen)? Oder kennt jemand Richterrecht, d.h. Entscheidungen bspw. des VG oder OVG, die zu Gunsten der Bauherren in ähnlicher Angelegenheit gelaufen sind, wo Gauben erlaubt worden oder wo "dachbeherrschend" eindeutiger definiert ist oder so?

    Hier ist der Plan, falls das hilft.

    Den Anhang 24267 betrachten
     
  2. #2 Baufuchs, 11.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich denke euer Architekt hat sich mit der Aussage des Bauamts "Gauben dienen nicht der Eweiterung der Wohnfläche sondern nur der Belichtung/Belüftung" ins Bockshorn jagen lassen.

    Geht es nämlich darum, die Vollgeschossigkeit eines Dachgeschosses nach der 2/3 tel Regelung nachzuweisen, dann werden die Flächen unter Dachgauben sehr wohl angerechnet. Gleiches gilt für die Flächenberechnung nach DIN und die Berechnung der Wohnfläche nach WoflVO.

    Soll also das Bauamt mal klar und vor allem schriftlich belegen, auf welche Vorschriften sie sich bei Ihrer Ablehnung berufen.

    Könnte natürlich sein, dass das Bauamt letzten Endes damit begründet:

     
  3. #3 motschi31, 11.06.2011
    motschi31

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    Danke für die schnelle Antwort! Das mit den Gauben habe ich bisher auch noch nirgends gefunden, aber das ist auch nicht so tragisch, weil wir ja einfach unter 2,30 bleiben könnten und dann wäre das Thema durch. Aber jetzt kenne ich ja noch einen §, den sie anführen können, um es abzulehen.... :-(

    Ja, wenn wir nicht weiterkommen, dann werden wir das wie vorgeschlagen anfordern, aber im Moment ist das Verfahren noch in der Schwebe - keine Genehmigung erteilt und im Gespräch erklärt, daß es so nicht geht... Demnächst haben wir den nächsten Termin, um Alternativen zu diskutieren, und dafür würde ich gerne Erfahrungen anderer mit einbeziehen, um neue Pläne vorzuschlagen, die dann auch genehmigt werden.
     
  4. #4 Baufuchs, 11.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Unter 2,30m" wäre das Thema wohl nicht durch, denn für Aufenthaltsräume in NRW ist eine Mindesthöhe von 2,40m gefordert.

    Alles darunter kann das Bauamt genehmigen, muss aber nicht.

    Guckst Du:

    Sollte das Bauamt also mit dieser Forderung kommen, kann euer Architekt ja mal auf eine Verwaltungsvorschrift verweisen.

    Hier auf Seite 63.
     
Thema: Ausbau Spitzboden zu Aufenthaltsraum
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