Reklamieren nach dem Bodengutachten möglich?

Diskutiere Reklamieren nach dem Bodengutachten möglich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo miteinandern, wir haben am Anfang des Jahres den Kaufvertrag eines Grundsstücks abgeschlossen, wo noch mehrere Grundstücke zu verkaufen...

  1. #1 bau2011, 12.06.2011
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    Hallo miteinandern,

    wir haben am Anfang des Jahres den Kaufvertrag eines Grundsstücks abgeschlossen, wo noch mehrere Grundstücke zu verkaufen waren. Zu Zeit des Vertragsunterzeichnens war noch alte Bürogebäude auf dem gesamten Grundstück gestanden, Bodengutachten hatten wir leider nicht machen lassen (hätten wir das getun).

    Im Vertrag steht dass wir zuerst 80% des Preises zahlen sollen und nach Abnahme der Erschließung die rest. Wir haben die 80% schon über eigene Mittel und Anleihnen gezahlt.

    Jetzt nach ein paar Monaten hat das Bericht des Bodengutachtens, welches von dem Baufirma beauftragt wurde, herausgestellt dass ausgerechnet unser Grundstück keine guten Boden hat und muß mit stark erhöhten Aufwendungen (Bodenaustausch od. Schotterstopfsäulen bis zu 4m) rechnen, der Architekten hat ein Angebot von 18,000 bis 20,000€ bei einer Firma bekommen, was überhaupt nicht in unser Finanzplan vorgesehen ist. Wir müssen Nachfinanzierung mit erhöhtem Zinsatz einplanen, die für uns wiedeum eine enorme finanzielle Belastung sein wird. :(

    Da wir die restliche 20% noch nicht gezahlt haben, möchte ich fragen, ob wir bei dem Besitzer des Grundstücks reklamieren können oder verhandeln können und wie, da mit dem gleichen Preis haben die anderen Käufer ganz normalen Boden in den benachbarten Grundstücke bekommen. Ich erwarte eigentlich für den gleichen Preis die gleiche Qualität wie überrall in anderen Geschäfte.

    Danke schön!
     
  2. papeFT

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    Was sagt denn der Kaufvertrag zu diesen "Altlasten" aus?
     
  3. #3 bau2011, 13.06.2011
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    sorry dass ich nicht ganz klar beschrieben habe, auf dem benachabrten Grundstück war noch Büro gestanden, aber auf unserem war keine.
     
  4. Baumal

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    verstehe die frage nicht.

    du hast von einem herrn xyz ein stück grundstück gekauft.
    nun willst du darauf bauen.
    es ist somit dein baugrund für den du sorge zu tragen hast, und nicht
    herr xyz....
     
  5. #5 Baufuchs, 13.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das wird wohl schwierig.

    Dein Grundstückskaufvertrag wird wohl die übliche Klausel "jegliche Gewähr für Größe, Güte und Beschaffenheit ist ausgeschlossen" enthalten.

    Der Verkäufer würde demnach nur dann haften, wenn ihm fehlerhafte Eigenschaften des Grundstücks bekannt waren und er diese beim Verkauf arglistig verschwiegen hätte. Das müsstest Du ihm nachweisen.

    Anwalt fragen.
     
  6. #6 passivbauer, 13.06.2011
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    Ist das Bodengutachten plausibel? Mit welcher Begründung soll der Bodenaustausch erfolgen? Bei einem ähnlichen Fall der auch zum Schluß vor Gericht landete blieben alle Kosten beim Käufer hängen - nur zur info.
     
  7. #7 Wieland, 13.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Daß ist wohl die wichtigste Frage, denn ein Gutachten gilt immer nur solange
    bis jemand kommt und das Gegenteil beweist !
    Das Gutachten wurde vom BU erstelltet bzw. in Auftrag gegeben ?

    In einem mir bekanntem Fall, wurde von der Gemeinde in einem Neubaugebiet
    ein Baugrundstück verkauft, nach Aushub der Baugrube fand man in etwa
    3m tiefe diverse Abfälle.
    Das Grundstück wurde innerhalb des Baugebiet getauscht, unendgeltlich.
    Die Erfordernisse des Bodenaustausch sollten auf jeden Fall geprüft werden.
    Danach siind die Verträge des Grundstückkauf zu prüfen ( RA ). möglicherweise liegt ein Vertrauenschaden vor ?


    :bau_1:
     
  8. #8 bau2011, 13.06.2011
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    Ja, da steht" Soweit in dieser Urkunde nichts anderers vereinbart ist, werden alle Rechte des Käufers wegen etwaiger Mängel ausgeschlossen".

    Es steht weiter. "Der Zustand ist dem Käufer aufgrund Besichtigung bekannt. "

    Aber bei der Besichtigung war nicht möglich die Bodeneigenschaften zu wissen. Und es war sehr ungewöhnlich dass so zufällig nur unseres Grundstück betroffen ist, als ob der Boden die Grenze kennt:o
     
  9. #9 Wieland, 13.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Es steht weiter. "Der Zustand ist dem Käufer aufgrund Besichtigung bekannt. "

    ( Müßte lauten waren dem Verkäufer bekannt o.)???
    ???? RA !!

    :hammer:
     
  10. Baumal

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    nix aber, du hast dich als zukünftiger
    käufer/bauherr um den baugrund zu kümmern!

    weiß der verkäufer, ob du einen hühnerstall,
    oder ein 18 geschoßiges hochhaus errichten möchtest?
     
  11. #11 Wieland, 13.06.2011
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    Wieland Gast

    Nicht Baugrund !!! Grunstück.

    :hammer:
     
  12. H.PF

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    Es ist dir doch möglich gewesen, vor Abschluß des Kaufvertrages ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben. Du hast es nicht getan, du hast damit die Möglichkeit der Nachverhandlung vertan.

    Also lebe damit, das du jetzt 20.000 Euro Mehrkosten hast und erzähle jedem den du kennst das er ein Baugrundgutachten machen lassen soll bevor er das Grundstück kauft.

    Du bist jetzt halt mal der Verlierer in diesem Spiel, hättest du richtig gespielt wäre der Verkäufer der Verlierer...

    Aber leider verzockt und Pech gehabt...

    Nun musst du nur aufpassen, das das der einzige Punkt ist in dem du dich verzockst. Also fachlich kompetente Beistandschaft einkaufen und gut aufpassen lassen!


    Gruß Holger
     
  13. #13 C. Schwarze, 13.06.2011
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    Für das Geld kannste dir fast schon einen Keller druntersetzten. und gut ist.
     
  14. #14 Baufuchs, 13.06.2011
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    Manche Gutachter gutachten nach dem Motto "wes Brot ich ess, des Lied ich sing".

    Ich würde erst mal ein eigenes Gutachten erstellen lassen.
     
  15. #15 bau2011, 13.06.2011
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    Hallo Holger,

    du hast Recht, ich hätte das am Anfang an getan aber hatte zu sehr an meinem Glück geglaubt. D.h. es gibt überhaupt keine Chance mehr für eine Nachverhandelung. Aber ich danke allen für eure Meinungen. Die Lehe muß ich daraus ziehen und nicht noch mal verzocken lassen.
     
  16. #16 bau2011, 13.06.2011
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    Ja, ich würde das machen lassen. Mindest muß ich wissen, dass die 20000€ wirklich gezahlt werden muß.
     
  17. #17 bau2011, 13.06.2011
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    Hallo Baufuchs,

    ist der Bodenaustausch bis 4m tief für eines 10m x10m Haus mit 20000€ plausible? oder kann es Überschreitung geben?

    Gruß
     
  18. #18 Baufuchs, 13.06.2011
    Baufuchs

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    Ich sags mal so:

    Ich kenne überregional tätige Anbieter, bei denen die Erstellung eines Bodengutachtens im Preis enthalten ist.

    Eigenartigerweise treffen deren Bodengutachter stets Verhältnisse an, die zu erheblichen Nachforderungen wg. angeblich notwendiger Gründungsmaßnahmen führen.
     
  19. #19 bau2011, 13.06.2011
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    Meinst Du dass ich unbedingt ein unabhängiges Gutachten machen lassen muß?
     
  20. #20 Baufuchs, 14.06.2011
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    Ich würde es machen lassen.
     
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