Denkmalschutz: Förderungswürdige Maßnahmen für Eigennutzer

Diskutiere Denkmalschutz: Förderungswürdige Maßnahmen für Eigennutzer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bzgl. Steuerrecht bin ich Laie und ich werde mir hier auch noch Unterstützung durch einen Steuerberater holen. Allerdings schadet eine...

  1. Maxl

    Maxl

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    Hallo,

    bzgl. Steuerrecht bin ich Laie und ich werde mir hier auch noch Unterstützung durch einen Steuerberater holen. Allerdings schadet eine gewisse Vorkenntnis nicht, daher folgende Frage:

    Im Falle der Eigennutzung eines Baudenkmals lassen sich wohl Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen steuerlich absetzen (§10f EStG?). Bei unserem Neuerwerb interessiert sich das Denkmalamt "nur" für das äußere Erscheinungsbild (Fassade, Dach, ...).
    Sind nun nur die Maßnahmen für diese Gebäudeteile absetzbar? Oder alle Maßnahmen (bis hin zur Steckdose), die im Rahmen der Sanierung eines solchen Baudenkmalsdurchgeführt sind, für eine "Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung und Anpassung an zeitgemäße oder vertretbare wirtschaftliche Nutzungsverhältnisse"?

    Danke und Gruß, Max.
     
  2. Baumal

    Baumal

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    wenn nur das äußere erscheinungsbild, als
    denkmalwürdig eingestuft wird, das innere
    jedoch nicht, so sind auch nur die äußeren
    maßnahmen absetzbar. es sei denn, innere
    maßnahmen wären zwingend zum erhalt des
    (äußeren) baudenkmals nötig....

    einfach mal bei der zuständigen
    sachbearbeiter/in denkmalbehörde
    einen termin vereinbaren. die beißen nicht...
     
  3. #3 Gast217, 13.06.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Das kommt immer auf den Einzelfall an und ist mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen. Diese erlässt auch eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

    Viele Gebäude, die dem Ensembleschutz unterliegen, befinden sich in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Wenn die Kommune bestimmte Maßnahmen verlangt, könnten diese steuerlich gefördert werden. Hier ist eine Bescheinigung der Gemeinde notwendig.

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__7i.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__7h.html

    Marion :)
     
  4. Maxl

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    Danke für die Antworten. Das passt. Die Dame vom Denkmalamt hatte das in einem ersten Telefonat auch so ähnlich formuliert. Ein Bekannter erzählte mir jedoch, dass er sämtliche Maßnahmen absetzen kann. Dann ist bei ihm wohl das komplette Gebäude geschützt.
    Morgen haben wir ein Gespräch mit der Dame vor Ort. Ich denke, ein guter Kontakt ist hier wichtig.

    Weitere Frage: Wir dürfen wohl eine Außendämmung vornehmen - wir können die Fassade also "zeitgemäß" sanieren. Kann ich damit auch die Kosten für die Dämmung absetzen, oder nur "Putz und Farbe"?
    Oder anders: Darf/kann mir das Denkmalamt auch die Kosten für die Dämmung bescheinigen?

    Danke.
     
  5. Baumal

    Baumal

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    wenn du außendämmung darfst, dann ja.
     
  6. Maxl

    Maxl

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    super, das wollte ich wissen. danke.
     
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