Form der Finanzierungsbestätigung

Diskutiere Form der Finanzierungsbestätigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Beim Prüfen der Unterlagen unseres Fertighausanbieters sind wir leider nochmals stutzig geworden. Unser Anbieter verlangt von der finanzierenden...

  1. #1 steppenwolf1977, 14.06.2011
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    Beim Prüfen der Unterlagen unseres Fertighausanbieters sind wir leider nochmals stutzig geworden.
    Unser Anbieter verlangt von der finanzierenden Bank eine Finanzierungsbestätigung die folgenden Wortlaut enthält:

    ...
    Wir bestätigen der Firma XXX hiermit unwiderruflich und ohne Vorbehalt, dass wir den Kaufpreis für obenbezeichnetes Bauvorhaben in Höhe von XXX € fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen des mit dem Bauherren abgeschlossenen Kaufvertrags vom XXX <<prozentuale Aufschlüsselung der Abschalgszahlungen / Zahlungsplan>> an Firma XXX uneingeschränkt und ohne jeden Abzug zahlen werden.
    Entsprechend den genannten Zahlungsmodalitäten werden wir Teilzahlungsbeträge nur nach entsprechendem Bautenstand und mit Zustimmung des Bauherrn auf Ihr nachbezeichnetes Konto bei der XXX überweisen. Der erreichte Bautenstand ist vom jeweiligen Bauleiter zu bestätigen

    ...

    Ich muss leider sagen dass ich ziemlich verunsichert bin ob das ein fairer Deal ist. Ich frage mich ob wir hiermit dem Unternehmen im Falle von Mängeln nicht hilflos ausgeliefert wären. Und natürlich auch ob unsere Bank das überhaupt (umsonst) unterschreibt.
    Auch frage ich mich ob es überhaupt rechtens ist da uns diese Finanzierungsbestätigung erst vorgelegt wurde nachdem wir die Auftragsbestätigung unseres regionalen Vertriebspartners unseres Fertighausanbieters unterschrieben hatten.

    Interessant und für uns fraglich ist das ganze Vorgehen:
    1. Unterschrift Auftragsbestätigung des regionaler Vertriebspartners (eigene Firma) inkl. AGB
    2. Unterschrift eines "Überleitungsvertrags" zum Fertighausanbieter
    3. noch offen: Unterschrift einer erneuten Auftragsbestätigung, diesesmal mit dem Fertighausanbieter (hier:teilweise abweichende Leistungsbeschreibungen)



    p.s. Ich hoffe dass ich ob meiner gehäuften Fragen (zwei innerhalb kurzer Zeit) bei den aktiven Membern noch nicht in Ungnade gefallen bin. Ich finde es wirklich bemerkenswert wie viel Zeit hier einige erfahrene Mitglieder uneigennützig investieren um (unerfahrenen) Bauherren zu helfen.
     
  2. #2 Stef1969, 14.06.2011
    Stef1969

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    Ich muss leider sagen dass ich ziemlich verunsichert bin ob das ein fairer Deal ist. Ich frage mich ob wir hiermit dem Unternehmen im Falle von Mängeln nicht hilflos ausgeliefert wären. Und natürlich auch ob unsere Bank das überhaupt (umsonst) unterschreibt.

    1. Nein, aber üblich.
    2. Yepp.
    3. Umsonst wohl eher nicht, dürfte wie bei einer Bürgschaft Avalprovision oä anfallen.
     
  3. #3 steppenwolf1977, 14.06.2011
    Zuletzt bearbeitet: 14.06.2011
    steppenwolf1977

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    Danke für die schnelle Antwort - das hab' ich fast befürchtet...
    Dann stellt sich nun die Frage ob es nun noch möglich ist auf Augenhöhe mit dem Anbieter zu verhandeln oder ob er am längeren Hebel sitzt...

    Meine Argumentationslinie ist nun:
    - Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung (aber ohne beigefügtes Finanzierungsbestätigungsformular) mit der eigenständigen Vertriebsfirma unterzeichnet
    - Überleitungsvertrag zum Fertighausanbieter unterzeichnet
    - nun noch offen: Unterzeichnung der AB (Auftragsbestätigung) des Hausanbieters
    --> Unterzeichnung kann an zu verhandelnde Bedingungen geknüpft werden, weil:
    1. Finanzierungsbestätigungsformular in den bisher unterzeichneten ABs nicht sichtbar
    2. Abweichende Konditionen (Leistungsbeschreibungen, Zahlungsplan, AGBs..) in der AB des Hausanbieters geg. der AB des Vertriebspartners

    Ist das realistisch oder bin ich hier total schief gewickelt ?

    p.s. Die Situation bekommt so langsam etwas albtraumhaftes...
     
  4. #4 Baufuchs, 14.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Verstehe ich nicht:

    Du hast einen "Überleitungsvertrag" (was immer das ist) unterzeichnet. Nun hast Du eine Auftragsbestätigung zugeschickt bekommen. Was sollst Du da unterschreiben?

    Die Auftragsbestätigung dürfte ja wohl schon die Annahme des Auftragnehmers darstellen, also ist der Vertrag schon zustande gekommen.

    zu Zahlungsverpflichtungserklärung:

    Deine Rechte bei Mängeln (Einbehalt bis zum 2-fachen der vorr. Mängelbeseitigungskosten) dürfen nicht eingeschränkt werden. Also entsprechend ändern lassen. Außerdem muss die Zahlung grundsätzlich vom Bauherren freigegeben werden.

    Im übrigen dürfte dieses Verlangen einer Zahlungsverpflichtungserklärung ohnehin unwirksam sein.

    Lies zu dem Ganzen mal hier.

    Interessant Nr. 6 Satz 2 und letzter Satz.

    Tipp:
    Lass dich mal von einem Anwalt beraten.
     
  5. #5 Lynx1984, 14.06.2011
    Lynx1984

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    Hallo steppenwolf1977,

    kurzer Erfahrungsbericht von mir dazu:
    Bei uns hat der GU auch so eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Geradezu wortgleich.... (Du baust nicht zufällig mit einem Unternehmen aus Rastatt?) Auf Nachfrage beim GU, warum sowas gebraucht wird, haben die was von Sicherheit für sich und dadurch geringere Baukosten für alle Bauherren gesprochen... Das kann ich soweit nachvollziehen. Praktisch ist es bei meiner finanzierenden Bank allerdings immer so, dass Du die Rechnung freigibst und die Zahlungen damit erst in die Wege leitest. De Facto hast Du bei jeder Rechnung die Möglichkeit Dir ein Bild vom aktuellen Bautenstand zu machen und dementsprechend die Rechnungen anzuweisen. Dass solch eine Finanzierungsbestätigung also "nonsens" ist (insbesondere bei hohem Eingenkapitalanteil) habe ich dem GU dann mitgeteilt und dieser hat dann darauf verzichtet bzw. niemand hat die "fehlende Unterlagen" moniert.
    Alternatives stechendes Argument: "Ich liefere Ihnen keine Finanzierungsbestätigung, da ich keine Finanzierung brauche" :respekt

    Beste Grüße
     
  6. #6 Baufuchs, 14.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mir wäre das wurscht, ob ein Bauherr eine Finanzierung braucht oder nicht.

    Ich verlange zwar keine Bestätigung in der Form, wie sie von Steppenwolf verlangt wird, aber eine formlose Bestätigung der Bank des Bauherren, dass die Finanzierung des Vertragspreises gesichert ist und das bei Anforderung durch den Bauherren gem. Zahlungsplan gezahlt werden kann, verlange ich schon.
     
  7. #7 steppenwolf1977, 29.01.2012
    steppenwolf1977

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    Nachtrag: wie es ausgegangen ist

    Unsere Fertighausfirma hat die das Standard-Formular unserer Bank (mit einem wesentlich günstigeren Wortlaut) schlussendlich akzeptiert.

    Tipp an künftige Bauherren: Versuchen Sie es im Zweifelsfall genauso zu machen - mehr als nicht akzeptieren kann es das Bauunternehmen ja nicht.
     
  8. #8 mastehr, 29.01.2012
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    Wie soll die Bank das garantieren können?
     
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