Treppengeländer im EFH (Bayern) durchgehend Pflicht? beidseitig?

Diskutiere Treppengeländer im EFH (Bayern) durchgehend Pflicht? beidseitig? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, jetzt stellt sich die Frage nach dem Treppengeländer im Einfamilienhaus (zwei-viertel gewendelte Betontreppe). Geplant ist eines im...

  1. Ruppi

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    Hallo,

    jetzt stellt sich die Frage nach dem Treppengeländer im Einfamilienhaus (zwei-viertel gewendelte Betontreppe). Geplant ist eines im Treppenauge mit senkrechten Stäben und Handlauf (33 mm Durchmesser), der allerdings aus mehreren Stücken zusammengestzt ist, wo es um die Kurve geht.

    Land: Bayern

    -Ist das genug, oder brauchen wir jetzt noch einen zweiten Handlauf an der Wand?
    -Wie ist das, wenn wir das Haus später mal vermieten oder verkaufen wollen?
    -Muss der Handlauf durchgehend sein, oder darf er Unterbrechungen haben (aus mehreren Stücken zusammengesetzt, wo es um die Kurve geht)?
     
  2. Baumal

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  3. Ruppi

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    Danke!
     
  4. #4 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

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    Ist beidseitiger ( 2. Handlauf) Handlauf Pflicht?

    Häufig wird an uns die Frage gerichtet, ob der beidseitige Handlauf an der Treppe Pflicht ist. Dazu gilt folgende Feststellung:

    1. Im privaten Bereich ist der beidseitige, 2. Handlauf, NICHT Pflicht. Es ist Privatsache, wie der Hausbesitzer, auch wie der evtl. ältere oder behinderte Mensch an der Treppe vorwärts, rückwärts, seitwärts oder evtl. am "Hosenboden" die Treppe in seinem Haus, in seiner Wohnung bewältigt.

    2. Im öffentlich zugänglichen Bereich ist der beidseitige Handlauf PFLICHT - denn es kann nicht erwartet werden, dass derselbe Mensch auf dem Weg zum Zahnart, zum Arzt, im Pfarrzentrum, im Lokal oder im Theater nur mit fremder Hilfe die Treppe begeht. Dies gilt vor allem für Treppen, wo sich Menschen auf Treppen begegnen können, oder aufgrund der Treppenbreite gleichzeitig die Treppe begehen können.


    Ouelle: Deutsches Institut für Treppensicherheit


    :hammer:
     
  5. #5 Der Bauberater, 15.06.2011
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    Einseitig müsste nach Art. 32 Abs 6 BayBO reichen. Sonst wie Baumal!
     
  6. Ruppi

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    und darf der Handlauf im EFH nun da wo es um die Kurve geht kleine Untebrechugen haben (minimal), oder muss der auch im EFH, so wie in öffentlichen Gebäuden durchgehend sein?

    Was ist dann im Falle späterer Vermietung oder Verkauf?
     
  7. #7 Wieland, 16.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Den Handlauf würde ich aus Sicherheitsgünden, gerade bei gewendelten Läufen
    durchgängig konstruieren, wenn die Hand am Handlauf ist, verlässt sich der
    Kopf u. die Hand auf dessen Durchgägigkeit !


    Grüße
     
  8. #8 Der Bauberater, 16.06.2011
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    Art. 32
    (6) 1 Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben. 2 Für Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und bei großer nutzbarer Breite auch Zwischenhandläufe vorzusehen,
    1. in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen,
    2. im Übrigen, soweit es die Verkehrssicherheit erfordert.

    Ich lese da nur fest und griffsicher :deal
    von durchgehend steht da nichts :D
     
  9. #9 Wieland, 16.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Handlauf wo läuft er hin ? wo hört er auf ? :hammer:
     
  10. #10 ManfredH, 16.06.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Im Kommentar von Simon/Busse zur BayBO heisst es:

    "Handläufe sollen an den freien Seiten um die Treppenabsätze herumgeführt und an Fensteröffnungen ohne Unterbrechung vorbeigeführt werden. Wandhandläufe notwendiger Treppen müssen ihren Enden in die Wand geführt werden. (oops... wieder was dazugelernt!)
    Aus Gründen der sicheren Benutzbarkeit der Treppe muss der erforderliche Handlauf hinsichtlich Ausbildung, Art und Anbringung eine möglichst ununterbrochene Führung haben und ein sicheres Greifen und Gehen gewährleisten."
     
  11. #11 Der Bauberater, 16.06.2011
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    Gilt das auch bei EFH?
    :irre die Bayern
     
  12. Ruppi

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    "möglichst ununterbrochen" heisst dann aber wohl auch, dass kleine Untrebrechungen an den Kurven möglich sind, oder?
     
  13. #13 Wieland, 16.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Möglich ist alles ! Der unterbrochene Handlauf wirkt ähnlich wie eine
    Stolperstufe und gefährdet besonders Kleinkinder ( die klammern noch
    gewohnt sind).

    Ich habe die Vermutung daß die bei Ihnen vorhandene Wendelung im
    Radius Probleme macht o?

    Grüße
     
  14. #14 maveric00, 16.06.2011
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    Hallo,

    aus der von Baumal zitierten Seite:

    Nach DIN darf also keine Unterbrechung an der freien Seite stattfinden - bleibt also nun noch die Frage, ob die DIN in Bayern eine eingeführte Technische Baubestimmung ist - und nach der Fassung der Muster-Liste der technischen Baubestimmungen vom Februar 2007 ist sie dies nur für Bauwerke, für die nach §52 MBO Barrierefreiheit gefordert ist.

    Als Laie würde ich damit davon ausgehen, dass sie für Einfamilienhäuser nicht verpflichtend ist. Ob man - ähnlich, wie wenn man sich nicht an die DIN 18065 hält - möglicherweise Probleme mit Versicherungen bekommt, wenn auf der Treppe dann etwas passiert, kann ich nicht sagen. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man sowieso mit Gott alleine...

    Ach ja: insofern würde mich interessieren, ob die im Kommentar angesprochene Vorgabe, bei notwendigen Treppen die Geländer in der Wand enden zu lassen nicht einfach nur eine Variante von der DIN-Vorgabe ist, das man nicht an den Enden hängen bleiben darf?

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  15. #15 Der Bauberater, 16.06.2011
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    Die DIN 18024-2 galt für Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten.
    Die wurde zurückgezogen und durch die DIN 18040 (Anhang) ersetzt.

    Nu wäre die Frage, welche in Bayern noch oder schon gilt.

    Auf alle Fälle haben die beiden aber im EFH-Bereich nichts verloren :D
    Also Art. 32 BayBO
     
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