Wer haftet ?

Diskutiere Wer haftet ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich spiedle mit dem Gedanken, das DG und 2 OG eines älteren MFH abreißen zu lassen und auf das 1 OG ein Flachdach (evtl. Beton ?) aufzusetzen....

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  1. Leoni

    Leoni

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    Ich spiedle mit dem Gedanken, das DG und 2 OG eines älteren MFH abreißen zu lassen und auf das 1 OG ein Flachdach (evtl. Beton ?) aufzusetzen.

    Da der Teil-Abriß möglichst preiuswert erfolgen soll, hat sich eine kleine Firma gemeldet, die ein Gewerbe für diverse Dienstleistungen angemeldet hat und auch ähnliche Arbeiten schon durchgeführt haben will.
    Eine Betriebshaftpflicht besteht derzeit auch nicht mehr, da sie dem Inhaber zu teuer war und ohnehin nie was passiert sei.

    Nun meine Fragen:
    Ist es überhaupt erlaubt, so eine Firma mit dem Teilabriß zu beauftragen ?
    Sollte bei den Arbeiten ein Fremdschaden entstehen, wer haftet dann ?
    Könnte ich als Bauherr hier auch in Haftung genommen werden ?

    Danke schonmal für eventuelle antworten.
     
  2. #2 Baufuchs, 15.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geiz ist geil und wenn es einem den Hals brechen kann!

    Aus §56 Bauordnung Hamburg:

    Du haftest als Bauherr für alles, was auf deiner Baustelle abläuft.

    Sorry, aber wie bekloppt muss man sein, darüber nachzudenken eine Fa. mit Abbrucharbeiten zu beauftragen, die keine Haftpflichtversicherung für derartige Arbeiten hat?:bounce:
     
  3. #3 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Der Abbruch eines Gebäude erfordert doch einige Fachkenntnisse bezüglich
    Statik.
    Die Frage ist bei der Demontage, ist immer wo fällts hin! Wo fallen wir hin.
    Wenn die Giebelwände erst mal beim Nachbarn liegen o.im Keller, dann staubts !!!

    safety first
     
  4. #4 Gast943916, 15.06.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    kann alles, macht alles.....


    aber nichts richtig...
     
  5. Julius

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    Liegt denn schon eine Genehmigung für das Bauvorhaben vor?
    Ist es dort so überhaupt genehmigungsfähig?
    Wer plant das neue Dach?

    Und wer ersetzt freiwillig ein Steildach durch ein Flachdach...???
     
  6. Baumal

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  7. DanSch

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  8. #8 Der Bauberater, 15.06.2011
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    Deshalb hat die BG auch so große Unfallkliniken, wegen der Vorurteile :mauer :irre
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
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    Nicht könnte.
    Der Auftraggeber haftet immer gegenüber Geschädigten. Und kann dann versuchen, sich was wieder zu holen.

    Das ganze ist doch ein Fake - oder :yikes
     
  10. Julius

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    Bestimmt.
    Deswegen passiert bei denen ja auch nichts!
    Dasmuß dann wohl auch der Grund sein, warum die Betriebshaftpflicht unbezahlbar teuer wurde... :mauer
     
  11. Leoni

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    Hallo zusammen und danke für das Interesse an meiner Frage.
    Gleich vorab, das ganze ist KEIN Fake.
    Aber ich habe vom Bauen sogut wie keine ahnung.
    Das Objekt steht in Sachsen, nicht Hamburg.

    Es existiert auch noch keinerlei Genehmigung.

    Aber ich habe mir mal gewisse vage Vorstellungen darüber gemacht, was
    man daraus machen könnte.

    Klar, der Preis ist wichtig, aber Ruin werden. Weder von den normalen Kosten und schon garnicht im Falle einer Haftung für irgfendwelchen Murks, den eine "Alleskönner-Firma" im Schadensfall macht.

    Ich war bisher immer der Ansicht, daß nur der haftet, der was tut, also den Schaden verursacht.
    Wenn ich als "dummer" Bauherr eine Firma mit den Arbeiten beauftrage, dann muß ich doch davon ausgehen, daß die das auch machen und im Schadensfall haften. Wenn sie keine Versicherung haben, dann eben persönlich.
    Was hab ich damit zu tun ? Klingt erstmal naiv, ich weiß, aber liege ich damit wirklich völlig falsch ?

    Klar, ohne Vericherung ist schon heikel.
    Könnten die wenn ich es zur Bedingung für den Auftrag mache, die Versicherung evtl. nur für die Zeit abschließen, wie die Baumaßnahme dauert und dann wieder kündigen ?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
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    Bittesehr, hier die Antworten, die DU wirklich hören willst. Such Dir eine aus und rahm sie Dir ein:

    Ja, alles wird gut.
    Ja, alles ist ganz toll.
    Ja, mach mal. Passt scho.
    Ja, es hat noch immer god jegange (kölsch)
    Ja, als Baulaie darfst Du Dich ganz dumm stellen, die anderen haften dann.

    :mauer
     
  13. Leoni

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    Sorry, ich wollte hier niemanden von den Fachleuten vor den Kopf stoßen.
    Ich habe aber von den hier zur Diskussion stehenden Problemen wirklich sogut wie keine Ahnung, daher verzeiht mir bitte diese für euch naiv klingenden Fragen.
    Würde Geld keine Rolle speilen, würde ich die bekannteste Baufirma im Ort beauftragen und dieser Thread wäre überflüssig.
     
  14. Leoni

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    Noch nicht.
    Keine Ahnung. Ich denke mal, die sind froh, wenn da überhaupt mal jemand was macht.

    Bisher nur ich selbst.
    Ich zum Beispiel. Ein Flachdach ist einfach schicker, man kann es begehen und es ist eine herrliche Sonnenterrasse im Sommer.
    Man kann es evtl. später mit einem Wintergarten bestücken oder/und mit einem Pool.
     
  15. Baumal

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    ich sach mal so, auch im tiefsten sachsen wird
    dein bauvorhaben genehmigungsplichtig sein...

    da muß der abbruchunternehmer so einen zettel
    unterschreiben, dass er als unternehmer befähigt
    ist den abbruch auszuführen. und ohne betriebshaftplicht ist er
    befähigt auf deinem wohnzimmerteppich staub zu saugen, sonst für nix.
     
  16. Leoni

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    Ja, das ist schon klar.
    Aber ich gehe mal davon aus, daß die mir keine großen Steine in den Weg legen werden.

    ....und ohne betriebshaftplicht ist er
    befähigt auf deinem wohnzimmerteppich staub zu saugen, sonst für nix.[/QUOTE]

    Ja, ist klar.
    Ohne Haftpflicht zumindest für den Zeitraum der Baumaßnahmen, werde ich ihn auf keinen Fall beauftragen. Das wäre mir dann doch zu heikel......

    Interessant für mich ist er einfach deshalb, weil er nachweislich beste Referenzen hat und nur 1/10 von dem Betrag verlangt, was der günstigste von den anderen Bewerbern verlangt.......:28:
     
  17. Leoni

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    Sorry, hatte mich vertippt. Es muß 1/5 heißen, nicht 1/10.
    Aber das ist immernoch ganz beachtlich......:wow
     
  18. #18 Der Bauberater, 15.06.2011
    Der Bauberater

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    TEL**FAX war auch sehr lange sehr günstig mit dem Strompreis!
     
  19. #19 Baufuchs, 15.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sag ich doch.
    Geiz ist geil und vernebelt die Rübe.

    Der ist 90% billiger als der Rest und bei dir gehen nicht alle Warnlampen an?:irre

    Ist klar, die werden für dich die Bauordnung ausser Kraft setzen, machen alle Augen zu und lassen dich und deinen Billigheimer murksen.

    Wovon träumst du nachts?
     
  20. Baumal

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    ja, darf dieser mensch überhaupt abbrucharbeiten
    ausführen? darauf kommts an, der gelackmaierte
    bist immer du!!!
     
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