Probleme beim nachträglichen Aufstemmen der Sohlplatte?

Diskutiere Probleme beim nachträglichen Aufstemmen der Sohlplatte? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Gemeinde Wir sind gerade angefangen zu bauen, die Erdgeschossmauern stehen und schon habe ich den ersten Mangelpunkt von unserem...

  1. #1 gunnell, 15.06.2011
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    Hallo Gemeinde

    Wir sind gerade angefangen zu bauen, die Erdgeschossmauern stehen und schon habe ich den ersten Mangelpunkt von unserem Bauträger entdeckt. Die Leerrohre für die Erdwärmerohre schauen nicht wie geplant im HWR aus dem Boden, sondern ca. 1m versetzt im Hausflur.
    Nun plant der Bauträger, die Sohlplatte wieder aufzustemmen in dem Bereich und die Rohre zu verlegen.
    Kann es dabei Nachteile geben? Beschädigt es die Stabilität der Sohlplatte?
    Soll ich mich schriftlich von Ihm absichern lassen, dass er für eventuell später auftretende Schäden haftbar gemacht werden kann?
    Gruss
    Arne
     
  2. #2 RMartin, 15.06.2011
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    Welcher Durchmesser sind denn die nun zu verlegenden Leerrohre?

    Schriftlich absichern?! Also dokumentiert werden sollte es schon; klar.
     
  3. #3 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    In aller Regel wird der Beton durch Stemmarbeiten mit schwerem Gerät ( Bodenhammer)in seinem Gefüge beschädigt !Weshalb die Arbeiten eigentlich mit einem Wasser-
    schneidgerät ausgeführt werden müßten. Dazu gibt es spezielle Firmen mit ausgebideten
    Fachpersonal u. das wird ziemlich teuer.

    Ob es nötig ist sollten die verantwortlichen Fachplaner / Architekt / Statiker / Prüfstatiker entscheiden.

    Safety first !
     
  4. bemi

    bemi

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    Bei einem Bauträger kannst du nur Reklamieren wenn er komplett fertig ist bei Abnahme, auf einmal gibt er dir Baustellenverbot.
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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
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    Falsch Bemi.
    Mängel kann man auch schon "unterwegs" anmelden.
     
  6. #6 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ein Bauträger schuldet in der Regel die vertragliche Leistung !

    Und Hausverbot bis zur Fertigstellung / Abnahme / Schlusszahlung, kann er wie erwähnt
    in den meisten Fällen erteilen !

    Safety first !
     
  7. #7 Gast036816, 15.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    welche anforderungen bestehen denn für die bodenplatte?

    - wu-qualität,
    - tragend,
    - rissbreitenbeschränkung,
    - abdichtung - wo?
    - wärmedämmung,

    zum aufstemmen sollte vorher die anforderungen klar sein, auch ein mängelfreies verschließen der aufgestemmten bereiche sicher stellen und das ganze mit dem tragwerksplaner abstimmen.
     
Thema: Probleme beim nachträglichen Aufstemmen der Sohlplatte?
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