Unterfangung / Dämmung Bodenplatte

Diskutiere Unterfangung / Dämmung Bodenplatte im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage bzw. Diskussionspunkt: Ausgangslage ist, dass wir ein Reihenhaus in KFW Effizienz 55 ohne...

  1. #1 willi22, 15.06.2011
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    Hallo,

    ich bin neu hier und habe folgende Frage bzw. Diskussionspunkt:
    Ausgangslage ist, dass wir ein Reihenhaus in KFW Effizienz 55 ohne Keller bauen (BA-WÜ) und unser Haus jetzt nach DIN 4123 unterfangen werden soll. Damit diese gewährleistet ist, muss unsere Dämmung unterhalb/seitlich der Bodenplatte weggenommen werden. Unser Statiker/Planer befürchten hier die Entstehung von sogenannter Kältebrücken. Was würdet ihr hier machen bzw. ist dies sehr problematisch? Angaben über die Nachbarbebauung werden nicht heraus gegeben.

    Vielen Dank!
     
  2. #2 RMartin, 15.06.2011
    Zuletzt bearbeitet: 15.06.2011
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    Also Ihr baut ein Haus an ein Euch gehörendes bestehendes Haus? Oder wie ist das zu verstehen?!

    Die seitlich weggenommene Dämmung muss natürlich nach Unterfangung wieder montiert werden. Die unter der Platte weggenommene Dämmung wo später die Unterfangung anschliesst kann natürlich nicht mehr angebracht werden.
    Ja, das ist theoretisch ein Kältebrücke... Evtl. die Unterfangungswand von beiden Seiten bis in eine gewisse Tiefe dann dämmen?! Aber da sollen Deine Architekten mal was ausarbeiten.
     
  3. #3 willi22, 15.06.2011
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    Danke für die schnelle Reaktion!
    Unser Haus steht schon (aber noch nicht komplett fertig) und an unser Haus soll jetzt angebaut und mit Keller unterfangen werden. Die Statik (bzw. der Prüftstatiker) fordert, dass unsere Dämmung weggenommen wird und so wie ich das verstanden der Beton direkt an unsere Bodenplatte gegossen werden soll. Wir haben den "Unterfänger" ja auch schon aufgefordert dieses Problem zu lösen, aber dazu wird sich leider ausgeschwiegen.
     
  4. #4 RMartin, 15.06.2011
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    Also ungeachtet der Tatsache, dass bei Unterfangungen meist andere Dinge kritischer sind als 'ein bisschen' weggenommene Wärmedämmung so vorgehen wie zuvor von mir beschrieben.
    Es kann ja überall die Wärmedämmung bleiben ausser unter dem 'Streifen' der Bodenplatte wo die Unterfangungswand 'druntersitzt'.
     
  5. #5 Wieland, 15.06.2011
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    Bevor du dir etwas unterfangen lässt, solltest du dir für dein Gebäude ein Beweissicherungsgutachten erstellen lassen. Wenn es zur späteren Risse-
    bildung kommt hat mans leichter einen Verantwortlichen zu finden.


    :hammer:
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
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    Vielleicht sollte man, bevor hier ne Welle geschoben wird, erst einmal ausrechnen (lassen), welche Auswirkungen diese "Wärmebrücke" hat. Immerhin sitzt die im Erdreich angrenzend an ein zumindest temperiertes Geschoss.
    Es kann sogar sein, dass sich die Energiebilanz durch den Anbau eines Kellers verbessert.

    Viel mehr Gedanken als über die paar mW (keine kW) würde ich mir über andere mögliche Folgen einer Unterfangung machen.

    Kaufen Sie von einem BT oder von einem GU/GÜ. Wer baut mit wem
    Bei einem BT haben Sie eh keine Chance. Bei einem GU/GÜ ist das Grundstück Ihrs und damit kann da niemand ohne Ihre Zustimmung etwas machen!.
     
  7. #7 willi22, 15.06.2011
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    Die eigentliche Unterfangung ist in den Händen eines Prüfstatikers der sehr kritisch drüber schaut und die Unterfangung auch kontrollieren wird. Es müssen laut ihm 65 cm Breite der Dämmung weggenommen werden auf die gesamte Länge unseres Hauses- doch ein bisschen mehr als ein Streifen meiner Meinung nach. Bisher sollen ja gar keine Massnahmen gegen die Wegnahme ergriffen werden bzw. es werden uns trotz mehrmaliger Anforderns keine Infos über die Ausführung des Kellers zur Verfügung gestellt, was uns doch nicht so ganz passt. Wir bauen mit einem GÜ- das Grundstück gehört uns und wir haben auch Hausrecht...

    Danke für die Einschätzung.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
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    Ja, dann ist das doch ganz einfach.
    Teilen Sie dem GÜ mit, Sie würden - wenn überhaupt - die Zustimmung nur erteilen, wenn Ihnen ein schlüssiges Dämmkonzept vorgelegt würde.

    An sonsten möge er den Keller realisieren, ohne IHR Grundstück mit Beschlag zu belegen.
     
  9. #9 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Dürfen Grenzen in Neubaugebieten eigentlich so bebaut werden,daß nachfolgenden
    Bauvorhaben unangemessene Kosten enstehen um überhaupt realisiert werden zu
    können ? Oder gibts da nicht ganz spezielle Vorschriften ??


    :mauer:deal
     
  10. #10 willi22, 15.06.2011
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    Danke für den Hinweis- wir werden dies wahrscheinlich weiter so verfolgen. Wir wollten auch mal eine andere Meinung hören, da die Geschichte insgesamt schon hohe Wellen geschlagen hat (ohne auf weitere Einzelheiten einzugehen).

    Wir bauen mit einem GÜ- die Nachbarbebauung wird von einem richtigen Bauträger durchgeführt (Käufer gibt es wohl noch keinen).
     
  11. Julius

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