Bestandsschutz und Abstand zur Grundstücksgrenze

Diskutiere Bestandsschutz und Abstand zur Grundstücksgrenze im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo lieber Expertenrat, dies ist mein erster Eintrag hier im Forum obwohl ich schon seit mehreren Wochen ganz eifrig die Suchfunktion nutze....

  1. #1 smjokamk, 15.06.2011
    smjokamk

    smjokamk Gast

    Hallo lieber Expertenrat,
    dies ist mein erster Eintrag hier im Forum obwohl ich schon seit mehreren Wochen ganz eifrig die Suchfunktion nutze.
    Ich plane den Erwerb eines Grundstückes mit 2 teilsanierten Gebäuden.
    Bei einem ersten Besichtigungstermin ist mir folgender Punkt aufgefallen. Das hintere Gebäude (ein ehemaliger Stall) steht mit geschätzten 3,5 bis 4m Abstand zu beiden Nachbargrundstücken. Wobei ich davon ausgehe das die Zäunde nicht genau dem Grenzverlauf entsprechen.

    Bei einem Termin beim Katasteramt wurde grob raus gemessen, dass das Grundstück einen "Knick" macht. Somit ergibt sich an der vorderen Giebelkante ein Abstand zur Grenze von ca 3,50m und an der hinteren ein Abstand von 2,80m. Nur stand das Gebäude schon immer dort und wurde nur neu mit Poroton saniert.

    Gibt es so etwas wie einen Bestandsschutz in diesem Sachverhalt?
    Danke!!!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Das kann Dir so keiner sagen.
    1) Saniert kann heissen, Bestandsschutz ist weg, ist nun ein Schwarzbau. Kann aber auch weiter Bestandsschutz geniessen.
    2) Bestandsschutz überhaupt nur für baurechtlich genehmigte Gebäude. Die Beweislast für die einstmalige Genehmigung liegt im Zweifel immer beim Eigentümer.

    Fachmann vor Ort das ganze klären lassen
     
  3. #3 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    In der Regel gilt dann der mittlere Abstand / Maß, bezüglich des Bestandschutz wäre
    zu prüfen ob der Stall legal errichtet wurde !
    Ob es für den Stall eine Baugenehmigung / Geburtsurkunde gibt, nur dann könnte
    man von Bestandschutz sprechen.

    Man sollte vor Kauf für etwaige bauliche Maßnahmen u.Nutzungsänderungen durch
    eine entsprechende Baueingabe bei der zuständigen Baubehörde, eine Unbedenklichkeits
    bescheinigung ausstellen lassen, um sich vor späteren Überrachungen zu schützen!!!

    Safety first !
     
  4. #4 smjokamk, 15.06.2011
    smjokamk

    smjokamk Gast

    Hallo,
    danke für die sehr schnelle Antwort. Ich weiß das der Bau im Nachhinein genehmigt wurde (unter Auflagen z.B. noch zu errichtende Unterzüge). Mir liegen jedoch die Unterlagen noch nicht vor.

    Ist es relevant wenn ein Großteil der Wand einen Abstand von mehr als 3m hat und ein kleinerer Teil nicht?
     
  5. #5 Der Bauberater, 15.06.2011
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    Wenn es wie Ralf schon schrieb ein genehmigtes Gebäude ist, dann ist es nicht relevant. Wenn es ein "Schwarzbau" ist, dann schon.

    Die Genehmigung mit den genehmigten Plänen zeigen lassen.
     
  6. #6 Wieland, 15.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Unbedenklichkeitsbescheinigung u. Akteneinsicht !!!


    Hilft !
     
  7. #7 smjokamk, 15.06.2011
    smjokamk

    smjokamk Gast

    Danke.
    Bis demnächst, denn es sind noch einige Fragen offen.:28:
     
Thema: Bestandsschutz und Abstand zur Grundstücksgrenze
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