1m2 für den nachbarn? wegerecht

Diskutiere 1m2 für den nachbarn? wegerecht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo, ich hoffe das ich hier richtig bin und sich jemand auskennt. mein problem: unser grundstück hat eine 3m breite ca 20 m lange zufahrt. die...

  1. #1 katermarek, 16.06.2011
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    hallo,
    ich hoffe das ich hier richtig bin und sich jemand auskennt. mein problem: unser grundstück hat eine 3m breite ca 20 m lange zufahrt. die einfahrt vom nachbarn ist schräg zur straße und hat ebenfalls 3 m breite. wenn er rauswill mit hänger kommt er kaum rum weil der einfahrt ggü ebenfalls ein grundstück ist. nun möchte der nachbar von uns gern ein stück unserer einfahrt um auf sein grundstück besser rauf zu kommen und hat uns für das wegerecht 250eur angeboten. alle kosten wie notar usw übernimmt er. ich habe keine probleme mit unserer einfahrt, möchte dem nachbar aber nix verkaufen, aber schon entgegenkommen. wie sieht da die rechtslage aus? geht das einfach so? schriftlich unter uns einigen will er nicht, muß alles besiegelt sein. bekomme ich als eigentümer des stück weges probleme?
    ist alles ein wenig kompliziert. habe ja wg unseres grenzpunktes extra ein vermesser kommen lassen damit ich dort ein zaunpfahl setzen kann. der nachbar möchte das ich ihn versetze. kein problem, will dann nur die kosten für den vermsser zurück. kann ich dann 2mal kassieren, also einmal die 250 was er mir angeboten hat fürs wegerecht und einmal für den vermesser?
    vielen lieben dank für eure antworten.
     
  2. #2 Wieland, 16.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    . bekomme ich als eigentümer des stück weges probleme?

    Kann aus dem hohlen Bauch heraus niemand beantworten ! Aber wenn es welche
    gibt, 250.-€ für ein unwiderrufliches Wegerecht ???
    Vielleicht können Sie den Experten einen Lageplan einstellen.

    Grüße
     
  3. #3 Baufuchs, 16.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grunddienstbarkeit "Wegerecht" wird ins Grundbuch eingetragen und geht auch bei evtl. Verkauf auf den Käufer über, mindert also ggf. den Wert deines Grundstücks.

    Wenn Du deinem Nachbarn ohnehin entgegen kommen willst, sprich mündlich mit ihm ab, dass er vorbehaltlich Widerruf die kleine Ecke überfahren darf.
    Kannst ihm das ja auch noch schriftlich bestätigen.

    Solange der Nachbar brav ist, darf er die Ecke überfahren, du kannst aber auch widerrufen.

    Wegen sowas würde ich mir (auch nicht gegen Geld) eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen.

    Will der Nachbar nicht ohne Dienstbarkeit, dann muss er sich eben ein kleineres Auto kaufen..:D
     
  4. roro

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    Ein Wegerecht ist ein grundbücherlicher Eintrag, da geht einmal nichts ohne Notar (eine Vereinbarung nur unter Euch ist da nicht ausreichend).
    Was willst Du wegen 1qm extra vermessen lassen, das halte ich für etwas übertrieben.
    Rechtlich bist immer noch Du für diesen Teil verantwortlich (Steuer, Haftung, ...), davon kannst Du Dich nur trennen, wenn Du das Stück verkaufst.
    Ich würde mir das Wegerecht zumindest auf längere Zeit zahlen lassen (Pacht statt Wegerecht wäre z.B. eine Möglichkeit).
     
  5. Roth

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    So vorgehen wie Baufuchs sagt.

    Wegen 250 EUR mindert man nicht ohne Not den Wert seines Grundstücks durch ein Wegerecht eines Anderen, finde ich.

    Ich habe einen Nachbarn, der nur über mein Grundstück auf seinen Kartoffelacker kommt. Eintragen lasse ich nichts, aber ich gestatte es ihm mit Auflagen (nur wenn unbedingt nötig, nur sein Traktor, keine PKW von Helfern).

    Ohne Eintrag sitze ich am längeren Hebel (und werde immer freundlich gegrüßt).
     
  6. #6 Stef1969, 16.06.2011
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    Super Vorschlag, dann kommt halt er nicht mehr raus :irre
     
  7. Roth

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    Bei Pacht würde es sich allenfalls um Cent im Jahr handeln, bei den niedrigen Pachtpreisen.
    Dem Nachbarn würde das natürlich gefallen...
     
  8. #8 Wieland, 16.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Auch nach Jahrelanger "guter" Nachbarschaft können manche Nachbarn einem Sinneswandel unterliegen.
    Für die einfachen Probleme brauchts einen Plan A für die etwas schwierigeren Fälle
    einen Plan B und für absolute Härtefälle braucht man einen Plan C, dieser muß
    im Notfall dann auch wirklich verfügbar sein. ( siehe Beitrag 3 ).

    Safety first
     
  9. roro

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    Eine Pacht kann ich im Gegensatz zu einem Nutzungsrecht im Grundbuch viel leichter kündigen.
     
  10. #10 Baufuchs, 16.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Irgenwelche Grundbucheintragungen sind aus der Sicht des Fragestellers gar nicht nötig. Es sei denn, er braucht die 250. €.

    Entschädigung Wegerecht Einnahme aus Vermietung/Verpachtung?

    Bei Pacht ist das klar = zu versteuernde Einnahme.

    Pacht überträgt weitergehende Rechte als Wegerechte, die nur das kurzzeitige Befahren erlauben.
     
  11. #11 otto2011, 16.06.2011
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    Also ich würde noch nicht einmal darüber nachdenken für läppiche 250 EUR irgend ein Recht an meinem Grund und Boden (teilweise) abzutreten! So ein Grundbucheintrag hat im Zweifelsfall immer Nachteile. Wieviele Leute würde sagen "Ooh, eine Wegerecht..." - egal ob es schlimm ist oder nicht.

    Wenn das Nachbarschaftsverhältnis gut ist, würde ich es ihm einfach erlauben.
    Wenn ihm das nicht passt, Pecht gehabt! Ich würde mich allerdings auch fragen warum ihm das nicht reicht? Was hat er für Pläne?
     
  12. Ginger

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  13. #13 Baldbauherr, 16.06.2011
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    Mit Wegerecht kannst Du (und auch ein zukünftiger Käufer) NIE wieder einen Zaunpfahl an diese Stelle setzen. Nichtmal einen Pflanzenkübel aufstellen....
    ... vielmehr hast Du vielleicht sogar noch dafür zu sorgen, dass der Weg immer nutzbar ist?
     
  14. #14 burkhard, 16.06.2011
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    Also, wenn ich es recht verstehe möchtest du deinem Nachbarn zwar entgegenkommen, hast aber einen Vermesser bestellt und bezahlt, um deinen Grenzpunkt mit einem Pfahl zu kennzeichnen. Warum habt ihr Beide es nicht so gelassen wie es war, ohne Pfahl auf der Grenze?
     
Thema: 1m2 für den nachbarn? wegerecht
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