Nachbars Baum stört und richtet Schaden an

Diskutiere Nachbars Baum stört und richtet Schaden an im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ich bin Eigentümer eines älteren, derzeit unbewohnten MFH. Unmittelbar an der Grundstücksgrenze, aber noch auf Nachbar´s Grundstück steht ein ca....

  1. Leoni

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    Ich bin Eigentümer eines älteren, derzeit unbewohnten MFH.
    Unmittelbar an der Grundstücksgrenze, aber noch auf Nachbar´s Grundstück steht ein ca. 25 m hoher Baum, dessen große Wurzel bereits weit auf mein Grundstück rüberkommt und meine Grundstückseinfahrt bereits ca. 20 cm angehoben hat !

    Weiterhin gehen die Äste oben an mein Hausdach und haben dieses bereits an den Berührungspunkten teilweise beschädigt. Insbesondere bei Sturm und starkem Wind schagen die großen, wuchtigen Äste dagegen.

    Mein Nachbar hat auf meine Forderung nach Fällung des Baumes eine Fällung zugesagt, jedoch wolle er die Wurzel nur etwas am Stamm abfräsen, ohne diese komplett zu entfernen.
    Mit der Fällung ohne Wurzel ist es also nicht getan, da meine Einfahrt, die ich neu gestalten möchte, dann trotzdem noch von der großen Wurzel angehoben ist.

    Kann ich von dem Nachbarn auch die komplette Entfernung der Wurzel auf meinem Grundstück verlangen (was wohl nur durch ausbaggern möglich ist) ?

    Kann ich Schadensersatz für die Beschädigung des Dachs (auf eine Länge von ca. 5 Metern und Breite von 1 Meter) verlangen, obwohl das Haus alt und DERZEIT unbewohnt ist ? Ggf. wie viel ?

    Danke schonmal für jeden Hinweis.
     
  2. stevie

    stevie

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    Das ist aber nicht das Dach, welches demnächst eh abgerissen werden soll?
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Irgendwer muss doch den Abriss finanzieren. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Jetzt weiß ich, wie das mit den 500 € kostendeckend zu machen ist.
    Das ist der gleiche, der vom Nachbarn den Fällauftrag hat.
    Der fällt einfach in Richtung Haus, dann muss er den Schutt nur noch runter werfen.
    Deswegen auch keine Haftpflicht. Die müsste ja sonst den Schaden bezahlen.
    :think
     
  5. #5 Gast943916, 16.06.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    manche Probleme lösen sich von selbst, andere mit einer Kostenbeteiligung von 500 E
     
  6. Leoni

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    Doch, das ist genau dieses Dach.

    Aber was spielt es haftungsrechtlich für eine Rolle, ob es demnächst abgerissen werden soll ?
    Beschädigt ist beschädigt.

    Aber es geht ja auch darum, ob er die Wurzel von meinem Grundstück entfernen lassen muß. Weiß da jemand eine Antwort drauf ?
    Ich meine gefühlsmäßig "ja", denn ich habe seiner Wurzel nicht erlaubt, zu mir rüberzuwachsen und meine Einfahrt anzuheben.

    Allerdings bin ich mir nicht ganz im klaren darüber, wie weit unter der Erde (auf meinem Grundstück) ich Verfügungsgewalt und damit Rechtsansprüche habe.
    Ich glaub irgendwo gibts da eine Grenze, wobei die hier aber bei weitem nicht erreicht ist, denn ist ja keine 10 cm unter Grund bzw. Anhebung meiner Einfahrt sogar teilweise über Grund......
     
  7. #7 Stef1969, 16.06.2011
    Stef1969

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    Und worin besteht DEIN Schaden, wenn das Dach eh abgerissen werden soll?
     
  8. Leoni

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    Erstmal ist der Abriß bis dato erstmal "nur" eine Planung, von der der Nachbar ja überhaupt noch nichts weiß.

    Sollte ich keinen preislich günstigen Anbieter finden, wird auch nix abgerissen und es bleibt evtl. noch Jahre so stehen.

    Durch die Beschädigung kam und kommt natürlich laufend auch Feuchtigkeit/Nässe/Schnee nach innen, was zu Schimmelbildung führt und die allgemeine Substanz des Gebäudes wesentlich verschlechtert, langfristig sogar zerstört und sich immer weiter nach unten in die unteren Stockwerke fortsetzt (Wände und Holzbalkendecken).

    Eine Renovierung bzw. Sanierung wird dadurch stark verteuert.
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Daß Du eine Schadenminderungspflicht hast, wird Dir auch nicht geläufig sein.

    Gruß Lukas

    PS: Ich bin mir ganz sicher, daß Du dir in Rekordzeit ganz viele Freunde machen wirst. :)
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Den bisher entstandenen Schaden samt Schaden am Dach hast Du beim Kauf als Abschlag rausgeholt.
    Den zukünftigen hast Du durch bauliche Unterhaltung des Bauwerks zu verhindern, das nennt sich Schadenminderungspflicht.

    Erst wenn Deine Reparatur beschädigt wird, entsteht Dir tatsächlich ein Schaden.
     
  11. #11 Gast943916, 16.06.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    noch billiger?
     
  12. #12 Baldbauherr, 16.06.2011
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    Gib doch den Schaden an Deine Gebäudeversicherung weiter. Da bekommst Du dann Auskunft, wer wieviel an wen zu entschädigen hat.
    Achso, ist Dein Gebäude überhaupt versichert? :)
     
  13. Leoni

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    Soweit mir bekannt ist, gehen beim Kauf einer gebrauchten Immobilie, Forderungen und Lasten auf den neuen Inhaber über.

    Daß mit dem Kauf irgend etwas als "Abschlag" rausgeholt und damit abgegolten wurde, steht weder im Kaufvertrag, noch trifft es tatsächlich zu.
    Im übrigen tangieren beim Kauf nur die Vertragsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Nicht aber eventuelle Ansprüche (oder Verpflichtungen) gegenüber dritten.

    Eine Schadensminderungspflicht kann man hier doch nur durch eine Reparatur des Dachs nachkommen. Da der Schaden vom Nachbarn bzw, dessen Baum verursacht wurde, sehe ich keinen Rechtsgrund, weshalb dieser hier nicht haften und die Reparatur vornehmen bzw. bezahlen müssen sollte.
     
  14. #14 Wieland, 16.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Fällen alter Bäume bedürfen einer Genehmigung !

    Möglicherweise genießt gerade dieses Exemplar Bestandschutz u. ist sogar im
    B Plan registriert.

    :hammer:
     
  15. Lukas

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    Macht nix. Viel Spaß dabei.

    Gruß Lukas
     
  16. #16 burkhard, 16.06.2011
    burkhard

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    Allseits beliebt sind Neunachbarn die nur Rechte haben. Welche Rechte du hast wird dir dein Anwalt erklären können. Erstberatungen sind oft für unter 100 € zu haben - also was für Schnapperjäger.
     
  17. #17 Headhunter2, 16.06.2011
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    Für 100€ kriegt man aber auch 1/5 Stockwerk abgerissen... :respekt
     
  18. R.B.

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    :mega_lol: :mega_lol:
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2011
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  20. #20 Gast036816, 16.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schon eine dreiste frechheit, den nachbarn über den löffel zu ziehen.

    bevor der baum mit seinen ästen das nachbargebäude beschädigt, hat der eigentümer vom gebäude das recht zum rechten zeitpunkt die äste fachgerecht zurückzuschneiden. das ist schadensminderungspflicht. kommt der eigentümer dem nicht nach, gehen reparaturkosten zu seinen lasten.
     
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