Wärmedämmung eines geänderten Gebäudeteils

Diskutiere Wärmedämmung eines geänderten Gebäudeteils im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Guten Tag, ich bin Student und benötige eine Information für meine Diplomarbeit. Eine Frage, die sich für mich nach EnEV nicht eindeutig...

  1. Kevin

    Kevin

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    Guten Tag,

    ich bin Student und benötige eine Information für meine Diplomarbeit.

    Eine Frage, die sich für mich nach EnEV nicht eindeutig beantworten lässt:

    Thema Wärmedämmung:

    Setze ich eine Anlage auf ein Dach keines neugebauten Nichtwohngebäudes, so ist diese Anlage so zu isolieren, dass sich die Isolation des Gebäudes nicht verschlechtert. Ist die veränderte Fläche jedoch kleiner als 10% der veränderten Bauteilfläche, in dem Fall das Dach, dann muss die Anlage nur luftdicht sein?

    Beispiel: Ich mache mir ein Loch in meine Hallendecke, um dieses 2 mal im Jahr als Aufstieg aufs Dach zu benutzen. Das Loch ist kleiner als 10% des Daches. Was für Maßnahmen muss ich treffen, um den EnEV-Richtlinien gerecht zu werden?

    Vielen Dank im Vorraus

    über eine baldige Antwort würde ich mich freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    Kevin Dietze
     
  2. #2 Stef1969, 16.06.2011
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    Wasndasfürndeutsch? :mauer

    JULIUS HILF!
     
  3. Julius

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    Aber gerne doch:
    Da man auf das Dach keines Gebäudes generell auch keine Anlage setzen kann, steht zu vermuten, daß stattdessen das Dach eines nicht neuerbauten Nichtwohngebäudes gemeint sein dürfte...
    Also schlicht ein Bestands-Nichtwohngebäude.
     
  4. Kevin

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    Ja genau^^
    hups... da war ein "k" zu viel drinne und ein "Nicht" zu wenig :D

    aber genau das meinte ich

    weiß jemand wie da die Richtlinien sind?

    LG
     
  5. #5 ManfredH, 16.06.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Auf jeden Fall solltest du deiner Diplomarbeit die richtigen Begriffe verwenden.

    Gebäude/Bauteile können gegen Energieverlust bzw. Wärmedurchgang nur gedämmt
    werden

    Isoliert werden Elektroleitungen, und - der Vollständigkeit halber - abgedichtet wird gegen das Eindringen von Feuchtigkeit
     
  6. Kevin

    Kevin

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    will ja hier nich klugscheißern, aber laut Duden ist "isolieren" so definiert :
    gegen Störungen an elektrischen Leitungen, gegen Temperatur-, Schall- oder Feuchtigkeitseinwirkung durch entsprechendes Material schützen.

    ich glaub das ist reine Interpretationssache :winken
     
  7. #7 wasweissich, 16.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich glaube nicht .....
     
  8. #8 Bernd D, 16.06.2011
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    Ganz bestimmt nicht.

    Was für eine Anlage soll nun auf das Dach?
     
  9. Kevin

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    Ein Abluftventilator soll drauf.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 27.06.2011
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    habe ich richtig verstanden:
    Du willst auf das Dach eines bestehenden Nichtwohngebäudes einen Abluftventilator draufstellen und mittels einer Durchdringung an das Gebäude anschließen?

    Meine Interpretation:
    Da die EnEV für diesen Fall (also haustechnische Durchdringungen) keine Anforderungen nennt, sind nur die "normalen" technischen Bestimmungen aus der EnEV und sonstigen Vorschriften einzuhalten: Luftdichtheit, Brandschutz etc... Und natürlich der Mindestwärmeschutz zur Vermeidung von Kondensat- und Schimmelbildung. Und es darf nicht zu Schäden führen, steht in den ersten Artikeln der Bauordnung... z.B. Art3: Allgemeine Anforderungen

    eine ähnliche Fragestellung könnte ja lauten: darf ich in mein bestehendes Haus einen Briefkasten in die Außenwand einbauen?
     
  11. Kevin

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    Hallo,

    ja genau so sind die Vorgaben.
    der Vergleich ist sehr treffend :D

    danke schön
     
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