Entnahme von Riester für das Eigenheim

Diskutiere Entnahme von Riester für das Eigenheim im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da wenigstens in meinem und im Fall von meiner Freundin die Beratung der Versicherer falsch war will ich hier mal kurz das Vorgehen bzw. unsere...

  1. gonso

    gonso

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    Da wenigstens in meinem und im Fall von meiner Freundin die Beratung der Versicherer falsch war will ich hier mal kurz das Vorgehen bzw. unsere Erfahrung zusammenfassen.

    Unser Ziel war es das Geld aus unseren Riesterverträgen in den Kauf/Bau eines selbstbewohnten EFH zu stecken.
    Die Versicherer bzw. deren Vertreter erklärten uns dies ginge nur wenn man wieder ein Riesterproduckt abschließt, im Angebot wären hier Bausparer.
    Unter 10000€ würde nicht ausbezahlt, es können nur 75% verwendet werden ....

    Wir haben jetzt das Geld nach ca. 8 Wochen beide zu 100% auf unseren Konten und können dieses zum Bauen verwenden.

    So jetzt zum vorgehen:

    Vor allem habe ich meinen Vertrag beim Versicherer beitragsfrei stellen lassen.

    1. Formlose Mail mit der Aussage man wolle seinen Riester zum Bau/Kauf eines eigengenutzten Wohnraumes verwenden.
    Hierbei sollte man wie bei allen folgenden Anfragen die Sozialversicherungsnummer angeben.
    In der Mail habe ich noch meinen Anbieter und die Versicherungsnummer des Riestervertrages genannt.
    Mail: Zulagenstelle@drv-bund.de
    2. Binnen von 1-2 Wochen kommt dann von der Zulagenstelle dann die nötigen Unterlagen für den Antrag.
    Ausfüllen und via Post an die Zulagenstelle schicken.
    Werden mehrere Riester, z.B. vom Lebenspartner für das selbe Objekt genutzt können Sie die Unterlagen auch gesammelt schicken.
    3. Nach 4 Wochen ging uns der Bescheid über die Bewilligte Auszahlung zu. Gleichzeitig erhält Ihr Versicherer diesen Bescheid zugeschickt.
    4. Nun habe ich dem Versicherer schriftlich mitgeteilt das ich 100% des Geldes ausbezahlt haben möchte, gleichzeitig die Bankverbindung angeben.
    5 Nach einer Woche noch mal nachgefragt und am nächsten Tag war das Geld dann auf dem Konto.
    6. Binnen einen Jahres ist der Zulagenstelle der Einzug nachzuweisen. Dies geschieht z.B durch den Meldebescheit.


    Von nun an führt der Anbieter ein "fiktives" Wohnförderkonto, auf diesem wird das entnommene Kapital mit 2% Verzinst.
    Mit Renteneintritt muss man das Geld dann Versteuern.

    Noch zu beachten, das Haus wird dadurch zum Riester Objekt dh. wird es Verkauft muss man den Betrag des fiktiven Wohnförderkonto wieder im Sinne von Riester verwenden.

    Angefallene Gebühren waren 100€ pro Vertrag für die Auszahlung.

    Gruß
    gonso
     
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