Plan- Baumangel? Kosten für Alternativen?

Diskutiere Plan- Baumangel? Kosten für Alternativen? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus wieder zusammen. Unser 'schlüßelfertiges Haus' ist fast fertig und wir wohen schon. Ich verdauere langsam, dass ich von Baufirma anstatt...

  1. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    Servus wieder zusammen. Unser 'schlüßelfertiges Haus' ist fast fertig und wir wohen schon. Ich verdauere langsam, dass ich von Baufirma anstatt verträglichen 3,5% Nachlass bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen eine Zusatzrechnung auf knapp 6000E bekommen habe. Da wir tatsächlich alle Rechnungen stressing Termingerecht zahlten finde ich es nicht für besonders fair. Deswegen frage ich auf die Kosten für Planabweichungen - die Architektin der Baufirma hat ein Fehler gemacht und Grundstückgegebnheiten falsch berücksichtigt und Haus mit Terrasse falsch geplant, senkendes Gelände nicht berücksichtigt. Somit würde unsere urpsrüglich geplante Terrasse mit Höhe vom 2,5m (!!!) oberhalb vom Urgelände ausgefertigt werden müssen! Das ging natürlich nicht und wegen dieser fehlerhaften Ausführung hatten wir auch BAUSTOPP. Plan wurde dann durch Architektin für Balkon mit teilweise Terrasse an Stützen ausgebessert, Pläne habe ich unterschrieben, über Preis wurde mündlich gesat, dass Kosten für urpsrünglich geplannte Terrase werden in neu geplanten Balkon mit neuen Terrase übertragen, dass sollte eigentlich passen. Da wir nach dem Einzug nur tiefes Loch vor Terrasentüre haben, ohne Balkon und ohne Terrase, habe ich bei baufirma nachgefragt, was damit... Fürs Errichten des Balkons mit dieser neu geplannten Terrase auf den Stützen habe ich plötzlich von Baufirma Zusatzangebot mit 3500E bekommen, was mich überrascht hat. Meine Frage - dass wir keine gewünschte und ursprünglich geplannte Terrase bekommen aufgrund von Fehlplanung und deswegen Fehlausführung, ist nicht zufällig als Baumangel zu beurteilen? Muss ich tatsächlich jetzt zusätzliche Kosten für Ausbesserungen der Planabweichungen zahlen? Soll nicht Balkon mit Terrase die aufgrunde von Fehlern des BU-es passierten baufirma tragen? Oder mindestens teilweis, z.b. 50%? Preis für Balkon und neue Terrase an Stützen ist nicht Teil des ursprünglichen Vertrages, Herstellen der vorherigen Terrase, die wir nicht bekommen doch. danke f. ihre ansichte
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich jedenfalls, höre nach dem 2. satz auf, zu lesen...

    schon mal was von punkt-absatz gehört?
     
  3. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    ja, Verzeihung, man ist voll von Emotionen dabei! Kosten steigen und steigen trotzt dem Festpreis...habe Eindruck, es endet nie...bin ich ein Weichei, dass ich Zusatzangebote, Ausbesserungen usw. akzeptiere, übernehme und zahle? darum geht es mir... oder soll ich gegen Baufirma kämpfen? z.b. in diesem fall mit terrasse
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Baumal meinte damit wohl, dass der Sachverhalt nicht zu verstehen ist. Der Text ist, sagen wir mal, "kompliziert" formuliert. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ob es kompliziert formuliert ist, weiß ich nicht.

    ich hab keine lust mir einen textblock mit
    einer ladung aneinandergereihten sätze
    ohne absatz durchzulesen....
     
  6. #6 Lynx1984, 17.06.2011
    Lynx1984

    Lynx1984

    Dabei seit:
    30.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kundenbetreuer
    Ort:
    Großraum Karlsruhe
    Hallo ENDY,

    ohje wie es scheint bist Du lediglich mit Deinem Smartphone online und hast dort keine Enter Taste... Wahrscheinlich noch kein "richtiges Internet" im neuen Haus? Ich helfe Dir mal Deinen Text zu strukturieren:



    Servus wieder zusammen,

    AUSGANGSLAGE:
    Unser 'schlüßelfertiges Haus' ist fast fertig und wir wohen schon. Wir haben aktuell ein Problem: Wir haben von der Baufirma eine Zusatzrechnung über knapp 6000€ erhalten.

    WAS DARAN NICHT STIMMIG IST:
    Die Zusatzrechnung ist außerplanmäßig gekommen, da es zu einer Planabweichung gekommen ist. Das Verschulden für die Planabweichung liegt allerdings bei der Architektin der Baufirma. Diese hatte die Terrasse falsch geplant, da Sie das Senken des Geländes nicht berücksichtigt hat. Nach einem Baustopp (@ EDDY: WER HAT DIE KOSTEN HIERFÜR GETRAGEN?) wurden die Pläne durch die Architektin ausgebessert und die Terrasse und der Balkon mit Stützen ausgebessert.

    Die nachgebesserten Pläne habe ich dann unterschrieben. Es wurde die mündliche Vereinbarung getroffen, dass die Kosten für die alte Terrasse mit den Kosten für die neue verrechnet werden. (@EDDY: WURDE HIER EINE ABSPRACHE BZGL MEHRPREISEN GETROFFEN?, HAST DU ÜBERHAUPT WIRKSAM EINE EVTL. TEURERE TERASSE&BALKON BEAUFTRAGT?)

    Nun ist es so, dass die Stützen erstellt wurden, aber noch kein Balkon und keine Terrasse. Auf Nachfrage, wann denn meine Terrasse käme, wurde mir plötzlich ein Zusatzangebot in Höhe von 3.500€ (@ Eddy: Was hat dass dann mit den 6.000€oben zu tun?) unterbreitet. Das hat mich sehr überrascht, denn die Abweichung ist ja nur auf die Fehlplanungen der Architektin zurück zu führen. Der Preis für Balkon und neue Terrasse an Stützen ist nicht Teil des ursprünglichen Vertrages. Das Herstellen einer ebenerdigen Terrasse ist jedoch Vertragsbestandteil. Hierauf warten wir bis dato.

    MEINE FRAGEN AN EUCH:
    1. Ist die Fehlplanung nicht als Mangel zu beurteilen?
    2. Muss ich jetzt tatsächlich die Kosten für die Nachbesserung tragen?
    3. Sollten die Kosten nicht eigentlich dem BU angelastet werden, da die Fehlplanung auf deren Architektin zurück zu führen sind, zumindestens teilweise.


    danke f. ihre ansichte




    Hoffe dass Dir hier nun weiter geholfen wird.
    @ EDDY: Bitte noch die offenen Fragen beantworten und vielleicht ein bissl näher darlegen was Du wie/wann beauftragt hast und was nicht.

    Beste Grüße
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    fangen wir mal damit an!

    ist eine ebenerdige terrasse vertragsbestandteil
    (ich nehme ab, du baust mit einem GU o. BT),
    vermutlich noch barrierefrei, kann er nicht einen aufpreis
    für selbst verschuldete planungsfehler einfordern....

    ich würde dir mal einen gang zu einem anwalt, baurecht
    empfehlen. das wird vermutlich preiswerter sein ,als die
    nachforderungen, die im raume stehen....
     
  8. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    Hallo Lynx1984, vielen vielne Dank, so ist das geschehen.
    Zusatzrechnung von 6000E ist für andere Arbeiten gekommen - einige zusätzliche Isolationen und Arbeiten, erneute Fliesenverlegung bei Fehler im Badplan usw....Diese hat mit Balkon&terrase nichts zu tun.

    1. Die KOSTEN für Baustopp HABE NUR ICH GETRAGEN, BU hat sich nicht beteiligt. Architektenfehler bei Geländedarstellung merkte ich nicht, kenne mich in Architektenarbeit nicht aus

    2. ich habe KEIN BALKONBAU beauftragt. Ich habe Terrasse gewollt, die aber aufgrund der o.g. Fehlern nicht gemacht werden konnte. Balkon anstatt eines Teiles der geplannten Terrase wurde damals als einzige Alternative, um weiter zu bauen dürfen! Ich war mit Balkon einverstanden, damit nicht zum Abriss kommt und damit baustopp beendet wird. Kosten für Balkon&Terrasse sollten damals laut BU nicht höher sein als ursprünglich für große Terrasse geplant. So hat sich damals BU geäußert.

    Jetzt, wenn wie KEINE Terrasse und auch KEIN Balkon haben fragte ich bei BU nach. Und da kamm als Überraschung Angebot für Terrasen&Balkonbau in der Höhe von 3500E.

    Also was denken Sie alle über Kosten für Zwangbalkon&Terrasse? Und Kosten für baustopp?
     
  9. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    völlig wurscht was wir denken.
    du hast ein stück haus gekauft. welche leistungen und mehrkosten im leistungssoll des unternehmers liegen und welche fehler durch den firmeneigenen architekten selbstverschuldet sind, kann nur ein anwalt mit fachkompetenz nach durchsicht des vertrages und klarstellung der gegebenheiten beantworten.
     
  10. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    na ja den RA besuchen würde ich eher nur als notfallmäßige, unvermeidnliche und ganz letzte Möglichkeit sehen.

    Prinzipiell bin ich insgesamt mit dieser Baufirma zufrieden, nur dies da geht mit unter die Haut. Wenn ich ein klares Argument in der Hand hätte, wahrscheinlich geben die nach und übernehmen mindestens teil von diesen Zusatzkosten für Balkon&Terrasse.

    Ich wollte deswegen nur profi Ansicht haben, ob sich diese prinzipell Zwangausführung mit Balkon&Terrasse als Baumangel beurteilen lässt. Dann müsste sich die Baufirma auch bewusst sein, dass die mindestens Teil von Kosten für diese Balkon&Terrasse übernehmen sollten. Ich könnte dann besser aushandeln und argumentiren.
     
  11. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo ENDY,
    was steht im Vetrag? Genau das muss Dir der Bauunternehmer zum vereinbarten Preis hinstellen.
     
  12. marwi

    marwi Gast

    Hallo,

    ich denke mal, da wirst Du auch nichts machen können.
    Im Bauleistungsvertrag ist klipp und klar geregelt, was Du für Dein Geld ausgeführt bekommst.
    Wenn da nichts von Terrasse steht, bekommst Du sie auch nicht.
    Auf den Bauplänen ist sie aber eingezeichnet, damit das Bauamt sehen und prüfen kann, welche Fläche Du be- und überbauen willst, damit sie Dir die Baugenehmigung und die Auflagen erteilen können. (B-Plan und Entwässerung usw.)

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wolltest Du eine barrierefreie Terasse haben, die nun aber nicht möglich ist, weil ein absenken des Grundstückes nicht berücksichtigt wurde. Wie meinst Du das?

    Gruß
    Markus
     
  13. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    Im Vertrag steht Betonstützmauer und Aufschüttung für ca 2200E für Terrasse. Komplettes Fertigstellen der Ausenanlagen steht im Vertrag nicht, wurde vom Anfang noch nicht geplant.

    Diese Terrase (f. o.g. 2200E) kann aber nicht gebaut werden, sondern Balkon&Terrasse. Die Ausführung hat sich nach Baustopp geändert. Von für Terrasse geplanten 2200Euro wurden bereits 1990E verbraucht und zwar für Gabionen, die für geänderte Ausführung mit Balkon&Terrasse benötigt wurden. Jetzt bleibt Ausfertigen der Balkon&Terrasse f. genannte 3500E, die aufgrund der Fehlplanung der Firmeneigenen Architektin notwendig ist.

    Und darum geht es mir.

    Ist das Baumangel? Für mich entstehen durch diese Fehlern zusätzliche Kosten mit einigen Tausend Euro...soll sich baufirma beteiligen?
     
  14. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    Wenn ich das richtig verstanden habe, wolltest Du eine barrierefreie Terasse haben, die nun aber nicht möglich ist, weil ein absenken des Grundstückes nicht berücksichtigt wurde. Wie meinst Du das?



    Ja richtig, Unterschied in der Höhe der gelände ist sogar 2,5m! das hat Architektin gar nicht gesehen, gemarkt oder was weis ich. Deswegem kamm zum baustopp, weil terrasentüre waren plötzlich 2,7m oberhalb des Urgeländes. Firma war sich bewusst, dass Fehler geschehen ist, hat schnell reagiert und Balkon&Terrasse vorgeschlagen, was ich akzeptiert habe. jedoch sollte es OHNE AUFPREIS passieren!!! Und jetzt, wenn wir schon wohnen und ich fragte nach Balkon&Terrasse hat mir Firma Zusatzangebot für 3500E gemacht. Soll ich alle diese Kosten, die wgwn Fehler der Baufirma entstanden tragen?
     
  15. #15 Baufuchs, 17.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, Architekten nennen das "Sowieso-Kosten".

    Wenn das Gelände von vorn herein richtig eingeplant worden wäre, so wäre auch dann eine ebenerdige Terrasse nicht möglich gewesen, sondern es hätte so wie jetzt eine Kombi Lösung "Terrasse-Balkon" gebaut werden müssen.

    Da die Kosten also sowieso entstanden wären wird argumentiert, dass ja kein Schaden entstanden ist, den man ersetzen müsste.

    Ausgenommen davon wäre der Schaden (Bereitstellunszinsen/längere Mietzeit etc.) der durch die Verzögerung entstanden ist.

    Google mal nach : Sowiesokosten
     
  16. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    Da kann ich widersprechen - wir konnten uns beim Planen dann z.B. für anderen Haustyp entschieden können oder Haus am Baugrund anders orientieren und somit ebenerdige terrase ohne balkon bekommen. Balkon im EFH haben wir nie gewollt, finden es für unnötig. Dann würden keine Kosten für Balkon entstehen.
     
  17. #17 Baufuchs, 17.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wir kennen weder dein Grundstück, noch deine Pläne, noch die Baubeschreibung.

    Insofern ein bisschen Rätselraten.

    Schnapp dir also deine Unterlagen und geh damit zum Anwalt.
     
Thema: Plan- Baumangel? Kosten für Alternativen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baumangel durch fehlplanung

Die Seite wird geladen...

Plan- Baumangel? Kosten für Alternativen? - Ähnliche Themen

  1. Wohn-Esszimmer mit Küche planen

    Wohn-Esszimmer mit Küche planen: Hallo, unser Wohn-Essbereich und die Küche haben die L-Form als Grundriss. Die Küche ist hierbei "um die Ecke"und hat eine Schiebetür zum...
  2. Abdichtung Abluftrohr Flachdach mit Plane

    Abdichtung Abluftrohr Flachdach mit Plane: Hallo zusammen, ich habe vor für das Abgasrohr (Durchmesser 11 cm) der neuen Gastherme durch unser Flachdach zu führen. Es wurde vor einigen...
  3. Gartenhaus in Holzrahmenbau selber planen und bauen

    Gartenhaus in Holzrahmenbau selber planen und bauen: Hallo liebe Bauexperten, ich habe schon einiges im Netz gelesen und möchte gerne meine Planung hier mit euch Profis besprechen, da ich in der...
  4. Plan erstellen mit Software Vorgehensweise bei Betonständer

    Plan erstellen mit Software Vorgehensweise bei Betonständer: Hallo, ich möchte mir rein privat einen Plan für ein Haus erstellen. (ich nutze Plan7Architekt expert) Das Haus soll in Betonständerbauweise...
  5. Ausbau Dach: Pläne / Grundriss inkl. Benennung der Tragenden Wände fehlt. Problem?

    Ausbau Dach: Pläne / Grundriss inkl. Benennung der Tragenden Wände fehlt. Problem?: Hallo zusammen, Wir möchten einen alten Dachboden zu Wohnzwecken umbauen. Wir dachten, dass wir über die Akteneinsicht beim Amt Pläne über die...