Lange Verzögerungen durch den GÜ

Diskutiere Lange Verzögerungen durch den GÜ im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo,... nach dem wir schon eine gefühlte Ewigkeit auf unsere Baugenehmigung gewartet haben, dürfen wir jetzt schon wieder warten :mauer...

  1. #1 Judy, 18.06.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.06.2011
    Judy

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    Hallo,...

    nach dem wir schon eine gefühlte Ewigkeit auf unsere Baugenehmigung gewartet haben, dürfen wir jetzt schon wieder warten :mauer

    Fangen wir mal am besten beim Anfang an...

    Am 04.02.2011 reichten wir unsere Bauanträge beim Bauamt ein, was ich auch schon etwas spät fand, da wir unser Haus schon seit ca. Oktober 2010 planten und 2011 eigentlich vorhatten, einzuziehen.
    Kleine Veränderungen oder Verbesserungen an den Grundrissen ließen lange auf sich warten.
    Uns wurde aber erzählt, dass wir es über ein vereinfachten Bauantrag machen, der in ca 1,5 Monaten fertig sein soll.
    Pustekuchen...
    Unsere Sachbearbeiterin war ziemlich erbost als sie das laß.
    Sie meinte jeder Architekt sollte wissen, dass in diesem Gebiet kein vereinfachter Bauantrag möglich ist, da es sich um en Dorf handelt und kein Bebauungsplanvorhanden ist. Dieser Versuch hat uns nur unnötig zeit gekostet, meinte Sie.
    Die Aussage vom Architekten des GÜ darauf, dass man es ja mal versuchen konnte, machte mich auch schonmal an seine Kompetenz stutzig.

    Da ich dern Bauantrag online täglich verfolgte, sah ich das noch ein Plan für die Drainageleitungen der Regenrinnen fehlte.
    Natürlich habe ich gleich beim Architekt des GÜ angerufen, der sich ziemlich darüber aufregte, aber er versicherte mir, dass er sich gleich am folge Tag sich telefonisch bei meiner Sachbearbeiterin drum kümmern will.
    Somit war der Fall für mich erledigt...denkste.
    Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahme, rief ich bei meiner Sachbearbeiterin an und fragte wo es den hakt und Sie meinte, dass dieser Plan immer noch fehlte und es diesen Anruf niemals gab :mauer
    Ich naürlich gleich den Architekten des GÜ angerufen und er versprach mir den Plan gleich fertig zu machen...was auch wieder über eine Woche auf sich warten lassen hat :mauer

    Naja nicht desto trotz,war unser Bauantrag dann endlich am 11.05.11 und ich dachte , jetzt kann es endlich richtig los gehen :bau_1:
    Falsch gedacht.
    Wir mussten fast einen ganzen Monat auf die Tiefbaufirma warten, die uns den Bodenaustauschte :frust

    Aber jetzt kommt das beste.
    Die Statik ist noch gar nicht fertig und mit die Fundamentstreifen kann noch nicht begonnen werden :motz :mauer
    Nach einem Anruf gestern beim Bauleiter des GÜ wurde mir gesagt gesagt, dass die Statik immer noch beim Architekten des GÜ erstellt wird, also noch nichtmal beim Statiker ist :mauer
    Also wird es diesen Monat wieder nichts und dieses Jahr einziehen glaub ich schonmal gar nicht dran.

    Am meisten regt mich ja auf, dass ich alles schnellstmöglich abgegeben habe, sogar andere Termine platzen lassen habe um alles auf den schnellsten Wege zu erledigen....und jetzt sitz ich rum und kann nur warten :motz

    Muss ich das denn auf mich sitzen lassen???
    Wir haben zwar in unserem Bauvertrag eine Klausel die besagt, dass unser Haus in 6 Monaten fertig sein soll, ansonsten gibt es prozentual Geld zurück.
    Der Bauleiter des GÜ meint aber, dass die 6 Monate erst anfangen mit der Bodenplatte.
    Trotzdem haben wir aber 2-3 Moante verzug die alleine auf den Architekten des GÜ zurück zuführen sind.
    Das sind 2-3 Monate mehr Bereitstellungszinsen, Zinsen, Miete für uns und ganz abgesehen davon...wir zieht schon gerne im tiefsten Winter um :motz

    Was meint ihr, was kann ich machen???
    Oder muss ich das wirklich auf mich sitzen lassen???


    MfG Judy
     
  2. Baumal

    Baumal

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    das sind aber viele männchen, die sich den kopf einschlagen...:mauer
    ich lese immer nur architekt?
    baust du mit einem architekten, oder ist es doch eher
    ein BU/GU/BT...?
     
  3. mls

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    is doch egal, mit wem .. :p
     
  4. #4 Gast036816, 18.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vertragstermine mit den firmen nützen nix, wenn die pläne dazu nicht passend geliefert werden.

    ist der architekt separat beauftragt vom bauherrn?

    ist der tragwerksplaner separat beauftragt vom bauherrn oder im architektenvertrag mit enthalten? - liest sich erst einmal so.

    das kann ein fall für den anwalt werden.
     
  5. #5 Baufuchs, 18.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Judy

    Lies mal das hier und dann schreib uns was davon auf dein Bauvorhaben zutrifft.
     
  6. Judy

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    Bin gerade nur auf`en Sprung hier.
    Werd mir den Link später genau durchlesen.

    Also aus meiner jetzigen (laienhaften) Sicht haben wir einen Bauleiter.
    Dieser Bauleiter hat den Architekten beauftragt.

    Inwiefern der Bauleiter mit dran schuld hat, kann ich leider nicht sagen.
    Er gibt jedenfalls den Architekten die Schuld.



    Bis später und schonmal danke für eure Hilfe.
     
  7. #7 fmw6502, 18.06.2011
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    vermutlich ist das Modell von hier (104ff) noch gültig, dann ist es ein GÜ

    Gruß
    Frank Martin
     
  8. #8 fmjuchi, 18.06.2011
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    Hi,

    leider hast du nicht geschrieben, wie lange es gedauert hat, bis die Unterlagen für den zweiten Anlauf zusammen waren. Deinem Vertragspartner, wer auch immer das sein mag, kann man nicht anlasten, dass ein Verfahren nach 34 BaugGB nun mal länger dauert.

    Sicherlich hätte er wissen müssen, dass ein vereinfachtes Verfahren mangels Bebauungsplan nicht möglich ist. Das ändert aber nichts an der Bearbeitungszeit bei der Bauverwaltung.

    Wenn kein Starttermin vereinbart war, wird dein Vertragspartner auch sicherlich noch nicht in Verzug sein. Es ist ja lt. deiner Aussauge nur der Fertigstellungstermin nach 6 Monaten vereinbart. Wann die Frist beginnt sagt dir ein Fachmann nach Blick in die Verträge.

    Die Auftragsbücher sind nun mal zurzeit voll und die Firmen die zum Preis deines GU arbeiten eben gerade beschäftigt. Es würde mich wundern, wenn dein Vertragspartner sich im Vertrag nicht entsprechend abgesichert hätte.

    lg
     
  9. Judy

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    @fmw6502

    Ja ich denke auch, dass es sich um ein GÜ handelt,
    aber es handelt sich nicht um die Baubeschreibung/Anbieter von meinen früheren Beitrag.

    @fmjuchi

    Welchen 2. Anlauf meintest du???
    Für den Bauantrag???Der blieb ja der gleiche.
    Es wurde nichts nachgereicht, bloß ein vereinfachtes Verfahren war nicht möglich.

    Das regt mich ja auch nicht auf.
    Es regte mich auch nicht auf, dass die Tiefbaufirma lange auf sich warten ließ,...
    aber jetzt mit der fehlenden Statik, reißt auch langsam mein Gedultsfaden.
    Mein GÜ(?) meinte auch, dass es normalerweise schon parallel zum Bauantrag eingereicht hätte werden können.
    Und da versteh ich auch nicht meinen GÜ bei genauer Betrachtung.
    Wenn ich es nämlich richtig verstanden habe, dann rechnet der Architekt die Statik aus,...die übergiebt er dann dem GÜ und der wiederrum übergiebt sie dem Statiker zur überprüfung.
    Dann hätte doch auch schon der GÜ viel früher krach schlagen müssen beim Architekten oder???

    Ja ich denke auch.
    Das ist unser Problem.
    Aber da wir zum Vertragssabschluss noch keine Baugenehmigung hatten, kann man schlecht einen Starttermin festlegen.
    Man hätte z.B. rein schreiben sollen, dass nach max. 2 Wochen nach der aushändigung der Baugenehmigung, mit dem Bau beginn werden muss.
    Aber mit sowas kann man ja vorher nicht rechnen :(


    MfG Judy
     
  10. Judy

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    Jezt habe ich vielleicht was :D

    Ich habe meine Bau- und Leistungsbeschreibung nochmal raus gesucht und dort steht drin....

    Die Statik zählt doch nicht als Auflage oder??? :bef1004:


    Und wenn wir schon dabei sind...was heißt der letzte Abschnitt....



    Gruß Judy
     
  11. #11 Baufuchs, 18.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei Pkt. 1 kannst Du einhaken.

    Pkt. 2 ist tricky.
    Danach sollst Du vor Baubeginn eine quasi Bankbürgschaft abgeben. Den Text/Vordruck hättest Du vom GÜ schon bekommen müssen.

    Lass mal von einem Anwalt prüfen, ob diese Vertragsklausel überhaupt rechtswirksam ist.

    Lies dazu mal hier Pkt (6) Nr. 2
     
  12. Judy

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    So mein GÜ gestand, dass laut Bauvertrag die 6 Monate schon begonnen haben,... jetzt war auf einmal nicht mehr die Rede von "Baubegin ab der Bodenplatte"

    Er meinte aber, er versuche trotzdem die Bauzeit einzuhalten.
    Natürlich ohne dabei zu fuschen :Baumurks
    Gerne würde ich es ihn glauben aber ich bin nun an den Punkt angekommen,
    wo ich lieber professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchte.

    Ich habe heute auch über einen 3. gehört, dass die Verzögerungen bewusst von ihm hervorgerufen wurden, weil er zu viel Baustellen aufeinmal angenommen hat.
    Von einer seiner anderen Baustellen weiß ich , dass dort auch wieder Baustop ist, da die Statik vom Ringanker oder sowas fehlt :motz

    Wo oder an wem kann ich mich da wenden???
    Bauherrenschutzbund??? Architekten????
    Was kostet sowas im Durchschnitt???
    Wie oft kommt dann jemand vorbei???



    MfG Judy
     
  13. #13 ecobauer, 21.06.2011
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    Danke für den Link aber leider ist kein Ansprechpartner in meiner unmittelbaren Umgebung. :(

    Wie oft sollte denn so ein Baubetreuer vorbei kommen???
     
  15. #15 ecobauer, 21.06.2011
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Lange Verzögerungen durch den GÜ

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