nachträgliche Schalldämmung?

Diskutiere nachträgliche Schalldämmung? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, in meiner Wohnung ist eine Wand zur Nachbarwohnung in Trockenbauweise erstellt. Nachdem ich mich nun lange genug über die Musik,...

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  1. Dionys

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    Hallo,

    in meiner Wohnung ist eine Wand zur Nachbarwohnung in Trockenbauweise erstellt. Nachdem ich mich nun lange genug über die Musik, speziell die Bässe, meines Nachbarn aufgeregt habe, dieser jedoch nur in Zimmerlautstärke hört, habe ich mir die Wand mal genauer angesehen.
    Es handelt sich dabei lediglich um eine auf beiden Seiten einfach mit 12,5mm Gipskarton beplankte Metallständerwand mit gelber Dämmwolle dazwischen.

    Was kann ich auf meiner Seite dafür tun um endlich Ruhe zu haben?

    Meine Überlegung ging bisher dahin, einfach noch ein oder zwei Lagen Fermacellplatten auf meiner Wandseite anzubringen. Diese sind schwerer als Gipskarton und sollten bei Schallproblemen besser wirken. Ob das ausreicht?

    Gruß,
    Manuel
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Nein.

    Bevor man hier weiter plant, müsste zuerst einmal der genaue Aufbau bekannt sein. Wir wissen also, beidseitig mit GK beplankt. Wie wurde der Zwischenraum aufgefüllt? Wirklich nur (gelbe) Mineralwolle? Gibt´s eine Luftschicht?
    Was ist mit den Flanken? (Verbindung zu anderen Mauern) Boden, Decke?

    Bei den Herstellern der GK Platten gibt es umfangreiche Infos, auch zum Thema Schalldämmung. Da solltest Du Dich einmal in die Thematik einlesen.

    Ich befürchte, Dein Problem wird sich so einfach nicht beseitigen lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 jscheller, 19.06.2011
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    Naja, wir muessen ja hier nicht alles im Detail aufklaeren, aber soviel kann man sagen: Wenn man da noch ein paar Lagen draufschraubt (und die Wand nicht umfaellt), wird es besser als vorher. Optimal waere es, wenn der Nachbar das auf der anderen Seite auch macht.
    Eigentlich sollte die Trennwand zwischen zwei Wohnungen aber nicht so aussehen. Wer nun daran schuld bzw zur Rechenschaft zu ziehen ist, ist ein anderes Thema.

    Gruss jscheller
     
  4. KPS.EF

    KPS.EF

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    Ein Blick in die Sächsische Bauordnung

    http://www.bauordnungen.de/Sachsen.pdf

    bringt gewiss schon hinreichende Anhaltspunkte bzgl. der Zulässigkeit derartiger Trennwände zwischen fremden Wohnbereichen.

    Wenn nicht, reicht gewiss auch ein Anruf bei der zuständigen unteren Baubehörde ... da werden Sie geholfen!

    KPS
     
  5. Eric

    Eric

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    Wenn er Pech hat, ziehen er und der Nachbar bis zur Behebung des fehlenden Brandschutzes aus.
     
  6. Dionys

    Dionys

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    Nun, die sächsische Bauordnung sagt, dass Trennwände zwischen Nutzungseinheiten mindestens feuerhemmend sein müssen. Da ich jedoch nicht weiß was da genau für Gipskartonplatten verbaut wurden, kann ich auch nicht beurteilen ob die Wand als feuerhemmend gilt.
    Kann ich das irgendwie genauer feststellen? Das wäre ja ein wirklicher Grund für den Vermieter etwas zu tun.

    Der Zwischenraum ist meiner Ansicht nach nur mit Mineralwolle gefüllt, keine Luftschicht. Aber das kann auch täuschen da ich nur eine kleine Öffnung gemacht habe um nachzuschauen.

    Ich hoffte auf eine einfache und schnelle Lösung die ich selbst bewerkstelligen kann ohne Nachbarn und Vermieter mit daran zu beteiligen. Zusätzliche Platten an der Wand wären später bei einem Auszug auch nicht aufgefallen.

    Manuel
     
  7. KPS.EF

    KPS.EF

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    MfG
    KPS
     
  8. #8 Lapismuc, 20.06.2011
    Lapismuc

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    Möglicherweise ist das umlaufende Profil nicht schalltechnisch durch ein Schaumstoffklebeband abgekoppelt und nun wirkt die ganze Wand wie ein Klangkörper, der durch Schallwellen in Schwingungen versetzt wird.
    Mineralwolle raus, Doppelt beplanken und mit Sand auffüllen, ähnlich den Fehlböden in Holzdeckenhäusern, scheint mir die einzige günstige Lösung zu sein.

    vlG Lapismuc
     
  9. R.B.

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    Das möchte ich mal in der Praxis sehen. :wow

    Gruß
    Ralf
     
  10. KPS.EF

    KPS.EF

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    Prost Ralf :bierchen:
     
  11. Eric

    Eric

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    Als Mieter bist Du nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters Veränderungen an Bauteilen der Wohnung durchzuführen. Dies schon überhaupt nicht, wenn - wie hier - Gefahr für Leib und Leben ( fehlender Brandschutz ) besteht.

    Demzufolge wird das Thema geschlossen.
     
Thema: nachträgliche Schalldämmung?
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  1. schalldämmung von Gipskarton nachträglich

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