KFW70 Haus ohne Solar

Diskutiere KFW70 Haus ohne Solar im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Einen schönen guten Morgen zusammen, erstmal ein Hallo in die Runde ich bin neu hier und mein Name ist Christian. Falls mein Beitrag hier...

  1. #1 borland, 20.06.2011
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    Einen schönen guten Morgen zusammen,

    erstmal ein Hallo in die Runde ich bin neu hier und mein Name ist Christian.
    Falls mein Beitrag hier falsch sein sollte, bitte verschieben. Ich habe auch schon ein wenig im Forum gestöbert, konnte aber die eindeutige Beantwortung meiner Frage nicht finden.

    Also:

    Wir (meine Frau und ich) lassen über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte erstellen. Bislang ist nur unsere Seite verkauft, die andere Seite wird nach unseren Vorstellungen (Dach, Verblender) gebaut.

    Es handelt sich um ein KFW70 Effizienz Haus und eigentlich habe ich auch keine Bedenken, dass es als solches erstellt wird da es vertraglich geschuldet ist.

    Nur eines wüsste ich gern.
    In der Baugenehmigung steht ganz klar, dass der Wärmeenergiebedarf des Hauses zum Teil durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

    Unser Bauträger führt jedoch weder Solar noch Erdwärme o.ä. aus. Er sagt, dass er das aufgrund der Ausführung der Dämmung nicht braucht.

    Das Haus bekommt eine Gas-Brennwerttherme (Schlauch für Solar Warmwasser wird schon vom HWR zum Dach gelegt, die Therme ist für Solar ausgelegt, es kommt jedoch kein Solarpanel auf das Dach).

    Im Moment stehen erst die Wände und es wird verklinkert. Der Aufbau ist wie folgt (von innen gesehen): Porenbetonstein, insges. 140mm Dämmung, Verblender (ges. 440mm).

    Die Decke und das Dach erhalten min. eine 220mm Dämmung.

    Es handelt sich um eine kleine DHH mit Walmdach, ca. 98m² nach DIN inkl. ausgebautem Dachboden. (nicht groß, reicht aber völlig für uns beide da wir keine Kinder haben).

    Hier die Werte aus dem KFW-Antrag:
    - Jahresprimärenergiebedarf QP = 59,6 kWh/(m²a) (Referenzgebäude = 102)
    - Transmissionswärmeverlust HT = 0,29 W/(m²K) (Referenzgebäude = 0,40)
    - Der Höchstwert des Transmissionswärmeverlust gem. Tabelle 2 der Anlage 1 (EnEV 2009) von 0,45 W/(m²K) wird nicht überschritten.


    Meine Frage ist jetzt, ob jemand Anhand dieser Daten sagen kann, ob erneuerbare Energien genutzt werden müssen oder halt nicht.
    Sollten noch Daten fehlen, liefere ich gerne nach so weit vorhanden ;-)

    Bevor ich mich an einen Sachverständigen meiner Wahl wende wollte ich erst einmal hier nachfragen. Vielleicht es das ja ganz klar und ich mache mir unnötig Gedanken ... ;-)

    Vielen Dank fürs lesen und für eure Bemühungen!

    Gruß

    Christian
     
  2. #2 Alfons Fischer, 27.06.2011
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    ohne Details zu kennen, kann eine konkrete Aussage nicht getroffen werden.

    Meine persönliche Meinung:
    ich kann mir nicht vorstellen, dass für ein solch kleines Haus die Anforderungen an ein Effizienzhaus 70 nach den Förderrichtlinien der KfW mit ausschließlich fossiler Beheizung eingehalten werden.
    Zumindest habe ich bei Wohnprojekten mit ausschließlich fossiler Beheizung diesen Standard noch nicht erreicht.

    Oder steht da was von der Nutzung von Biogas, Zusatzheizung/Kaminofen wasserführend, vielleicht wird zwar keine Solaranlage gebaut, aber es wird damit gerechnet?

    Bitte berücksichtige auch, dass in der Regel nach Durchführung der Maßnahme der Sachverständige das Erreichen des beantragten Standards bestätigen muss. Bitte spreche doch mal mit diesem Sachverständigen (derjenige, der die Wärmeschutzberechnung unterschrieben hat) und bitte um Klärung Deiner Fragen, bevor Du jemand externen einschaltest...
    Könnte ja sein, dass es sich lediglich um ein Mißverständnis handelt.
     
  3. #3 ralph12345, 27.06.2011
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    Mal vereinfacht gesagt:
    Die Energieeffizienzverordnung EEnV schreibt einen gewisse maximale Energieaufwand für Heizuen vor.
    Das Erneuerbare Energien Gesetz sieht daneben vor, daß ein bestimmter Anteil des Energieaufwandes aus erneuerbaren Energien kommen muß (Solar-Wassererwärmung, Sonneneinstrahlung durch Fenster, Erdwärme, Luft/Wasser Wärmepumpe etc). Gleichsam läßt das EEG zu, daß Ersatzleistungen angerechnet werden, als solche gilt die Energieeinsparung. Wenn das Haus x% wniger Energie verbraucht als vorgesehen, kann man ohne die regenerativen Anteile bauen. Wie hoch x ist, bitte mal selber googlen.
    Ob das so ist, weiss die Energieberechnung des Bauträgers.
     
  4. #4 ralph12345, 27.06.2011
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    Nachtrag: Es ist das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
    (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)" http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_waermeg.pdf
    §7.2, Verweis auf Ersatzmaßnahmen, Anlage VI.
    15% unter den Anforderungen der aktuelln EEnV.

    Möglich ist es, ob das Haus die Anforderung erfüllt - muß der Bauträger rechnen.
     
  5. #5 borland, 27.06.2011
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    Hallo zusammen,

    ersteinmal vielen Dank für die Antworten!


    @ralph12345,

    du schreibst:


    Im meinem Eingangsbeitarg hatte ich geschrieben, dass nachfolgende Angaben im KFW Antrag stehen:

    - Jahresprimärenergiebedarf QP = 59,6 kWh/(m²a) (Referenzgebäude = 102)
    - Transmissionswärmeverlust HT = 0,29 W/(m²K) (Referenzgebäude = 0,40)

    Kann ich jetzt sagen, das meine Daten (59,6 & 0,29) die Daten des Referenzgebäudes gem. EnEV (102 & 0,40) um einiges mehr als 15% unterschreiten und bei mir somit keine eneuerbaren Energien eingesetzt werden müssen?
    (Unabhängig von den tatsächlichen Werten (sollten diese denn abweichen), nur gerechnet Anhand der Daten die der EnEV Sachverständige in den KFW Antrag geschrieben hat).
    Oder ist das völliger Quatsch was ich da schreibe?

    Danke & Gruß

    Christian
     
  6. #6 ralph12345, 27.06.2011
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    Sorry, keine Ahnung. Klär das mit der genehmigenden Baubehörde. Bzw. der Bauträger soll das klären. Wer baut Dein Haus? Du mit Architekt? Generalunternehmer? Bauträger? DU schreibst Bauträger. Da hat man doch aber mit solchen Themen gar nichts zu tun. Da kauft man dem quasi ein fertiges Haus ab.
     
  7. #7 Bernd D, 27.06.2011
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    Im Fall von HT' darf man für das EEWärmeG nicht mit dem Referenzgebäude vergleichen. Hier muss auf den HT'-Grenzwert der EnEV Bezug genommen werden.

    Diese Einschätzung teile ich übrigens in vollem Umfang:

    Das würde bedeuten, dass du vielleicht für ein Effizienzhaus 70 bezahlst, aber gar keins bekommst.
     
  8. #8 borland, 28.06.2011
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    Dieser HT Referenz Wert (0,40) stammt aus dem Anhang 1 der EnEV

    Ich frage ja auch extra genau hier (im Bauexpertenforum) nach, da ich nicht zu 100% verstehe, warum ich keine erneuerbaren Energien einsetzen muss.
    Wobei ich jedoch glaube (obwohl ich bei weitem kein Bauexperte bin ;-)) das man das wahrscheinlich allein durch die Dämmung hinbekommt.
    Im Moment hat dies zumindest noch keiner der Bauexperten hier nachvollziehbar widerlegt, sondern, so wie du, nur Vermutungen aufgestellt.

    Ich werde wohl - kurz bevor die letzte Rechnung fällig ist - die Wärmebedarfsberechnung anfordern und prüfen lassen. Für die Beruhigung des Gewissens :-)

    Gruß

    Christian
     
  9. #9 Bernd D, 28.06.2011
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    Fast. Der Referenzwert kommt aus der Berechnung des Referenzgebäudes. Der Grenzwert kommt dagegen direkt aus der EnEV.

    Dann lass uns doch einen Blick in den Wärmeschutznachweis werfen. Auf Basis der Daten aus dem KfW-Antrag kann man nur raten.

    Ich würde der Sache an deiner Stelle früher nachgehen. Wenn das Objekt fertig ist, kann man nachträglich wahrscheinlich nur noch mit unverhältnismäßigem Aufwand etwas ändern. Es wäre ärgerlich, wenn es zum Schluss aufgrund eines nicht erreichten Effizienzhaus 70-Standards Probleme mit der KfW-Finanzierung gibt.
     
  10. #10 borland, 29.06.2011
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    Mensch Du kannst einen echt verunsichern ;-)

    Hier ist die Anlage 1 (siehe Tabelle 2, Zeile 1) der EnEV:

    http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/anlage_1_45.html

    Ist das nicht der Grenzwert? Dieser stimmt doch mit dem Wert des Referenzgebäudes (0,40) das in meinem KFW Antrag steht überein.
    Somit bliebe ich doch bei meinen 0,29 mehr als 15% unter den EnEV Anforderungen?

    Oder bin ich hier auf dem falschen Weg?

    Gruß

    Christian
     
  11. Kai K

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    Hallo,

    Nach diesen Angaben werden die Anforderungen KfW-70 Haus und somit auch EEWärmeG eingehalten

    Aaaaaaaber : es darf angezweifelt werden, dass Du einen Primärenergiebedarf, ohne Nutzung von erneuerbarer Energie, in dieser Größenordnung hinbekommst. Das ist ja fast KfW-55-Niveau :irre

    Deshalb bitte die Berechnung von einem Fachmann überprüfen lassen

    Gruß
     
  12. #12 Bernd D, 29.06.2011
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    Der Grenzwert in Höhe von 0,45 W/(m²K) ergibt sich für eine Doppelhaushälfte aus Tabelle 2 Zeile 2. Auf diesen Wert bezieht sich das EEWärmeG.

    Der Referenzwert, der nach deinen Angaben bei 0,40 W/(m²K) liegt, ist das Ergebnis der Berechnung des Referenzgebäudes. Die thermische Hülle des Referenzgebäudes entspricht den Angaben aus Tabelle 1. Auf diesen Wert bezieht sich die KfW.

    Zeig mir bitte den Wärmeschutznachweis. Langsam werde ich wirklich neugierig! :winken
     
  13. #13 borland, 30.06.2011
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    Guten Morgen,

    ich bekomme in Kürze den Energieausweis + "Berechnung", ist es das was Du mit Wärmeschutznachweis meinst?

    Melde mich dann, dauert aber ein paar Tage...


    Gruß

    Christian
     
  14. #14 Bernd D, 30.06.2011
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    Genau. Vor allem die Berechnung ist aufschlussreich.
     
  15. gonso

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    Warum soll das nicht möglich sein? Hab wenig Ahnung aber gerade den Energiepass für mein EFH bekommen und haben Qp:55 mit Gas ohne Solarthermie.
    Wäre über eine Einschätzung dankbar, kann als Laie den EPass halt auch schwer lesen.
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=55042

    thx.
    gonso
     
  16. #16 Alfons Fischer, 04.07.2011
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    warum das nicht möglich sein soll?
    nun ja. ich nehm' jetzt mal ein wirklich gut gedämmtes (Holz-) Haus (übrigens ein KfW-Eff-70-Haus, wirklich sehr gut gedämmt, mit Außenwänden und Dach U<0,16, Fenster 0,8 etc. etc.) und gebe dort mal eine Gasbrennwertheizung, ohne Solaranlage, ein. Wärmebrückenzuschlag 0,05
    Ergebnis dieser Variante: Q''p=72,0 (Maximalwert Eff70: 49,6) H'T=0,297(Maximalwert Eff70: 0,308)

    aus ebendieser Erfahrung habe ich meine obige Einschätzung dargestellt, dass ich mir es nicht vorstellen kann... :think
     
  17. #17 borland, 08.07.2011
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    Moin,

    ich habe jetzt den Ausweis und die Berechnung. Allerdings ist das Ganze schon recht groß, zu groß, um es hier einzustellen.
    Deshalb habe ich die Datei ins hochgeladen, anbei der Link dazu:

    http://www.file-upload.net/download-3569577/energieausweis_inkl_berechnung.pdf.html

    Und was dekst du, alles ok, oder wo kann ich den Hebel zum nachbessern bei meinem BT ansetzen?
    Wie gesagt, wird zwar alles für Solar vorbereitet, aber die Panel(s) werden nicht installiert.

    Gruß

    Christian
     
  18. #18 borland, 08.07.2011
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    Leider kann ich den Beitrag nicht mehr änder, daher noch ein neuer:

    In der Berechnung finde ich auch nicht den Dachausbau wieder (2 Schlafräume, ein DBad, Flur und Abstellraum) sowie die Gaube mit 2 90er Fenstern. Das Haus war zunächst als Bungalow ohne Dachausbau geplant. Oder sehe ich das falsch und das wurde schon berücksichtigt?

    Gruß

    Christian
     
  19. #19 Alfons Fischer, 08.07.2011
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    Didn't I tell you? In der Berechnung steht doch eine Solaranlage drin...

    Wie kommt denn die Seitennummerierung in der Berechnung zustande? sehr seltsam. Oder kommt diese von Dir?

    Es gibt eine kleine Abweichung zwischen dem Ergebnis aus Energieausweis und Berechnung. Nicht unbedingt der Rede wert.

    Aber was hat es mit der handschriftlichen Änderung auf der ersten Seite des Energieausweises auf sich?

    Deine Fenster: haben diese 3-fach-Verglasung? Oder welche sonst?

    Ist das Haus nicht unterkellert? Es sind keine Kellerbauteile vorhanden. Auch eine Verbindung zum unbeheizten Dachgeschoß fehlt mir. Ist da keine Treppe vorhanden?

    Der Wärmebrückenzuschlag erscheint mir mit etwa 4,21/246,44 = 0,017W/m²K sehr niedrig. Insbesondere fallen mir die Einzelwerte für die Fensteranschlüsse auf. 0,02 muss schon eine außergewöhnliche Detailausbildung bedeuten. Sitzen die Fenster vielleicht in der Dämmebene?
    Ich persönlich hätte noch mehr Wärmebrücken mir reingenommen: Innenwandeinbindungen in Decke, Außenwände und Bodenplatte. Und wenn es Treppenhäuser zum UG/DG gibt, wäre da auch was fällig.

    In der Berechnung finde ich keinen Hinweis auf ein beheiztes Dachgeschoß.

    Aber ich stelle ausdrücklich fest: ohne die Details zu kennen, sind das alles nur Mutmaßungen. Ich weiße ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht behaupten will, dass an der Berechnung was falsch ist!!!
     
  20. #20 borland, 08.07.2011
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    hallo, danke für deine antwort.

    - wird da jetzt mit solaranlage gerechnet? falls ja,muss doch eine gebaut werden oder eine neue berechnung angestellt werden?

    - das sind 2 dokument (ausweis und berechnung) daher die nummerierung (wobei ich die zweite erste seite bei der berechnung auch nicht nachvollziehen kann)

    - handschriftlich wurde wohl geändert, dass im ausweis nur die m² einer haushälfte eingetragen waren, der ausweis aber für beide zählt?

    - fenster haben wir noch nicht ausgesucht, daher weis ich noch nicht ob 2 - 3 fach verglasung (im vertrag steht 2 fach)

    - haus ist nicht unterkellert

    - ich glaube der dachausbau wurde noch nicht berücksichtigt (in unserer haushälfte gibt es eine treppe, da dach ausgebaut)


    so langsam mach ich mir doch gedanken ...
    gibt es so etwas wie einen unabhängigen sachverständigen den ich mit der prüfung beauftragen könnte und wäre das aus eurer sicht vonnöten?

    gruß

    christian
     
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