KFW70 Haus ohne Solar

Diskutiere KFW70 Haus ohne Solar im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, in diesem Ausweis wird mit einer Solaranlage gerechnet. Entweder muss der Ausweis nochmal gerechnet werden oder du bekommst eine...

  1. grege

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    Hallo,

    in diesem Ausweis wird mit einer Solaranlage gerechnet.
    Entweder muss der Ausweis nochmal gerechnet werden oder du bekommst eine Solaranlage :D
    Der Dachausbau muss mit in den Ausweis, da dieser beheizt ist.

    Gib dem Ausweisersteller die Chance es nochmal nach zu rechnen.
    Du weißt nicht welche Werte er bekommen hat.
    Geh am besten auf ihn zu und gleicht die Werte ab, dass er es richtig machen kann.
     
  2. #22 Alfons Fischer, 08.07.2011
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    genau, entweder das oder jenes...

    ... ist mir nur aufgefallen, sieht ein bisschen wie Stückwerk aus

    ... die Berechnung ist auf jeden Fall nur für die kleine Fläche aufgestellt worden, also kann der Ausweis doch gar nicht für beide gelten...

    ...ich habe nur nachgefragt, weil mit einem Uw-Wert von Uw=1,1 W/m²K gerechnet wurde. Das klönnte ggf. mit 2-fach-Verglasung zu schaffen sein. Bitte doch einfach um um eine schriftliche Bestätigung des Fensterbauers, dass die Fenster diesen Wert einhalten.

    Dann müssen aber doch die Trennbauteile zwischen beheizt und unbeheizt berücksichtigt werden. Also z.B. Innenwände und -Türen zum Dachraum (kalt).
    Aber in Eurem Fall spielt das doch keine Rolle, wenn das Dach ausgebaut wird, Dann werden diese Bauteile nicht berücksichtigt, es muss aber das Dachgeschoß mit allen Außenbauteilen gerechnet werden.

    ... natürlich gibt es sowas. Aber erstmal würde ich freundlich, aber bestimmt, Deine Bedenken hinsichtlich dieser Unstimmigkeiten kundtun und um Nachbesserung bitten.
    Sachverständiger kann man immer noch einschalten...
     
  3. #23 borland, 08.07.2011
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    erstmal vielen dank für die antworten!

    ich habe meinen bt gebeten dazu stellung zu nehmen und werde hier berichten.


    gruß & angenehmes wochenende!

    christian
     
  4. #24 borland, 08.07.2011
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    noch eine frage!

    welcher stand der enev muss eigentlich angesetzt werden?
    in dem energieausweis steht das die enev 2009 genommen wurde.
    ist das korrekt?

    gruß

    christian
     
  5. #25 Baufuchs, 08.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Korrekt.
     
  6. #26 borland, 08.07.2011
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    dankeschön!


    gruß

    christian
     
  7. #27 Bernd D, 08.07.2011
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    Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 wurde offenbar gänzlich "vergessen". Das kann schön warm werden im Sommer. Diesen Punkt solltest du vielleicht auch ansprechen.
     
  8. #28 borland, 09.07.2011
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    guten morgen,

    und auch noch mal an dich : vielen dank für den hinweis!

    ihr könnt gerne so weitermachen :-)


    ich werde den hinweis auf den sommerlichen wärmeschutz meinem bt aufgeben. schätze mal der hasst mich so langsam ... aber schließlich habe ich ein kfw70 haus von ihm gekauft (steht genauso im kaufvertrag + einhaltung der enev).


    schönes wochenende!

    gruß

    christian (ich halte euch auf dem laufenden)
     
  9. #29 borland, 09.07.2011
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    und noch eine frage :-)

    in der berechnung steht drin, dass die gebäudedichtheit nachgewiesen wurde. wie geht das denn? bestimmt kann man das rechnerisch nachweisen, aber da wird doch nicht berücksichtigt, wie die handwerker (ohne diesen etwas unterstellen zu wollen) gearbeitet haben?

    oder sehe ich das falsch?

    gruß

    christian
     
  10. #30 borland, 09.07.2011
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    der nachweis muss aber erst erbracht werden, wenn mehr als 30% der "gebäudehülle" aus fenstern (bzw. glasflächen) bestehen?

    und das darf sich doch nur auf meine hälfte des doppelhauses beziehen? (die andere hälfte hat z.b. keine dachgaube mit 2 90er fenstern)


    gruß

    christian
     
  11. #31 Bernd D, 09.07.2011
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    Weiß jemand wo das stehen soll? Das habe ich zwar schon mehrfach gehört, aber ich konnte es nie in DIN 4108-2 oder EnEV 2009 finden.
     
  12. Julius

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    Nein, das ist die (DICH als Bauherrn!) verpflichende Zusage, daß die TATSÄCHLICH die Dichtheit des Gebäudes gemessen werden WIRD (Blower-Door-Test) und die Grenzwerte einhalten WIRD (ansonsten muß nachgebessert werden).

    Wenn man das zusagt, ergibt sich in der Berechnung ein etwas günstigerer Wert.
     
  13. Kai K

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    Hallo,

    der Energieausweis darf sowieso erst ausgestellt werden, wenn das Haus fertiggestellt ist. Und dann mit realen, wirklich vorhandenen Werten.

    Hier geht es doch nur um den Wärmeschutznachweis. Mit Energieausweis hat das doch alles noch gar nichts zu tun.

    Gruß
     
  14. #34 borland, 09.07.2011
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    hallo kai k (oder auch jedm anderen der das weis),

    ist wärmeschutznachweis gleichzusetzen mit der berechnung die ich weiter oben im beitrag hochgeladen habe ? (also wo drin steht welche bauteile verwendet werden, wie der boden / wand etc. aufbau ist und wo auch drinsteht ob z.b. eine solaranlage eingesetzt werden muss um bestimmt werte (z.b. für ein kfw70 haus) zu erreichen?

    gruß

    christian
     
  15. Kai K

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    Der Wärmeschutznachweis ist, wie der Name schon sagt, der Nachweis zur Einhaltung des Wärmeschutzes Deines Gebäudes. Die Berechnung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der eines Energieausweises. Nur die Annahmen im Wärmeschutznachweis sind dringend auch so einzuhalten.

    Der Energieausweis sollte natürlich und idealerweise zum gleichen Endergebnis kommen, wie der Wärmeschutznachweis ;)
     
  16. #36 borland, 09.07.2011
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    vielen dank!
     
  17. #37 Alfons Fischer, 10.07.2011
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    ohne jetzt nachgelesen zu haben:
    Das stand meines Wissens bis zur EnEV 2007 drin, in der neuen EnEV 2009 steht das nicht mehr...
     
  18. #38 borland, 10.07.2011
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    das habe ich ebenfalls irgendwo in den tiefen des internets gelesen.
    also gibt es diese einschränkung nicht mehr und der sommerliche wärmeschutz muss betrachtet werden?

    gruß

    christian
     
  19. #39 Bernd D, 10.07.2011
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    Aus meiner Sicht definitiv ja! Ausnahme: Alle Fenster sind mit Rollläden oder vergleichbaren Sonnenschutzvorrichtungen ausgestattet.

    Ich vermute, dass diese pauschale 30%-Regel aus einer alten Fassung der DIN 4108-2 stammt. Ich habe bisher nur mit der aktuellen 4108-2 gearbeitet und die ist inzwischen auch schon 8 Jahre alt. In der aktuellen Fassung der DIN 4108-2 gibt es lediglich eine Tabelle, die in Abhängigkeit von der Himmelsrichtung definiert, bei welchen Fensterflächen (Bezug auf Grundfläche der Räume) für einzelne Räume auf eine Nachweisführung verzichtet werden darf.

    Dies scheint eine genaue Umsetzung der aktuellen DIN zu sein: http://www.daemmt-besser.de/uploads/media/Nachweis_Sommerlicher_Waermeschutz_01.pdf


    Für ein Doppelhaus müssen nach meiner Ansicht zwei separate Wärmeschutznachweise / Energieausweise ausgestellt werden, da es sich im Sinne der EnEV um getrennt nutzbare Gebäude handelt. Ausnahme: Die Haushälften haben einen gemeinsamen Eingang oder einen gemeinsamen Keller.
     
  20. #40 borland, 10.07.2011
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    ok, bis auf 2 dachfenster (velux kippfenster 1 mal 128*65 (bad og) und 1 mal 98*65(flur og))
    bekommen sämtliche fenster rollläden.
    ich denke, dass ich aber trotzdem nach dem sommerlichen wärmeschutz fragen sollte?

    danke für den hinweis mit den getrennten wärmeschutznachweisen (das muss aus meiner sicht auch scon deshalb sein, da das og der zweiten hälfte nicht (zumindest derzeit nicht) ausgebaut wird...

    gruß

    christian
     
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