Fließestrich zu dünn?

Diskutiere Fließestrich zu dünn? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, ich habe in meinem Altbau, Alukaschierte Isolation im EG-Bereich verlegt und darauf die Fußbodenheizung fachgerecht installieren...

  1. #1 rambo57, 21.06.2011
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    Hallo Leute,

    ich habe in meinem Altbau, Alukaschierte Isolation im EG-Bereich verlegt und darauf die Fußbodenheizung fachgerecht installieren lassen. Nun hat mein Estrichleger außerplanmäßig die Gesamtstärke (Rohr+Estrich) des Estrichs auf ca. 5cm aufgesetzt....Er meint das dies keine Probleme machen würde, obwohl der Estrich sogar an manchen Stellen auf Gesamt ca. 4cm kommt! Abgemacht waren es Gesamt zwischen 6-6,5cm. Ich hab jetzt öfter gelesen das diese geringe Stärke des Estrichs Probleme machen kann!

    Was meint ihr dazu? Gibt es Probleme? Wenn Ja, kann ich jetzt noch irgendwie es retten, ohne das die Wärmeverteilung der Fußbodenheizung eingeschränkt wird?

    Ich bedanke mich auf Antworte im Voraus!
     
  2. #2 Gast036816, 21.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    welchen außendurchmesser haben denn die rohre?
    aus welchem material besteht der estrich?
    was geben die hersteller - fbh und estrich - als mindestmaß der scheitelüberdeckung vor?
     
  3. #3 rambo57, 21.06.2011
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    Der Außendurchmesser der Rohre sind 1,6cm. Ich weiß nur das es ein Zementfließestrich ist..Mehr Informationen habe ich vom Estrichleger leider nicht erhalten.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hat er die Rohre mit Tackernadeln auf die Dämmung gebracht. So weit, so gut.

    Estrich an einigen Stellen 40mm bei 16mm Rohr, das wären 24mm Überdeckung. Keine Ahnung wie der Estrichleger das gesund beten möchte.

    DIN 18560, ZE20 mit 45mm Überdeckung, ZE30 mit Zusätzen auch bis 30mm, aber vielleicht hat er ja einen Wunder-Estrich eingebracht.

    Also, zuerst stellt sich mal die Frage, was war vereinbart? Dann soll er nachweisen, dass seine Arbeit fachgerecht ist. Eine Information was für ein Estrich verbaut wurde, wäre schon einmal hilfreich.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Gast036816, 21.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mängelanzeige an den estrichleger, begründung mindeststärke deutlich unterschritten.
     
  6. #6 rambo57, 21.06.2011
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    Ich bedanke mich für diese hilfreichen Informationen.
    Genauere Daten zu dem Estrich werde ich hier nochmal posten. Mein Estrichleger meinte, das man diesen Fließestrich mind. um 2 cm aufspachteln könnte, aber das wäre zu hoch. Mir fehlen aber Gesamt zwischen 1 - 1,5 cm. Abreissen des Estrichs wäre eine Katastrophe, denn die neue Fußbodenheizung müsste darunter leiden. Was könnte ich machen? Kann man es noch mit einer bestimmten Spachtelmasse aufspachteln?
     
  7. #7 Gast036816, 22.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was soll denn für ein belag oben drauf?

    ich würde mich erst einmal nicht auf das aufspachteln einlassen, unterschiedliche schichtdicken, verbundwirkung etc.
     
  8. #8 rambo57, 22.06.2011
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    Wir haben vor teilweise Fliesen und Laminat zu verlegen. Sollen wir die Fußbodenheizung stufenweise aufheizen und schauen ob Risse entstehen?
     
  9. R.B.

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    Wie wär´s mal mit jemandem der sich auskennt? Das geht ja ziemlich drunter und drüber.

    Also, noch einmal zu 1.

    Der Estrichleger soll nachweisen, dass er fachgerecht gearbeitet hat. Kann er das nicht, dann hat er ein Problem.

    Dann wird natürlich ein Funktions- und ein Belegreifheizen durchgeführt. Ohne das ist die korrekte Funktion der FBH ja noch nicht gewährleistet. Das ist Aufgabe des Heizungsbauers der die FBH verbaut hat.

    Fliesen, Laminat, daran ist im Moment noch nicht zu denken.. Das kommt alles erst später.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Gast036816, 23.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und der fliess-estrich-gießer soll den nachweis bringen, wie er den verbund zwischen der estrichschicht und der aufgespachtelten schicht hinbekommt, dass das ganze mit belag und fußbodenheizung funktioniert, wenn er denn spachteln möchte oder meint zu müssen.
     
  11. platte

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    Gab es bei Euch denn keinen Meterriss??Wonach baut Ihr?
     
  12. #12 Gast036816, 24.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht ist ja die unterschreitung der mindestdicke durch arbeiten nach meterriss entstanden.
     
  13. #13 rambo57, 26.06.2011
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    Leute es gab einen Meterriss und doch hat mein Estrichleger den Estrich viel zu dünn gemacht! Bei ca. 70m² fehlt es bis zum Meterriss 1 cm und an dem anderen Teil des Hauses fehlen es bis zu 1,5 cm. Der Estrich ist nicht das hochwertigste laut dem Estrichleger. Er hat sich an einer Zimmertür fehlorientiert meinte er nur...Rausreissen des Estrichs würde bedeuten das man die Fußbodenheizung, Isolation, Elektrikleitung, Wasserleitungen und sonstiges beschädigt und somit erneuern kann. Das wäre ein riesen Schaden für mich. Ich kann mein Estrichleger rechtlich nicht verantwortlich dafür machen, da er ein Bekannter von mir ist und das auf privater Basis für mich gemacht hat. Es war ein riesen Fehler von mir..Sobald der Estrich reisst, würde die Fußbodenheizung höchstwahrscheinlich auch kaputt gehen. Kann ich noch irgendwas dagegen machen? Aufspachteln oder sonstiges, damit einfach kein Schaden entsteht??
     
  14. Julius

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    Naja - beten vielleicht...

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  15. svjm

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  16. Eric

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    Der Schaden wäre, daß der Estrich wegen nicht ausreichender Rohrüberdeckung zerbrösselt. Dann ist auch der ( noch zu verlegende ) Belag für die Tonne.

    Beten: ja. Dauerhaft funktionieren: nein. Auch Nachspachteln bringt keine ausreichende Festigkeit gegen Kerbrisse.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall vor rund 3 Jahren mit Hochtief: Keine fachgerechte Sanierung möglich und zwar auch nach Ansicht des von H. hinzugezogenen " Pabsts " im Estrichlegerhandwerk nicht. ZE-Estrich kam raus; Fußbodenheizung haben sie auf wundersame Weise gerettet, Dichheitsprüfung vor Neuverlegung des Estrichs bestanden.
     
  17. #17 rambo57, 27.06.2011
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    Wer redet hier denn hier von dunkler Arbeit, dieser Estrichleger ist ein Freund von mir! Ich hatte ihm mal bei einem Umzug geholfen und als Gegenleistung verlegte er mir den Estrich!
     
  18. #18 rambo57, 27.06.2011
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    Der Estrichleger ist/war ein Freund von mir! Ich hab ihm bei einem Umzug geholfen und als Gegenleistung verlegte er mir den Estrich! Es gibt hier keine halbe Wahrheit! Durch die Ereignisse herrscht jetzt zwischen uns eine schlechte Stimmung. Ich kann ihn schlecht rechtlich dafür verantwortlich machen, wenn kein Geldfluss zwischen uns stattgefunden hat. Ein Meterriss ist vorhanden, aber er hat sich an einer Tür getäuscht meinte er. Der Heizungstechniker eine Mindestüberdeckung von 3 cm ist vorgegeben, wen Fließestrich benutzt wird. Die Isolation drunter ist auch die richtige! Das einzige Problem ist jetzt nur noch die Mindeststärke des Estrichs. Ich wollte hier nur von euch wissen, was man noch dagegen unternehmen kann oder nicht!
     
  19. Julius

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    Das haben wir schon verstanden.
    Aber wie oft sollen wir es wiederholen?
    Reparatur nicht möglich. Estrich muß neu.
    Für diesen Aufwand und evtl. weiteren (z.B. Behebung von Schäden an FBH, Dämmung etc.) müßte der Estrichleger aufkommen.
    Da es eine Gefälligkeitsleistung war, geht der Schaden in voller Höhe zu Deinen Lasten.
    Wie schriebst Du eingangs schon so zutreffend:
    Dem ist nichts hinzuzufügen.
     
  20. R.B.

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    Hast Du die Beiträge überhaupt gelesen?
    Oder nur nicht verstanden?

    Wenn Dein "Freund" den Estrich legt, also Freundschaftshilfe weil Du ihm beim Umzug geholfen hast, dann frage ich mich, woher kommt der Estrich? Kriegst Du den auch geschenkt? Warum kann noch niemand sagen, WAS für ein Estrich da gelegt wurde?

    Zum Thema FBH Funktionsheizen hatte ich ja auch schon was geschrieben.

    Ich bleibe dabei, ich wüßte nicht wie Dein Estrichleger das gesund beten möchte.

    Gruß
    Ralf
     
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