Zahlung Bezugsfertigkeits-Rate bei erheblichen Wasserschaden?

Diskutiere Zahlung Bezugsfertigkeits-Rate bei erheblichen Wasserschaden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in Kürze soll unser Haus Bezugsfertig sein. Der BT gab uns zu verstehen, dass eine Schlüsselübergabe nur dann erfolgt, wenn...

  1. #1 Tentakel777, 21.06.2011
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    Hallo zusammen,

    in Kürze soll unser Haus Bezugsfertig sein.
    Der BT gab uns zu verstehen, dass eine Schlüsselübergabe nur dann erfolgt, wenn bis zum vertraglich geregelten Tag der Fertigstellung auch die vorletzte Rate zur Bezugsfertigkeit auf seinem Konto ist (also der Tag der Schlüsselübergabe).

    Allerdings liegt folgende Situation vor:

    - Im Keller gab es vor kurzem einen erheblichen Wasserschaden (Regenwasser ist in die Dämmung des Estrich im gesamten KG gelaufen). Der Schaden wird aktuell von einer Trocknungsfirma behoben, allerdings wird das nicht bis zum Fertigstellungstermin abgeschlossen sein

    - Zum Fertigstellungstermin werden noch die Aussenanlagen fehlen (Terasse, Pflasterarbeiten Haustür/Zuweg)

    - Es sind noch einige bereits angezeigte Mängel an der Fassade etc. zu beheben

    Die rate zur Bezugsfertigkeit beträgt ca. 12.000 EUR.
    Danach ist nur noch die Schlussrate von ca. 4000 EUR offen.

    Meine bedenken sind jetzt: Würde ich die Bezugsfertigkeitsrate zahlen, hätte ich ja nur noch 4000EUR in der Hand.
    Damit könnte ich die ganzen Mängel (Wasserschaden,Fassade) sowie die ausstehenden Restarbeiten (Aussenanlagen, Parkplatz, Pflasterarbeiten) bei Nichterfüllung durch den BT sicher nicht bezahlen.

    Steht es mir rechtlich zu, einen Teil der Bezugsfertigkeitsrate einzubehalten und trotzdem die Schlüsselübergabe zum vertraglich geregelten Termin zu fordern ?

    Und bedeutet eine Schlüsselübergabe gleichzeitig eine Abnahme?

    Danke!
     
  2. Eric

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    Thema wurde im Forum erst vor kurzem ausführlich behandelt.

    Bitte Suchen-Funktion nutzen.
     
  3. #3 Tentakel777, 21.06.2011
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    Hallo,

    habe die Suchfunktion genutzt und einiges gefunden, aber nicht unbedingt passend zu meiner Situation. Deshalb hier die Nachfrage.
     
  4. Eric

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    Dann hast Du nicht gründlich genug gesucht oder die Beiträge nicht verstanden.

    Hier wird nicht alles immer wieder neu und bis zum Erbrechen vorgekaut. Es sind vielmehr eigene Anstrengungen erwünscht.

    Wenn Dir die Beiträge zum Thema nicht reichen, dann geh zum Anwalt.
     
  5. #5 Tentakel777, 21.06.2011
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    Kann den obigen Beitrag leider nicht editieren, daher hier ein Nachtrag:

    Bei uns handelt es sich NICHT um einen BT, sondern um einen GU (wie ich eben gelernt habe ;) )

    Das heisst, das Grundstück wurde getrennt erworben und gehört uns, wir sind eingetragene Eigentümer.

    Somit ergibt sich für mich die Annahme, dass ich

    - eigentlich von Anfang an einen Schlüssel auch für die Bautür hätte bekommen müssen (wurde vom GU verweigert)
    - den Hausstürschlüssel auf jeden Fall bekommen muss, unabhängig von offenen Rechnungen

    Kann jemand was dazu sagen?

    PS: Mir geht es in keinem Fall darum mich vor den Rechnungen zu drücken, ich möchte lediglich einen angemessenen betrag als Sicherheit für noch nicht erbrachte Leistungen bzw. schwere Mängel (Wasserschaden) zurückhalten. und dafür reichen 4000 EUR eben nicht...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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  7. Eric

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    Ja, hast Recht.

    Bist Eigentümer des Grundstücks und damit auch des darauf erstellten Hauses. Als Eigentümer haste die " Chef- Mütze " auf. Dem Chef sind die Schlüssel auf Anforderung zu übergeben. Wenn nicht kannste die Schlösser austauschen und dem GU Schlüssel zum Weiterbauen in die Hand drücken mit dem Hinweis, er solle sich nicht erdreisten, das Schloß erneut zu wechseln.

    Wegen unwesentlicher Mängel und Restarbeiten hast Du ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des 2 Betrags der voraussichtlichen Nachbesserungskosten bzw. der Kosten der noch auszuführenden Leistungen. Sind die Mängel/Restarbeiten wesentlich, hat der GU keinen Anspruch, weil Du dann eh die Abnahme verweigern wirst/solltest.

    Wie kam das Regenwasser in den Keller und unter den Estrich?
     
  8. #8 Tentakel777, 21.06.2011
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    Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon sehr weiter !

    Den Wasserschaden hatte ich hier beschrieben:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=55830

    Kurz zusammengefasst:

    - Nicht verschlossenes Abwasser/Regenrohr, Schuld eindeutig geklärt beim GÜ
    - Dadurch gesamter Estrich im KG mit Wasser unterspült
    - Trocknungsmaßnahmen laufen, werden jedoch zum Fertigstellungstermin nicht abgeschlossen sein
     
Thema:

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