Beweis Mangel nach Abnahme

Diskutiere Beweis Mangel nach Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage zum Beweis eines Mangels nach Abnahme. Fall: Ich habe innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel (Risse in...

  1. kanone

    kanone

    Dabei seit:
    17.06.2009
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Versicherungskaufmann
    Ort:
    Leipzig
    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Beweis eines Mangels nach Abnahme.

    Fall:
    Ich habe innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel (Risse in Fliesen) an eingebauten Fliesen festgestellt. Daraufhin habe ich dem Fliesenleger eine Mangelanzeige zugestellt. Nun fordert er ein Gutachten zum Beweis seiner Schuld.

    Wie kann ich schnell, unkompliziert und preiswert dem Fliesenleger die Schuld beweisen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    In dem Sie ihm einen Verstoß gegen die Fachregeln nachweisen.

    Wenn Sie das nicht können, werden Sie um einen eigenen Gutachter wohl nicht herumkommen.
     
  3. kanone

    kanone

    Dabei seit:
    17.06.2009
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Versicherungskaufmann
    Ort:
    Leipzig
    Wie könnte ich das nachweisen. Hier sind um die gebohrten Aussparungen für Schalter und Steckdosen nach 1 Jahr Risse entstanden.
     
  4. #4 ecobauer, 21.06.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Es geht darum, festzustellen, ob tatsächlich der Mangel in der Verarbeitung der Fliese liegt oder vielleicht im Putz, der gerissen ist und die Fliese "mitgenommen" hat.
    Und das lässt sich mit drauf gucken leider nicht feststellen.
     
  5. #5 Baufuchs, 21.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @kanone

    Wie man deinen früheren Beiträgen entnehmen kann, hast du mit einem GU gebaut.

    Wenn die Fliesenarbeiten bei dem im Leistungsumfang enthalten waren, ist

    1.) der Fliesenleger der falsche Ansprechpartner
    2.) kann es dir dann egal sein, ob es an der Wand/dem Putz/oder den Fliesen liegt, denn alles kam vom GU

    Wenn also im Leistungsumfang: Mängelrüge an den GU.
     
  6. kanone

    kanone

    Dabei seit:
    17.06.2009
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Versicherungskaufmann
    Ort:
    Leipzig
    @ Baufuchs

    der Gu ist in Insolvenz, ich habe aber zum Baubeginn einen Gewährleistungsübergang im Insolvenzfall vereinbaren lassen. Desahalb ist jetzt der Fliesenleger mein Ansprechpartner (zum Insolvenzverwalter).

    Trotzdem Danke für die Hilfe!
     
  7. #7 Crispin, 24.06.2011
    Crispin

    Crispin

    Dabei seit:
    02.11.2007
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediziner
    Ort:
    RDG
    Benutzertitelzusatz:
    Du kannst nicht alles Wissen! Du mußt nur wissen wo es steht!
    .... ich würde einen Gutachter zu Rate ziehen, letztlich wirst Du da nicht drum rum kommen. Denn im Zweifel wird die Firma immer Gegenargumente vorbringen. Und selbst beim Privatgutachten hast Du nicht die Sicherheit, dass die Firma dies anerkennt.
    Versuch es doch einfach mit einem Schlichtungsverfahren via Handwerkskammer, sofern Fliesenleger der Handwerkerrolle unterliegen (keine Ahnung)?
    Andernfalls würde ich nen Anwalt als Mediator beauftragen der dann eine aussergerichtliche Einigung , Kostenteilung oder ähnliches zu erreichen versucht.
    Gutachter und Gericht dauert sehr sehr lange und kosten viel Geld und Nerven.

    2. Möglichkeit: vielleicht ist es auch mit wenig Aufwand getan, die Fliese auszutauschen. Sofern Du noch solche hast. Ist vielleicht nervenschonender und preiswerter........
    Und dann siehst Du gleich, wie es hinter der Fliese ausschaut
     
  8. Homer

    Homer

    Dabei seit:
    13.01.2008
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieelektroniker
    Ort:
    Osnabrück
    Fliesen = Bad?
    Steckdosen/ Schalter = Gips?

    ist vieleicht der Gips vom Elektriker "aufgegangen"?
     
Thema: Beweis Mangel nach Abnahme
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Beweisführung Mangel

    ,
  2. mangel nach abnahme beweisführung

Die Seite wird geladen...

Beweis Mangel nach Abnahme - Ähnliche Themen

  1. Der Beweis: Thermische Solaranlagen bringen 0,0% Ersparnis !!

    Der Beweis: Thermische Solaranlagen bringen 0,0% Ersparnis !!: siehe link: http://www.solarresearch.org/IEU_Solar_Null_Ersparnis_20090912.pdf Daran wird sehr sehr anschaulich deutlich: Wirtschaft,...
  2. Der Beweis - Die Immobilienpreise sinken!

    Der Beweis - Die Immobilienpreise sinken!: http://www.n-tv.de/1056473.html hmmm ... viellecht sollt ich jetzt zuschlagen dort unten in Dubai :biggthumpup:
  3. Beweis des Selbstverständlichen....

    Beweis des Selbstverständlichen....: Ich habe heute morgen eine Abnahme (die dann in eine Begehung verwandelt wurde) begleitet - 3,5 Std und 16 A4 Seiten für ein RMH. Einer der...
  4. Wärmebildkamerabild als Beweis im Prozess?

    Wärmebildkamerabild als Beweis im Prozess?: Hallo, ich prozessiere wegen einem unsachgemäß hergestellten Mauerwerk (Rimmele SX11 mit breiten nur teilweise ausgemörtelten Stossfugen,...