Garagenposition Nachbar

Diskutiere Garagenposition Nachbar im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Situation: der Nachbar zu meiner Südseite plant eine 7m lange und 3m hohe Garage direkt an meiner südlichen Grundstücksgrenze. Vor...

  1. #1 winnetou, 23.06.2011
    winnetou

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    Hallo,

    Situation:
    der Nachbar zu meiner Südseite plant eine 7m lange und 3m hohe Garage direkt an meiner südlichen Grundstücksgrenze.
    Vor dieser Garage hat er noch 10m Platz zur Straße, dass heisst, von der Straße aus gesehen beginnt die Garage bei 10m und endet bei 17m auf meiner südlichen Grundstücksgrenze.

    Problem:
    Durch die weit im Grundstück liegende 7m lange Garage (jedoch innerhalb der Baugrenzlinien) wird ein Großteil meiner Südterasse von der hohen Garagenwand beschattet.

    Frage:
    Gibt es Richtlinien/Anweisungen/Regeln/Gesetze, die eine derartige Garagenposition einschränken oder sogar verbieten ?

    Vielen Dank im voraus für Ihre/eure Hilfe.
    Rückfragen beantworte ich natürlich gern.
    Gruss
    Euer Winnetou.
     
  2. #2 Baufuchs, 23.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsätzlich sind in BW Garagen auf der Grundstücksgrenze zulässig, sofern die mittlere Wandhöhe 3m nicht überschreitet und die Wandfläche max. 25m² groß ist.

    Nachzulesen in der Bauordnung BW § 6.

    Beide Anforderungen hält der Nachbar ein, demnach zulässig.
     
  3. FHolm

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    Hallo,

    ich denke, wenn der Bebauungsplan diese Garage zulässt, ist da nichts gegen zu sagen. Bei mir habe ich eine ähnliche Lage: 9m Garage des Nachbarn an meiner Südgrenze und 14 Meter bis zur Straße ... .

    Allerdings wird meine Terasse in keinster Weise beschattet, wie auch? im Sommer steht die Sonne doch weit höher als 45 Grad, also sind doch weit weniger als drei Meter verschattet. Meine Terasse hat da noch garnicht begonnen. Oder hast du eine Genehmigung für eine Grenzterasse erhalten?

    Viele Grüße aus BS nach BS,
    FH
     
  4. Baumal

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    @baufuchs
    seit wann liegt braunschweig in BW?...:shades
     
  5. #5 Ingo Nielson, 23.06.2011
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    man kann ja auch mehrere Wohnsitze haben...

    Baufuchs hat es ja schon geschrieben, auch eine Grenzbebauung ist zulässig.
     
  6. #6 Baufuchs, 23.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    BW? Aua..:o

    Niedersachsen = §12, Grenzbebauung mit Garage danach auch zulässig.
     
  7. #7 winnetou, 26.06.2011
    winnetou

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    Hallo,
    vielen Dank für deine Antworten.
    Mir geht es vorwiegend darum, daß ich beim Ausgang aus meiner Terasse sofort auf die 3m hohe Garagenwand schaue. Daher hatte ich gehofft, Grenzposition Garage ja mit Ausdehnung bis 9m, aber so weit im Grundstück nein. Gibt in diesem Baugebiet auch kein weiteres Beispiel dafür und das hat immerhin 800 Bauplätze (das ist doch irgendwie komisch).
    Beschattung:
    Guter Hinweis mit >45° im Sommer, aber
    1. An die Garage mit Querausdehnung 3m schliesst sich nahtlos das Haus (Typ Stadtvilla) mit 6m Wandhöhe und Dachhöhe max. 9m an (wird aber glaube ich den Garagenschatten nicht vergrößern also wohl unkritisch oder).
    2. Es gibt auch noch den Frühling und den Herbst, hast du vielleicht einen Link für Winkel Sonne gemessen zur Tangentialebene an die Erdkugel (meine Hausposition) in Abhängigkeit von der Jahreszeit ? Das ist ja schon fast Astrophysik aber mindestens Optik.
    3.
    Übrigens.. ich bin auch ein Physiker, daher Gruss aus BS vom Physiker nach BS an den Physiker.
     
  8. #8 Baufuchs, 26.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier kannst Du die Sonnenstände berechnen.
     
  9. #9 winnetou, 26.06.2011
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    Ok, vielen Dank.
     
  10. #10 ballycoolin, 28.06.2011
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    ballycoolin Gast

    6 Meter rückt man doch in der Regel sowieso ein, wieso stören dich jetzt die 4 Meter mehr so? Wenn ich nirgends einen Nachbarn haben will und perfekte Sonneneinstrahlung, brauch ich halt mindestens 2000 qm2, am besten in der Prärie...und dann darf ich selber keinen Baum anpflanzen ;-)
    Rede doch mit deinem Nachbarn, vielleicht erlaubt dieser, dass du an der Garagenwand etwas hochwachsen lässt, dann musst du diese Wand nicht sehen...
     
  11. Julius

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    Haste mal nen Grundriß der ganzen Situation?

    Das besagte Nachbarhaus wird also auch erst noch errichtet (im Zuge dieses Garagenbaus)?
     
  12. #12 Sharawenya, 29.06.2011
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    Frag ihn doch mal, ob du was Rankendes dranpflanzen darfst! Ansonsten setz halt irgendwelche netten Pflanzen davor, die dann die Wand verdecken. Wenn's tatsächlich nur darum geht und nicht um den Sonnenwegfall, sollte das ja kein Problem sein...
     
  13. #13 winnetou, 01.07.2011
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    Hallo Sharawenya,
    mir ist egal wie die Wand aussieht, wichtig ist, daß dort eine Wand ist. Das gibt es im ganzen Baugebiet (800 Bauplätze) sonst nicht mehr. Er wollte seine Garage zusätzlich noch höher machen als 3m. Ich hätte das auch erlaubt, wenn er 3m weiter nach Westen gegangen wäre. Ich habe mindestens 5 Vorschläge gemacht, wie wir beide ohne wenig Aufwand zufrieden gewesen wären, er selbst keinen einzigen. An meinen Vorschlägen konnte er immer Kleinigkeiten finden, die ihn gestört haben. Seine Grundeinstellung war und ist: ich möchte 120%, der Nachbar muß damit leben. Das finde ich nicht okay, auch andere Bauherren und selbst das Bauamt fand übrigens meine Vorschläge gut. Es gibt eben nicht nur die rechtliche Seite sondern auch die menschliche Seite.
    Gruss Winnetou
     
  14. #14 winnetou, 01.07.2011
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    Lageplan Ausschnitt mit Winnetou und Nachbar Südseite

    Hallo Julius,
    Grundriß beigefügt.
    Maßstab: 5mm sind 3,3m
    Gruss Winnetou
     
  15. sepp

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    deiner argumentation der verschattung kann ich nicht folgen, da das nachbargebäude dahinter wohl höher und breiter ist als die garage.
    ich würde sagen, deine terrasse liegt falsch auf deinem grundstück.
     
  16. #16 Baufuchs, 01.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Damit, dass der Nachbar seine Garage auf die Nordseite setzen würde, musste man bei der Grundstückssituation rechnen.

    Auch damit, dass er diese innerhalb der Baugrenzen beliebig anordnen kann.

    Fazit:
    Baurechtlich sprichts nichts gegen die geplante Garagenstellung des Nachbarn.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2011
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    6 m Wandhöhe mit 3,30 Abstand zur Grenze macht 61,18° Steigung von der Grenze zur Traufe.
    Von der Garagentraufe zur Haustraufe sinds dann immer noch 42°.

    Die ganze Aufregung ist also eher sinnfrei, weil die Garage fast keinen Einfluß auf die Grundstücksverschattung haben wird.
    Das Haus ist das, was Probleme macht und das ist nach dem, was ich sehe, so zu 100 % zulässig.

    Ausserdem muss die Garage (wenn im B-Plan nichts anderes steht) sowieso mindestens 5 m von der Strasse zurückbleiben. Macht bei 9 m max. zulässiger Grenzbebauungslänge (lt NBauO) einen Abstand Hinterkante Garage von der Strasse von 14 m.
    6 m Rücksprung sind auch durchaus üblich, da wären es dann 15 m
    Sie haben jetzt 16 m. Meinen Sie wirklich diese 1 - 2 m sind der Bringer???

    Weiterhin ist es KEIN Massstab, was 799 Bauherren mit ihren Garagen gemacht haben. Einziger Maßstab ist das öffentliche Baurecht (NBauO + B-Plan + BauNVO).
     
  18. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo winnetou,
    handelt es sich um Lamme?
     
  19. #19 winnetou, 01.07.2011
    winnetou

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    hallo sepp,
    verschattung hatten wir bereits oben geklärt. garage liegt im schatten des hauses spielt also keine rolle.
    problem ist aber die direkte sicht auf die wand und nicht die verschattung.
    gruss winnetou
     
  20. #20 winnetou, 01.07.2011
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    Hallo,
    ich habe eine weitere Frage.

    Info:
    Vor der Garage meines Nachbarn sind 10m Platz zur Straße. Garage ist 7m ausgedehnt und befindet sich mit der Norwand direkt auf meiner südlichen Grundstücksgrenze.

    2 Fragen:
    1. Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Höhe für Fahrzeuge, die der Nachbar vor der Garage abstellen darf ? Meine Kenntnis ist, daß er z.B. ein hohes Wohnmobil dort nicht abstellen darf.
    3. Darf er vor der Garage noch eine Überdachung errichten ? Wenn ja, mit welcher Ausdehnung ?

    Danke im voraus für eure/Ihre Antworten

    Gruss Winnetou
     
Thema: Garagenposition Nachbar
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