Solaranlage Größenberechnung

Diskutiere Solaranlage Größenberechnung im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, momentan habe ich 2 versch. Aussagen meine Heizungsbauer, wir haben ca. 155qm Wohnfläche und insg. ca 230qm Nutzfläche. Nun geht es um...

  1. #1 tobi2503, 24.06.2011
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    Hallo,
    momentan habe ich 2 versch. Aussagen meine Heizungsbauer,
    wir haben ca. 155qm Wohnfläche und insg. ca 230qm Nutzfläche.
    Nun geht es um den Nachweis fürs Wäremschutzgesetz.
    Einer meinte, das wir mit 3 Solarkollektoren hin kommen, da wir die 155qm zur Berechnung nehmen, der andere meint, wir brauchen 4, da wir die Nutzfläche annehmen müssen.
    Was meint ihr?
    Am Ende muß der zwar dafür unterschreiben, aber ich will das schon geklärt habe.
    Diesen Antrag muß ich ja nach spätestens 3 Monate vorlegen.
    ENV passt, da wir gut gedämmt und auch als RMH also optimal ausrichten können.
    Danke
     
  2. #2 Achim Kaiser, 24.06.2011
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    Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
    (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)*)


    I. S o l a r e St r a h l u n g s e n e r g i e

    1. Sofern solare Strahlungsenergie durch Solarkollektoren genutzt wird, gilt

    a) der Mindestanteil nach § 5 Abs. 1 als erfüllt, wenn

    aa) bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen Solarkollektoren mit einer Fläche von mindestens 0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche und

    bb) bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen Solarkollektoren mit einer Fläche von mindestens 0,03 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert werden;

    die Länder können insoweit höhere Mindestflächen festlegen,

    b) diese Nutzung nur dann als Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 1, wenn die Solarkollektoren nach dem Verfahren der DIN EN 12975-1 (2006-06), 12975-2 (2006-06), 12976-1 (2006-04) und 12976-2 (2006-04) mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert sind.*)

    2. Nachweis im Sinne des § 10 Abs. 3 ist für Nummer 1 Buchstabe b das Zertifikat „Solar Keymark“.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Baufuchs, 24.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eigentlich sollte man ein Reihenmittelhaus dämmtechnisch so hinkrigen, dass eine Solaranlage gar nicht erforderlich wird. (Werte 15% besser als EnEv 2009).
     
  4. #4 tobi2503, 24.06.2011
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    nach dann versteh ich den Heizer ab nicht, dann muß ich ja 4 kollektoren nehmen, aber ich glaube, man kann das noch verrechnen mit der Isolierung, beim ENC bin ich 15% besser wie Neubau..
    Gruß
     
  5. #5 tobi2503, 24.06.2011
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    AN = 0,32 m-1·Ve
    mit
    AN Gebäudenutzfläche in m2
    Ve beheiztes Gebäudevolumen in m3.

    Hallo,
    hab gerade gegoogelt,
    ist das noch die Berechnungsformel für den Nachweis Nutzfläche,
    ich habe laut BA ca. 600m3 beheitzbares Raumvolumen, so kom m ich auf die Zahl 192 mal 0,04 auf 7,7 qm Kollektorfäche, also 3,2 Module, also 3.
    Stimmt das?
     
  6. #6 Achim Kaiser, 25.06.2011
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    Richtig lesen ....

    Aperturefläche ist was anderes als Kollektorfläche und wenn da steht *MINDESTENS* wird nicht *abgerundet* .... dann ergibt Rechenergebnis : 3,2 4 Kollektoren.

    Ansonsten siehe Baufuchs Beitrag.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 Linda2010, 25.06.2011
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    Wir haben ja "fast" das selbe Reihenmittelhaus. Bei uns kamen 6,9 qm an Flachkollektoren raus. Der Statiker ist jetzt aber noch im "Rechenwahn", da wir nun Röhrenkollektoren aufs Dach klatschen wollen. Ich habe hier Hoffnung, dass wir mit 30 Röhren (4,4 qm) auskommen werden, da diese mehr Leistung bringen. Zumindest bei unserer West-Ausrichtung. Ansonsten müssen nochmal zusätzlich 26 Röhren drauf. 26 deshalb, weil die als Ladenhüter noch im Lager rumgurken :o . Aber eigentlich wollte ich das Dach nicht mit Solarfläche vollklatschen, da hier und da noch Lüftungsstöpel für die Lüftungsanlage, Entlüftungrohr, Abgasstöpsel für Gastherme und Kaminschacht für Holzofen sich das Dach teilen müssen.... sieht aus wie auf einem Brettspiel :motz:mega_lol:
     
  8. #8 Achim Kaiser, 25.06.2011
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    Linda steht da oben was von Flach oder Röhrenkollektoren ?
    Nach der Formel kann *ersatzweise* bemessen werden.
    Ansonsten ist der Nachweis zu erbringen vom 20% regenerativen Energien.

    Der vermeintliche Leistungsvorteil der Röhrenkollektoren muss kräftig bezahlt werden. Ein Ausbund an Haltbarkeit waren sie auch noch nie wirklich.
    Es gab einigen Ärger weil viele innert kürzester Zeit defekt gingen ...

    Aber wenns gefällt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Linda2010, 25.06.2011
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    Nunja, müsste ich sie bezahlen, würde ich auch zu Flachkollektoren greifen. Wenn sie nach 5 Jahren hops gehen, hat sichs immer noch für uns gelohnt.

    Was die Berechnung angeht. Ich habe im Web gelesen, dass man ca. pro Person x 1,5 auf die Fläche der Flachkollektoren kommt und bei Röhrenkollektoren pro Person x 1. Natürlich ca. Angaben. Stimmt das so nicht?

    Gehören zu regenerativen Energie auch ein Holzofen bzw. eine Lüftungsanlage mit WRG?
     
  10. #10 Achim Kaiser, 25.06.2011
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    Ich rede hier von den Anforderungen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz.

    Sonstige Auslegungsempfehlungen gibts bei fast jedem Hersteller.
    Suchmaschine helps ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 tobi2503, 26.06.2011
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    Hallo,
    ich melde mich nochmal,
    ich denke, für die WW Versorung ist sind definitiv 3 Kollektoren ( 7qm) genug, und wenn der Heizer mir das unterschreibt auf dem Bescheid fürs Amt, ist doch alles okay, oder?
    Oder hab ich da ne Verantwortung?
    Ich red noch mal mit Ihm, zur Not kommt halt noch ein 4. Dazu, aber reicht da dann noch ein 400l WW Kessel?
    Für Heizungsunterstützung ist es schon wieder zu wenig. (9.3qm).
    Beim ENV Nachweis hab ich diese Werte erhalten:

    Jahres-Primärenergiebedarf Q"P: 33.9 [kWh/m²a] 46.9% besser als Neubau
    bezogen auf die Gebäudenutzfläche

    maximal zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf: 63.9 [kWh/m²a]
    spezifischer Transmissionswärmeverlust H'T: 0.364 [W/m²K]
    19.0% besser als Neubau
    der Gebäudehüllfläche

    maximal zulässiger spezifischer Transmissionswärmeverlust:0.450 [W/m²K]
     
  12. #12 Linda2010, 26.06.2011
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    Also bei uns nimmt der Schornsteinfeger die ganze Anlage ab und gibt die Unterlagen dann ans Amt weiter. Wenn man sich nicht daran hält, gibts Busgeld auf die Nase gedrückt.
    Bei uns ist es leider nun auch so, dass wir mit 30 Röhren (4,8 qm) nicht auskommen werden und wir nun noch 26 Röhren dazu aufs Dach montieren müssen. Da kommen wir auf 8,8 qm, benötigt werden 6,9. Das wird wohl hoffentlich reichen.
     
  13. #13 Achim Kaiser, 26.06.2011
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    @tobi

    Es ist DEINE Pflicht so zu beauftragen dass die EnEV eingehalten wird.
    Der HZB ist nicht für die EnEV verantwortlich solange er keine klaren Vorgaben beauftragt kriegt. Die Vorgaben sind deine Hausaufgaben !

    Wenn das Gebäude - siehe Baufuchs Beitrag - 15% besser ist als die EnEV fordert, kann auf die Solaranlage verzichtet werden (bzw. du kannst da dann machen was du willst). Ob das der Fall (oder möglich) ist ist mit dem Ersteller des EnEV-Nachweises zu klären und nicht mit dem HZB.

    @linda
    Der BZFM prüft nur ob das gebaut wurde was im Nachweis steht.
    Alles andere hat ihm egal zu sein solange die Vorgaben der EnEV eingehalten wurden. Natürlich können auch höhere Anforderungen zu erfüllen sein z.B bei Bafa- oder KFW Krediten und/oder Zuschüssen etc. .

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #14 tobi2503, 26.06.2011
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    okay,
    aber ich habe ja laut meinen vorher gezeigten Werten das doch schon erreicht, oder?ist zwar die Heizung noch nicht in der Berechnung drin, aber die Hülle ist berechnet.
    Aber ich will trotzdem solar machen und ENC und der Nachweis fürs Wärmegesetzt sind ja 2 unterschiedliche Formulare, eines macht der Statiker und das andere sind nur 2 Seiten.
    Und das muß ich ja ans Amt schicken, der ENV nicht.
    Und die 2 Seiten darf auch der Heizer unterschreiben, so wie ich das gesehen habe.
    Danke
     
  15. #15 Baufuchs, 26.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn die Anforderungen der EnEV um 15% unterschritten sind, wird das im EnEv Nachweis bestätigt. (Der ist übrigens auch dem Bauamt vorzulegen).

    Damit ist dann auch dem EEWärmeG genüge getan. Einen zusätzlichen Nachweis brauchst du dann nicht.
     
  16. #16 tobi2503, 26.06.2011
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    Was meint ihr zu meinem Werten, die ich oben geschrieben habe,
    der ENV Nachweis war erstmal vorläufig, da wir die Heizng noch nicht gekannt haben, was meint ir?
    Ich bau nicht nach KFW, das Haus muß einfach dem Wäremgesetzt und ENV entsprechen, das macht es ja
    Solar find ich nicht schlecht, daher wollte ich es machen, aber halt sinnvoll.
    Und 4 Platten find ich schon ziemlich groß.
    Danke
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Was soll daran groß sein? Rechne mal den möglichen Ertrag hoch, dann wirst Du feststellen, dass das gar nicht so viel ist. Für reine WW-Erzeugung stimme ich zu, denn der WW Bedarf in einem EFH ist soweiso meist gering.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 tobi2503, 27.06.2011
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    also laut Herstellerbeschreibung bräuchte ich für 4 Personen 3 Platten, für Heizungsunterstützung weis ich nicht, aber ich habe im Forum gelesen mind. 5.
     
  19. R.B.

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    Na ja, so pauschal kann man das nicht sagen. Letztendlich entscheiden viele Faktoren über die Kollektorgröße.

    Gruß
    Ralf
     
  20. #20 passivbauer, 27.06.2011
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    nur mal so zur info:

    wenn die enev um z.B. 7,5% unterschritten wird benötige ich nur die halbe vorgegebene notwendige Fläche für die Kollektoren nach EEWärmeG.
     
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