Pumpensumpf während der Bauphase

Diskutiere Pumpensumpf während der Bauphase im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Bauexperten, ich habe ein Frage zur fachlich korrekten Einrichtung des Pumpensumpfes während der Bauphase: Gibt es anerkannte...

  1. jake72

    jake72

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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich habe ein Frage zur fachlich korrekten Einrichtung des Pumpensumpfes während der Bauphase:
    Gibt es anerkannte Regeln der Technik oder DIN-Normen, wie die Pumpe im Pumpensumpf installiert sein sollte?

    Zum Hintergrund der Frage:
    Unsere Drainagepumpe ist während der Bauphase in einer etwas stärkeren, aber nicht unwetterartigen Regennacht ausgefallen (der Elektriker stellte am Morgen danach einen Kurzschluss in der Pumpe fest). Unsere Versicherung teilte uns nun mit, dass sie den Schaden am Kellerstrich nicht bezahlen würden, weil wir keine zweite Pumpe installiert hätten.

    Gruß
    Jakob
     
  2. #2 Gast036816, 27.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich weiss nicht, ob das irgendwo geregelt ist. bei grundwasserhaltung haben wir immer 2 pumpen - 1 hauptpumpe, 1 als reserve - eingerichtet.

    eine schriftliche regelung interessiert mich auch.
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    wieso ist das EURE Pumpe und EURE Versicherung - Bauwasserhaltung in Eigenleistung ?
     
  4. bemi

    bemi

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    Wenn ich das richtig verstehe ist die Drainage im Hauspumpenschacht angeschlossen.
    Wer liefert die Pumpe?
    Wer liefert den Pumpenschacht?
    Wer liefert die Drainage?
    Wer plant sowas?
    bemi
     
  5. jake72

    jake72

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    Die Pumpe war vom GÜ eingesetzt und war auch sein Eigentum (Es war auf jeden Fall nicht die vertraglich vereinbarte Pumpe). Wir haben den Schaden unser Rohbaufeuerversicherung gemeldet und natürlich auch dem GÜ, der das Wasser aus dem Keller abpumpte, aber keine Trocknung veranlasste (vermutlich weil er die Trocknungsfirma auch nicht bezahlt hatte).
    Weil unser GÜ sich nicht wirklich gerührt hat (er stand kurz vor der inzwischen angemeldeten Insolvenz), haben wir auch die Versicherung des GÜ angerufen und die Info bekommen, dass sie nicht zuständig wären und wir uns an unsere Versicherung wenden sollten. Unsere Versicherung lehte erst mit der Begründung ab, dass Elementarschäden nicht versichert seien, schickte aber nachdem unser Anwalt sich eingeschaltet hatte einen Gutachter vorbei. Dann kam die Begründung mit der Pumpe (wahrscheinlich weil unser Gutachter den kompletten Rückbau des Estrichs gefordert hatte).
    Die Bauwasserhaltung war keine Eigenleistung sondern Vertragsbestandteil: Unser Planer hat eine Pumpe mit Alarmschaltung in die Ausschreibung gesetzt. Zum Zeitpunkt des Wasserschadens gab es noch keine Alarmschaltung, weil die Pumpe provisorisch eingebaut war.

    @Rolf a i b: Wir haben kein Grundwasser aber offene Wasserhaltung (Lehmboden und Schichtenwasser)

    @bemi:
    Wer liefert die Pumpe? Der GÜ
    Wer liefert den Pumpenschacht? auch der GÜ
    Wer liefert die Drainage? auch der GÜ
    Wer plant sowas? Vorgaben (s.o.) von unserem Planer. Entwässerungsplanung vom Planer / Architekten des GÜ
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    ich befürchte, dass eure Versicherung da aber gar keine Veranlassung sehen wird.
     
  7. #7 Gast036816, 27.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dies ist kein fall für die bauherrenseitige versicherung, die eine regelung zu recht ablehnt.

    ein gewisser standart wurde in der leistungsbeschreibung erfasst und ich gehe mal davon aus, dass dies auch vertragsbestandteil ist.

    erfüllt der auftragnehmer die vertraglich geschuldeten leistungen nicht, hat er den schadensausgleich zu regeln. dazu muss die haftpflichtversicherung des auftragnehmers einspringen. es sei denn dass schäden aus wasserhaltung z. b. ausgeklammert sind. ich fürchte jedoch, dass die versicherung nicht reguliert, da der auftragnehmer infolge der insolvenz seine letzten beiträge nicht mehr bezahlt hatte.

    das ist ein fall für den anwalt.
     
Thema: Pumpensumpf während der Bauphase
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