Stützmauern in Niedersachsen

Diskutiere Stützmauern in Niedersachsen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten, ich habe Fragen die hier zwar schon in ähnlicher Form gestellt wurden aber richtig schlau bin ich nicht geworden :bau_1:...

  1. Athene

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    Hallo liebe Bauexperten,
    ich habe Fragen die hier zwar schon in ähnlicher Form gestellt wurden aber richtig schlau bin ich nicht geworden :bau_1:

    Wir haben vor einigen Jahren in einem Neubaugebiet ein Ein Einfamilienhaus gebaut. Das Grundstück hat geringfügig Hanglage und war zur Straße hin ca. 50 cm unter Strßenhöhe. Wir haben also aufgeschüttet für Haus und Terrasse. Zum Garten haben wir (ca 80 cm) mit einem Stufenbeet abgefangen.
    Zur Straße hin sind mittlerweile alle Häuser auf gleicher Höhe gebaut unsere Nachbarn recht uns links haben jedoch ihre Gärten aufgeschüttet, liegen damit ca 0,6-1,4m höher als unser Garten. "Unter" uns liegen die Gärten der anderen Nachbarn, dahin läuft unser Grundstück im natürlichen Geländelauf aus.
    Die Nachbarn rechts und links haben ihre Aufschüttung auf den eigenen Grundstücken mit einer Mauer aus Schalungssteinen abgefangen. Bisher haben wir uns wenig Gedanken über solche Mauern gemacht aber die gehen über 14 m Länge und sind bis 1,5 m hoch. Die eine Mauer liegt in einem 2 cm Mörtelbett und ist 20 cm im Boden vor dem Verfüllen mit selbstangerührtem Beton hat der Nachbar gelegentlich einige Eisen in die Steine gesteckt.
    Nu weiss ich nicht so recht, ob ich der Mauer trauen soll und hoffe es kann mich hier jemand beruhigen weil so ne Mauer 50 Jahre hält und wegen der Betonverfüllung auch sowieso nicht zusammenbrechen kann. Wahrscheinlich wird es wohl auch eher den Nachbarn unterhalb treffen denn die Mauer in der Richtung ist durchgängig 1,5 m hoch.

    Darf der Nachbar auf seiner Mauer eigentlich noch eine Einfriedung errichten? Es fehlt ja auch eine Absturzsicherung. Einfriedungen sind bei uns bis zu einer Höhe von 2 m erlaubt. Die Pflicht zur Einfriedung hatten eigentlich wir und wir haben den Zaun entfernt als die Mauer errichtet wurde.

    Würde mich sehr freuen wenn jemand etwas dazu sagen könnte
     
  2. #2 wasweissich, 26.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mach ma `n bildchen
     
  3. #3 Wieland, 26.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Photo wäre gut, aus der Ferne würde ich sagen, daß man der Mauer erst nach
    Vorlage eines Standsicherheitnachweis durch einen Statiker u. einer Prüfstatik
    trauen kann.

    Grüße
     
  4. Julius

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    Durfte die Nachbarn denn überhaupt derartig auffüllen???
     
  5. Athene

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    So siehts auf der linken Seite aus:

    [​IMG]

    Auf der rechten fast genauso.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2011
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    Bei einer Höhe von mehr als einem Meter - vermutlich NEIN.

    In Nds sind solche Aufschüttungen von § 12a NBauO erfasst.
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...source=context&highlighting=off&xid=173016,16

    Danach braucht alles, was > ein m über Geländeoberfläche ist, eine Baugenehmigung.
    Geländeoberfläche ist der gewachsene Boden, also die alte Acker- oder Wiesenoberfläche (oder was immer sonst das Grundstück mal war)
     
  7. Athene

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    Danke erstmal für die Antworten. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Nachbarn das dürfen. In Abs.2 Satz 3 der BauO steht doch aber, dass bis 1,5 m keine Abstände eingehalten werden müssen. Heisst dass auch dass es keine Baugenehmigung geben muss?

    Ich bin mir sehr sicher, dass es keinerlei Statiken für die Mauern gibt. Die wurden in Eigenleistung geplant und gebaut. Ist ja mit den Schalsteinen auch nicht so schwierig. Nun habe ich aber bei einer anderen Mauer, die an einer Straße (Prallbord/Bürgersteig) liegt, dass dort an einer Ecke Risse durch sie Steine gehen. Dort wurden aber auch auf die 1,5 m Mauer noch "Steingefängnisse" gesetzt die ja auch ein größeres Gewicht haben. (Ich mach bei Gelegenheit mal ein Foto). Nu ist ja nicht jeder Riss gefährlich aber ich möcht da nicht stehen wenn so ne Mauer kippt, bricht oder was auch immer. Dem einen Nachbarn ist schon mal der Holzstapler umgekippt und das Holz ist von der Mauer runter in unseren Garten gekracht. Seit dem überlege ich im Garten nur noch mit Helm zu arbeiten :mauer

    Wie hoch dürfte denn eine Einfriedung (Zaun, Hecke) auf so einer Mauer sein wenn die Mauer denn erlaubt wäre?
     
Thema: Stützmauern in Niedersachsen
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