Erstgespräch mit Architekten

Diskutiere Erstgespräch mit Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir planen in naher Zukunft ein Haus zu bauen und haben auch ein Grundstück in Aussicht. Nächste Woche haben wir nun mit einem...

  1. juliar

    juliar

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    Hallo zusammen,

    wir planen in naher Zukunft ein Haus zu bauen und haben auch ein Grundstück in Aussicht. Nächste Woche haben wir nun mit einem Architekten ein Gespräch vereinbart, um einfach mal auszuloten was ein Haus welches wir uns ungefähr vorstellen kosten würde, wenn wir es "ihn bauen lassen".

    Auf was sollten wir in einem solchen Gespräch achten? Da wir den Architekten nicht kennen muss es ja auch darum gehen, ob es der richtige Architekt für unser Vorhaben ist.

    Auf was müssen wir kostenmäßig/vertragsmäßig achten? Im Bekanntenkreis geistern irgend welche Stories rum, dass nur durch das Gespräch schon Verträge nach Gebührenordnung xy zustande kommen können.

    Ich hatte den Architekten am Telefon so verstanden, dass sich der erste Aufwand sehr in Grenzen hält und wenn überhaupt stundenweise abgerechnet würde.

    Ab wann ist es denn überhaupt üblich etwas in Rechnung zu stellen und was gilt in der Regel als "kostenloses Vorgespräch"?

    Ich denke es wird doch auch sinnvoll sein mindestens noch einen zweiten Architekten zu hören, oder was meint ihr?

    Sollte es zu einer Beauftragung kommen wird ja in der Regel nach Gebührenordnung abgerechnet. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass man auch mit den Architekten einen für beide Seiten fairen Festpreis aushandeln kann. Ist das gängige Praxis oder eher die Ausnahme?

    Danke für Eure Hilfe im Voraus!

    Schönen Gruß
    Julia
     
  2. #2 Thomas B, 01.07.2011
    Thomas B

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    Moin!

    Ein erstes Gespräch, ein Beschnuppern, ein Präsentieren seines Stils, Referenzen usw., eben die Dinge, die man benötigt um überhaupt erstmal entscheiden zu können ob oder ob nicht mit diesem Kollegen eine Zusammenarbeit möglich sein kann, kostet nichts. Gar nichts...(außer etwas Zeit ;)). Da kann auch gar nichts nach Gebührenordnung in rechnung gestellt werden, da ja keine Leistung erbracht wurde, die in der Gebührenordnung als solche definert ist. Das sieht anders aus, wenn Ihr sagt: mach' mal einen Entwurf...damit wir sehen wie unser Haus aussehen könnte.

    Man(n) kann bereits nach einem Gespräch "den" Planer gefunden haben...oder nach drei...zwölf...oder vierundvierzig....

    Das wird recht häufig gemacht. Aber eben auch nach HOAI. Also z.B.: Vorentwurf ergibt: haus kostet 200.000 EUR -> Honrar wird ermittelt und es kommt (z.B.,...habe es jetzt nicht ausgerechnet!) heraus: Honorar dafür EUR 23.500. Dann kann das auch als Fixpreis gemacht werden, sofern keine großen Änderungen kommen. Nach dem Motto: so nun haben wir einen Fixpreis und wir wollen das das Haus jetzt größer, teurer, abgehobener wird...das Honorar bleibt natürlich! Da wird kein Kollege mitmachen. Bleibt alles im Rahmen ist so ein festes Honorar ganz angenehm, weil der Planer weiß was er kriegt und der BH weiß was er zahlen darf (muß).

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Stimmt, was Thomas da sagt. Trotzdem bitte VORHER klären, dass so ein "Schnuppertermin" nix kostet.
    Es gibt leider immer wieder Kollegen, die das anders sehen.

    Wenn ich schon höre/lese:
    dann gruselts mich ein wenig.

    Ein erstes Gespräch kostet, wie Thomas schrieb, Zeit. Dafür darf man/frau auch nicht viel erwarten. Nicht was Infos über den Architekten betrifft. Da sollte ne Menge kommen.
    Sondern an Leistungen für das eigene Projekt. Es wird keine Skizzen geben, keine Ansichten oder irgendwas in der Richtung.
    Vielleicht ein paar Kästchen auf Papier als Grundüberlegung, was auf dem Grundstück geht oder wie grundsätzlich das Haus aussehen könnte.
    Aber mehr nicht.

    Und das hat verdammich nochmal auch keinen Stundenlohn zu kosten. Das ist Aquise!!!
     
  4. #4 Behauserin, 01.07.2011
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    Wir hatten bei unserer Architektensuche auch mehrere Gespräche mit verschiedenen Architekten. Das Gespräch war immer kostenlos. Manche haben auch eine erste, ganz grobe Kostenschätzung auf Basis der gewünschten Hausgröße und Ausstattung vorgenommen. Erste Entwürfe bekamen wir teilweise sogar auch kostenlos. Die Architekten, die - aus völlig nachvollziehbaren Gründen - keinen kostenlosen Erstentwurf machen wollten, boten an, den Entwurf zu berechnen und die entstandenen Kosten dann im Falle einer Beauftragung mit dem Honorar zu verrechnen. Das waren meist Architekten, die in unserer Gegend bekannter und etablierter sind.

    Wir haben den Architekten einfach immer gleich am Anfang des Gesprächs gesagt, dass sie uns kurz Bescheid geben sollen, sobald wir in einen Bereich kommen, der kostenpflichtig wird. Kommunikation ist alles :-)
     
  5. R.B.

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    Mit offenen Karten spielen, das ist richtig. :28:

    Gruß
    Ralf
     
  6. Leoni

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    Das ist und war exakt meine Ansicht, was ich in einem anderen Thread auch geäußert hatte.
    Darauf gab es dann hier einen großen Aufschrei aus allen Ecken, sinngemäß wie geizig ich doch wäre und daß da kein Architekt mitmachen würde.......

    Dazu wäre evtl. naoch zu sagen, daß es selbst innerhalb der HOAI-Gebührenordnung einen Spielraum gibt, da die dort vorgegebenen Gebührensätze sich innerhalb einer frei wählbaren Preisspanne bewegen (von....bis).

    Das Problem einer sicheren vorausschauenden Kostenplanung sind aber wohl wie man immer wieder nachlesen kann, eventuelle "Kosten-Nachträge".

    Rein rechtlich ließen sich natürlich vertraglich auch diese ausschließen. Mir wurde aber jedoch in harschem Tonfall mitgeteilt, daß sich auch darauf kein Architekt einlassen würde.
    Ob das so ist, kann ich mangels Erfahrung natürlich nicht sagen. Aber ich werde mit Sicherheit davon berichten, wie das bei mir gelaufen ist.
     
  7. #7 bluecher, 03.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    was bube und dühle von sich geben gruselt mich ebenso!

    der eine: akquise endet beim auftrag, oder soll ich sagen bei der anfrage mal nen stift in die hand zu nehmen und zu entwerfen. die rechtsprechung sieht das mitunder etwas differenzierter! akquise kann ein ganzes stück weiter gehen! auf der anderen seite ist die lph1 und 2 bis der erste strich entwurf entsteht bei allen projekten entscheidend! was darf wo und wie und zu welchem geld gebaut werden ist der erste zielkonflikt der ungelöst genau zu dem zeter und mordio in diesem kummerkasten hier führt. warum bekräftigt ihr diese fehltritte?

    der zweite scheint die verdammte akquise gut zu kennen! weiß er doch, dass erstgespräche mit kästchenzeichnen aber keineswegs mit ansichten enden, schön ... oder auch nicht!

    dabei ist es doch so klar und erschöpfend dargestellt worden was nach dem menschlichen sich kennenlernen in der lph 1 zu erfolgen hat!
    allemal besser hierfür die 3% zu zahlen (samt abschlußbericht), als sich drei meinungen einzuholen -
     
  8. #8 ManfredH, 03.07.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Schlicht und einfach falsch.

    Die Spanne zwischen den Mindest- und Höchstsätzen einer Leistungsphase dient dazu, den Honorarsatz genauer an den jeweiligen Schwierigkeitsgrad anzupassen, und zwar nach klar definierten Kriterien (Punktetabelle).

    Mit "frei wählbarer Preisspanne" hat das absolut nix zu tun.
     
  9. Leoni

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    Danke für die Info Manfred. Wieder was dazugelernt.:28:

    Ich hab gelesen, sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten nur die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart.

    Außerdem gelten nach der neuesten HOAI viele Leistungten nur noch als "unverbindliche Honorarempfehlungen" womit damit also in jenem Sektor freie Preisvereinbarungen möglich werden (unverbindliche Anlage 1 zur HOAI 2009): Dazu gehören :
    Leistung Umweltverträglichkeitsstudie
    Leistungen für Thermische Bauphysik
    Leistungen für Schallschutz und Raumakustik
    Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
    Vermessungstechnische Leistungen.

    Weiterhin gibt es sogenannte "Freie Honorarvereinbarungen". Sie beinhalten besonderen Leistungen, die in der HOAI nicht abschließend aufgezählt sind. Zu ihnen sind in der HOAI 2009 einige Leistungen hinzugekommen, die in der alten Fassung noch verbindlich geregelt waren. Hier ist z. B. die Örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen zu nennen (§ 57 HOAI 1996/2002).

    Damit ergeben sich somit eine ganze Reihe von Leistungen, die in der Abrechnung individuell varrieren können und damit insgesamt bei Einholung von Angeboten vergleichbar sind.

    Trotzdem muß man natürlich bedenken, daß der billigste nicht unbedingt auch der beste bzw. idealste Anbieter ein muß. Das ist auch klar.
     
  10. sepp

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    kannst du mal dein gesabbel sein lassen?
    dein zitat aus der hoai hat absolut nix mit den leistungen für die planung der gebäude zu tun.
     
  11. #11 ManfredH, 04.07.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Der idealste ist natürlich immer der mit dem optimalsten Angebot ... :konfusius :D
     
  12. Leoni

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    Das Anliegen des Threadersteller war folgendes: Ich zitiere:
    "Nächste Woche haben wir nun mit einem Architekten ein Gespräch vereinbart, um einfach mal auszuloten was ein Haus welches wir uns ungefähr vorstellen kosten würde, wenn wir es "ihn bauen lassen"."

    So Sepp, und nun sag mir mal bitte konkret, weshalb Du so sicher ausschließen kannst, daß insbesondere die von mir Beispielhaft genannten Leistungen aus der "unverbindlichen Anlage 1 zur HOAI 2009, bei dem Threadersteller auf keinen Fall zum tragen kommen sollen.
    Ich danke Dir dafür schon im voraus. :D
     
  13. #13 bluecher, 04.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    was sich vielleciht gut liest ist grober unfug und in keinem zusammenhang mit dem angefragten!

    wer zum architekten geht will über objektplanung sprechen und keinesfalls über
    Leistung Umweltverträglichkeitsstudie
    Leistungen für Thermische Bauphysik
    Leistungen für Schallschutz und Raumakustik
    Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
    Vermessungstechnische Leistungen.
    und selbiges steht in anlage 1

    wie kann man dermaßen verpeilt auch noch nachhaltig wiederholend sein unvermögen dokumentieren, und von anderen vorgeführt werden wollen? SM neigungen werden hier nicht erfüllt! suche dir nen anderen keller und zieh dein gummizeug wieder aus ...
     
  14. Leoni

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    Ich bitte um sachliche Begründung und keine Polemik.
    Wenn die überzeugend ist (aber nur dann) nehme ich alles zurück.

    Der Threadersteller will ganz konkret oben nachlesbar, etwas über die voraussichtlich anfallenden KOSTEN wissen. Das ist Fakt und das hat er auch nachlesbar genau so geäußert.
    Sollten also entsprechende o.g. in Anlage 1 genannten Bedingungen bei ihm bzw. seinem Gebäude vorliegen, dann sind das durchaus nicht unerhebliche Beträge, die damit zusätzlich zu Buche schlagen und wie aus seiner Kostenanfrage zu ersehen, von Bedeutung sind.
    Insofern sind diese IMHO alles andere als einfach zu vernachlässigen.

    Bin jetzt sehr auf Deine entgegengesetzte, nachvollziehbare Erklärung gespannt.
     
  15. mls

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    wer lesen kann .. aber dir gehts ja eher ums flamen.
    hier läuft das nicht, du kannst dich erstmal abkühlen.
     
  16. #16 Mathie, 05.07.2011
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2011
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    Sicher? Aus der HOAI lässt sich die Aussage nicht ableiten.

    Die Punktetabelle dient zur Ermittlung der Honorarzone, der Satz innerhalb der Honorazone ist meines Wissens frei verhandelbar, oder gibt es da Rechtsprechung o.ä. die mir nicht bekannt ist?

    Gruß Mathie

    P.S. Wenn Du an der Honorarzonengrenze bist bringt ein Punkt Unterschied nach deiner Lesart null Euro, da Der Mindestsatz der höheren HZ dem Höchstsatz der niedrigeren HZ entspricht. Erscheint mir widersinnig.
     
  17. #17 bluecher, 05.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    der satz ist frei verhandelbar. die bepunktung hat eher den charakter einer wette und betrifft die zone ...
     
  18. #18 Skeptiker, 05.07.2011
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Das ist mit Verlaub im Alltag des EFH-Baus Blödsinn: Lediglich die Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau und Vermessungstechnische Leistungen fallen hiervon gelegentlich an. Und zwar beim Allerwelt-EFH im Gesamtumfang von vielleicht zehn, allerhöchstens zwanzig Prozent der gesamten Planungskosten. Und der Verhandlungsspielraum liegt vielleicht nochmal bei +/- 10 Prozent davon. Es geht also um eine Differenz im einstelligen Promillebereich, bezogen auf die Gesamtkosten eines Bauvorhabens. Das Thema ist zu vernachlässigen.

    Wenig wissen macht nix, aber schnell Angelesenes wie hier verkürzt und ohne Praxisbezug überzeugt als Tipp weiterzugeben ist vorsichtig formuliert "ärgerlich". Vielleicht 'mal Nuhr?
     
  19. #19 bluecher, 05.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    die anfrage eins lautete was kostet haus:
    dazu gibt es in der frühen phase (hier lph1) pauschalen für die einordnung des bauwerks in den kontenrahmen der DIN276. keiner kann in so einer frühen phase ernsthaft fachplaner honorare ermitteln!! selbst bis in lph3 ep werden vielerorts die nebenkosten als %-satz der 300/400 kosten gerechnet.
    -- ergo dein gequasel völliger unsinn!

    die anfrage zwei gegen ende des textes:
    was kostet der architekt? hier handelt es sich um leistungen nach der hoai §32 ff bzw anlagen 3 und 11
    auch hier breitest du unnötigen nicht zutreffenden senf aus. letztlich begehst du einen volkwirtschaftlicher schaden (energievergeudung in jederlei hinsicht) ... nur auch das wirst du nicht einsehen können ... du bekommst eh zu viel aufmerksamkeit hier ... besser ignorier ich dich nicht mal!
     
  20. Leoni

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    Wegen meinem o.g. Beitrag hast du (MLS) mir eine Verwarnung erteilt mit der Begründung, einer angeblich "unangemessenen Ausdrucksweise". Erstmal Danke.

    Mir ist beim besten Willen keine solche Ausdrucksweise die eine Verwarnung rechtfetigen würde, ersichtlich, obwohl ich den Beitrag nochmal mind. 3 mal durchgelesen habe.
    Ich habe hier im Forum -ganz im Gegensatz zu andern langjährigen Mitgliedern- noch nie jemanden verbal beleidigt und bin trotz gelegentlich harter Kritiken mir gegenüber, immer gegenüber jedermann freunlich gewesen und habe mich nie im Ton vegriffen.


    Wenn ich jemanden, der meine Argumente als "groben Unfug" bezeichnet darum bitte, mir das mal sachlich zu begründen und im Erfolgsfall sogar bereit bin, meine Ansicht zu revideren, dann sehe ich darin nichts verwerfliches.

    Aber OK, ich ziehe meine Schlüsse daraus und werde nicht mehr so engagiert wie bisher hier mitwirken. Schade.
     
Thema: Erstgespräch mit Architekten
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